Betreff
Berichtswesen 2020, Stichtag 31.05.2020, Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement -
Vorlage
264/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.


Begründung:

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 43 - Wohnmanagement

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement -

voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 230.000 EUR.

 

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 21.000 EUR.


Folgende Abweichungen im Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement - sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:

 

Produkt: 42 - Finanzen

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

 7

sonstige ordentliche Erträge:

Nebenforderungen

Es wurden u.a. während der Kontaktsperre keine Vollstreckungsmaßnahmen im Außendienst durchgeführt

- 20.000 EUR

 


Anlage:

Bericht zum Stichtag 31.05.2020