Betreff
Verlängerung Mietvertrag Forensik
Vorlage
260/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Verlängerung des Mietvertrags für die Liegenschaft Rheine, Hohe Allee 110 (derzeitige Nutzung als forensische Übergangsklinik) auf der Basis des beigefügten Vertragsentwurfs zu.

 


Begründung:

 

Auf die Ausführungen der Vorlage 022/20 wird verwiesen.

 

Eine Bürgerinformation hat am 10.03.2020 durch den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in der Stadthalle stattgefunden. Dort wurden die Erfahrungen mit der derzeitigen Einrichtung, der Zeitplan für die Einrichtung in Hörstel sowie die künftigen Planungen für den Standort in Rheine vorgestellt. Die anschließende Diskussion war sachlich. Es wurde vereinbart, dass - wenn neue Informationen vorliegen - die Öffentlichkeit informiert wird.

 

Die Stadt Rheine hat als Eigentümerin der Liegenschaft Rheine, Hohe Allee 110 weitere Verhandlungen mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug geführt und auf dieser Basis den beigefügten Mietvertrag ausgearbeitet. In Abstimmung mit dem Land wird die Änderung des Mietvertrags öffentlich behandelt, um größtmögliche Transparenz zu erzielen.

 

Eckpunkte des Mietvertrags sind eine langjährige Mietdauer (30,5 Jahre) mit jeweiligen Sonderkündigungsrechten. Nach Fertigstellung der Einrichtung in Hörstel soll in Rheine eine Einrichtung für suchtkranke Straftäter entstehen.

Wichtig - und in der Öffentlichkeitsinformation erläutert - ist der Entfall der §§ 17 Abs. 3  in dem das Thema Lockerungen geregelt ist, da hier die Rechtsprechung keinen pauschalen Wegfall der Lockerung zulässt.

 

Zur Lesbarkeit des Änderungsvertrags die Themen der entfallenen §§ 17, 18, 25 und 26:

 

§ 17:  Mietzweck/Nutzungseinschränkungen (– neu geregelt in § 2 des Änderungsvertrags)

§ 18: Beginn/Dauer der Übergangseinrichtung

§ 25: Beendigungsfolgen

§ 26: Vertragsstrafen.

 

 

 


Anlage:

 

Entwurf des Mietvertrages