Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine stimmt der Verlängerung des Mietvertrags für die Liegenschaft
Rheine, Hohe Allee 110 (derzeitige Nutzung als forensische Übergangsklinik) auf
der Basis des beigefügten Vertragsentwurfs zu.
Begründung:
Auf die
Ausführungen der Vorlage 022/20 wird verwiesen.
Eine
Bürgerinformation hat am 10.03.2020 durch den Landesbeauftragten für den
Maßregelvollzug in der Stadthalle stattgefunden. Dort wurden die Erfahrungen
mit der derzeitigen Einrichtung, der Zeitplan für die Einrichtung in Hörstel
sowie die künftigen Planungen für den Standort in Rheine vorgestellt. Die
anschließende Diskussion war sachlich. Es wurde vereinbart, dass - wenn neue
Informationen vorliegen - die Öffentlichkeit informiert wird.
Die Stadt
Rheine hat als Eigentümerin der Liegenschaft Rheine, Hohe Allee 110 weitere
Verhandlungen mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug geführt und
auf dieser Basis den beigefügten Mietvertrag ausgearbeitet. In Abstimmung mit dem
Land wird die Änderung des Mietvertrags öffentlich behandelt, um größtmögliche
Transparenz zu erzielen.
Eckpunkte des
Mietvertrags sind eine langjährige Mietdauer (30,5 Jahre) mit jeweiligen
Sonderkündigungsrechten. Nach Fertigstellung der Einrichtung in Hörstel soll in
Rheine eine Einrichtung für suchtkranke Straftäter entstehen.
Wichtig - und
in der Öffentlichkeitsinformation erläutert - ist der Entfall der §§ 17 Abs.
3 in dem das Thema Lockerungen geregelt
ist, da hier die Rechtsprechung keinen pauschalen Wegfall der Lockerung
zulässt.
Zur
Lesbarkeit des Änderungsvertrags die Themen der entfallenen §§ 17, 18, 25 und
26:
§ 17: Mietzweck/Nutzungseinschränkungen (– neu
geregelt in § 2 des Änderungsvertrags)
§ 18:
Beginn/Dauer der Übergangseinrichtung
§ 25:
Beendigungsfolgen
§ 26:
Vertragsstrafen.
Anlage:
Entwurf des Mietvertrages