Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2019 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.254.153,12
EUR wie folgt zu verwenden:
Ein Teilbetrag in Höhe von 654.153,12 EUR wird
entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
3.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des
Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des
danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der
Verlautbarungen von EZB und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen
im März 2020 erst im Herbst 2020 zu treffen, zur Kenntnis.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.579.035.679,38 EUR ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
beträgt 1.254.153,12 EUR.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein
Teilbetrag in Höhe von 654.153,12 EUR in die Sicherheitsrücklage
eingestellt werden.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine schlägt vor, die Entscheidung über die Verwendung des danach verbleibenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der Verlautbarungen der EZB und der BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen vom März 2020 erst im Herbst 2020 zu treffen.
Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2020 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlage:
Jahresabschluss zum 31.12.2019