Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale
Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
A. Allgemeines
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
B. Berichtswesen Sonderbereich 9
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 10.721 TEUR.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.
Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich
voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
C. Berichtswesen einschließlich Fach- und
Sonderbereiche
Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verschlechterung in Höhe von 573 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverschlechterung von 11.294 TEUR.
Die Prognose für das Jahresende wird darüber hinaus noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 14.943 TEUR (vgl. Vorlage 107/20) ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 3.649 TEUR.
Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 24.289 TEUR.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:
Überschuss lt.
Haushaltsplanung 2020 |
1.948 TEUR |
Veränderungen
Sonderbereich 9 |
-10.721 TEUR |
Veränderungen
Fach-/Sonderbereiche |
-573 TEUR
|
Rechnerischer
neuer Fehlbetrag |
-9.346 TEUR |
Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in Sonderprojekten gebildet. Insbesondere in diesen Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2020 benötigt.
D.
Coronabedingte
Belastungen
Die Berichte der
Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.05.2020 enthalten bereits
Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 haben.
Insgesamt ergeben sich im Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von
12.948.900 EUR und im Investitionsplan in Höhe von 121.100 EUR.
Eine entsprechende
Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Auswirkungen aus dem Bereich der Stadtwerke Rheine
(Bäder, Parken, ÖPNV) belasten den städtischen Haushalt erst 2021 im Rahmen der
Gewinnausschüttung für 2020.
E.
Geplante
Hilfen des Bundes
Der Bund hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Aus finanzieller Sicht sind hier insbesondere zu nennen:
· Hälftige Übernahme der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle
· Ausgleich der mit der Senkung Umsatzsteuer im 2. Halbjahr 2020 verbundenen Steuermindererträge
· Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) um 25 Prozent
· Schaffung und Ausweitung von Förderprogrammen in verschiedenen Bereichen
Hier bleiben das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Ausführungsbestimmungen abzuwarten.
F.
Geplante
Hilfen des Landes
Auch das Land NRW hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Für Rheine wichtig ist das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG). Den Kommunen soll es dadurch ermöglicht werden, die coronabedingten Belastungen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bilanztechnisch zu isolieren.
Noch offen ist, welche der in der Anlage 2 genannten Belastungen in welchem Umfang über diesen Weg isoliert werden können. Auch hier bleiben das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Ausführungsbestimmungen abzuwarten.
Fraglich ist außerdem, ob das Land vor der Anwendung des NKF-CIG auch die vom Bund angestrebte hälftige Erstattung der Gewerbesteuerausfälle durch das jeweilige Land vornimmt.
G.
Sonstige
Hinweise
Das Land NRW hat bzw.
will die Regelungen zur Haushaltssperre für das Jahr 2020 aussetzen. Damit
können weder der Rat noch der Kämmerer der Stadt Rheine eine Haushaltssperre
erlassen.
Auch die
Verpflichtungen zur Aufstellung von Nachtragssatzungen sollen für das Jahr 2020
nicht zur Anwendung kommen.
Angesichts der großen Unsicherheiten hinsichtlich der
weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der Auswirkungen auf die
Wirtschaft ist Anfang September 2020 eine Corona-Sondersteuerschätzung geplant.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2020, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Coronabedingte Belastungen