Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche
Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die
Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf
Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf
den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende
nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden
Abweichungen vorliegen:
- 43 -
Wohnmanagement
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 4 - Finanzen,
Wohn- und Grundstücksmanagement -
voraussichtlich
Verbesserungen in Höhe von 230.000 EUR.
Im Finanzplan
ergeben sich voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 21.000 EUR.
Folgende
Abweichungen im Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement - sind dabei
insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt: 42 - Finanzen
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u. |
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
7 |
sonstige
ordentliche Erträge: Nebenforderungen |
Es wurden u.a.
während der Kontaktsperre keine Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst durchgeführt |
- 20.000 EUR |
Anlage:
Bericht zum Stichtag 31.05.2020