Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt der vorgelegten Planung zur
Errichtung eines Gemeinschaftsvereinsheims im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn zu.
Begründung:
A. Hintergründe
Die Vereine SV
Germania Hauenhorst 1930, Bürgerschützenverein Hauenhorst, Schützenverein
Catenhorn, Schützenverein Hubertus Hauenhorst und Karnevalsgesellschaft
Da-La-Hau 1951 beabsichtigen, auf dem Sportgeländes des SV Germania Hauenhorst
ein gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren.
Die Hintergründe
dieser Planungen sind in der Vorlage Nr. 194/20 ausführlich dargestellt (Anlage
1). Schwerpunkt der Vorlage Nr. 194/20 ist die Sicherstellung einer
wirtschaftlichen Umsetzbarkeit mit Unterstützung städtischer Fördermittel. Die
Beratungsfolge ist für den Sportausschuss am 04.06.2020 und den Rat der Stadt
Rheine am 23.06.2020 vorgesehen.
Bestandteil dieser
Beschlussempfehlungen ist der Vorbehalt einer Beschlussfassung zur vorgelegten
Planung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz.
B. Planungsrechtliche
Einschätzung
Der Standort des
Vereinsheims befindet sich auf dem Sportgelände des SV Germania Hauenhorst
südöstlich der Ortslage Hauenhorst und hier direkt südlich des Hessenweges
(siehe Lageplan Anlage 2, Ansichten/Grundriss Anlage 3).
Die genaue Lage
des geplanten Gebäudes wurde mit den Technischen Betrieben (TBR Grün) so
abgestimmt, dass die vorhandenen Gehölzbestände und insbesondere der
Baumbestand Eichenreihe entlang des Hessenweges erhalten bleiben.
Ebenfalls nach
Rücksprache mit TBR Grün sind für die Flächenversiegelung von insgesamt rd. 400
m² direkt westlich des geplanten Gebäudes Kompensationsmaßnahmen mit einer
ebenfalls 400 m² großen Pflanzfläche mit standortheimischen Gehölzen vorgesehen
(siehe Anlagen 5 und 6, Auszüge aus der Ausgleichsplanung).
Zu dem Vorhaben
wurde ein Bauantrag gestellt. Nach derzeitigem Stand ist das Vorhaben
grundsätzlich planungsrechtlich an der geplanten Stelle genehmigungsfähig.
Detailabstimmungen in Sachen Betriebsbeschreibung und Nutzungszeiten laufen
derzeit noch. Im Ergebnis ist eine Umsetzung im vorliegenden Einzelfall gemäß §
35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben grundsätzlich planungsrechtlich
zulässig.
C. Hinweise
zum weiteren Vorgehen
Eine
Genehmigungsfähigkeit steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt des
durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens, im Zuge dessen alle planungs- und
baurechtlich relevanten Fragestellungen auf Grundlage der eingereichten Unterlagen
zu prüfen sind.
Die in dem Bereich
vorhandenen Bäume sollten erhalten und in ihrem Bestand gesichert werden.
Es wird darauf
hingewiesen, dass der Stadt Rheine zu diesem Vorhaben eine Anwohnerbeschwerde
vorliegt (Anlage 4). Ein diesbezügliches Antwortschreiben der Stadt ist
dieser Vorlage ebenfalls beigefügt (Anlage 5).
Das im
Antwortschreiben Anlage 5 angeführte Schallgutachten liegt mittlerweile vor und
wurde den zuständigen Stellen beim Kreis Steinfurt zugeleitet. Die Prüfung
läuft aktuell, eine Rückmeldung des Kreises bis zur Ausschusssitzung wurde in
Aussicht gestellt.
D. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Bauliche Maßnahmen
im sog. „Außenbereich“ und damit einhergehende Versiegelungen haben
grundsätzlich klimatische Auswirkungen. Durch die Baumaßnahme wird es zu
zeitlich begrenzten Auswirkungen kommen. Durch die geplanten Nutzungen wird in
der Folge zudem zusätzlicher Ziel- und Quellverkehr entstehen.
Die Lage der
Flächen im Zusammenhang mit den vorhandenen Sportanlagen und die begrenzte
Größenordnung des geplanten Gebäudes lassen jedoch keine nachhaltig negativen
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz erkennen, insbesondere, wenn die
Vorgabe eines Erhalts der vorhandenen Bäume eingehalten wird.
E. Beschlussempfehlung
Entsprechend
empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz, der Planung unter Beachtung der genannten Prämissen zuzustimmen.
Anlagen:
Anlage 1: Vorlage Nr. 194/20
Anlage 2: Lageplan
Neubau Vereinsheim
Anlage 3: Ansichten, Grundriss
Vereinsheim
Anlage 4: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Anlage 5: Auszug Ausgleichsplanung 01 – Lageplan
Anlage 6: Auszug Ausgleichsplanung 02 - Maßnahmen
Anlage 7: Anwohnerbeschwerde
Anlage 8: Antwortschreiben Anwohnerbeschwerde