Betreff
Errichtung eines Gemeinschaftsvereinsheims im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn - Zustimmung zur Planung
Vorlage
262/20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt der vorgelegten Planung zur Errichtung eines Gemeinschaftsvereinsheims im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn zu.

 


Begründung:

 

 

 

A.   Hintergründe

 

Die Vereine SV Germania Hauenhorst 1930, Bürgerschützenverein Hauenhorst, Schützenverein Catenhorn, Schützenverein Hubertus Hauenhorst und Karnevalsgesellschaft Da-La-Hau 1951 beabsichtigen, auf dem Sportgeländes des SV Germania Hauenhorst ein gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren.

 

Die Hintergründe dieser Planungen sind in der Vorlage Nr. 194/20 ausführlich dargestellt (Anlage 1). Schwerpunkt der Vorlage Nr. 194/20 ist die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Umsetzbarkeit mit Unterstützung städtischer Fördermittel. Die Beratungsfolge ist für den Sportausschuss am 04.06.2020 und den Rat der Stadt Rheine am 23.06.2020 vorgesehen.

 

Bestandteil dieser Beschlussempfehlungen ist der Vorbehalt einer Beschlussfassung zur vorgelegten Planung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz.

 

 

 

B.   Planungsrechtliche Einschätzung

 

Der Standort des Vereinsheims befindet sich auf dem Sportgelände des SV Germania Hauenhorst südöstlich der Ortslage Hauenhorst und hier direkt südlich des Hessenweges (siehe Lageplan Anlage 2, Ansichten/Grundriss Anlage 3).

 

Die genaue Lage des geplanten Gebäudes wurde mit den Technischen Betrieben (TBR Grün) so abgestimmt, dass die vorhandenen Gehölzbestände und insbesondere der Baumbestand Eichenreihe entlang des Hessenweges erhalten bleiben.

Ebenfalls nach Rücksprache mit TBR Grün sind für die Flächenversiegelung von insgesamt rd. 400 m² direkt westlich des geplanten Gebäudes Kompensationsmaßnahmen mit einer ebenfalls 400 m² großen Pflanzfläche mit standortheimischen Gehölzen vorgesehen (siehe Anlagen 5 und 6, Auszüge aus der Ausgleichsplanung).

 

Zu dem Vorhaben wurde ein Bauantrag gestellt. Nach derzeitigem Stand ist das Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich an der geplanten Stelle genehmigungsfähig. Detailabstimmungen in Sachen Betriebsbeschreibung und Nutzungszeiten laufen derzeit noch. Im Ergebnis ist eine Umsetzung im vorliegenden Einzelfall gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich zulässig.

 

 

C.   Hinweise zum weiteren Vorgehen

 

Eine Genehmigungsfähigkeit steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt des durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens, im Zuge dessen alle planungs- und baurechtlich relevanten Fragestellungen auf Grundlage der eingereichten Unterlagen zu prüfen sind.

 

Die in dem Bereich vorhandenen Bäume sollten erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Stadt Rheine zu diesem Vorhaben eine Anwohnerbeschwerde vorliegt (Anlage 4). Ein diesbezügliches Antwortschreiben der Stadt ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 5).

 

Das im Antwortschreiben Anlage 5 angeführte Schallgutachten liegt mittlerweile vor und wurde den zuständigen Stellen beim Kreis Steinfurt zugeleitet. Die Prüfung läuft aktuell, eine Rückmeldung des Kreises bis zur Ausschusssitzung wurde in Aussicht gestellt.

 

 

D.   Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Bauliche Maßnahmen im sog. „Außenbereich“ und damit einhergehende Versiegelungen haben grundsätzlich klimatische Auswirkungen. Durch die Baumaßnahme wird es zu zeitlich begrenzten Auswirkungen kommen. Durch die geplanten Nutzungen wird in der Folge zudem zusätzlicher Ziel- und Quellverkehr entstehen.

 

Die Lage der Flächen im Zusammenhang mit den vorhandenen Sportanlagen und die begrenzte Größenordnung des geplanten Gebäudes lassen jedoch keine nachhaltig negativen Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz erkennen, insbesondere, wenn die Vorgabe eines Erhalts der vorhandenen Bäume eingehalten wird.

 

 

E.   Beschlussempfehlung

 

Entsprechend empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, der Planung unter Beachtung der genannten Prämissen zuzustimmen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Vorlage Nr. 194/20

Anlage 2:        Lageplan Neubau Vereinsheim
Anlage 3:        Ansichten, Grundriss Vereinsheim

Anlage 4:        Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Anlage 5:        Auszug Ausgleichsplanung 01 – Lageplan

Anlage 6:        Auszug Ausgleichsplanung 02 - Maßnahmen

Anlage 7:        Anwohnerbeschwerde

Anlage 8:        Antwortschreiben Anwohnerbeschwerde