Betreff
Berichtswesen 2020, Stichtag 31.05.2019, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
271/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 10.721 TEUR.

 

Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verschlechterung in Höhe von 573 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverschlechterung von 11.294 TEUR.

 

Die Prognose für das Jahresende wird darüber hinaus noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 14.943 TEUR (vgl. Vorlage 107/20) ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 3.649 TEUR.

 

Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 24.289 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Überschuss lt. Haushaltsplanung 2020

       1.948 TEUR  

Veränderungen Sonderbereich 9

-10.721 TEUR  

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche

-573 TEUR  

Rechnerischer neuer Fehlbetrag
(ohne Berücksichtigung der gebildeten
Ermächtigungsübertragungen aus 2019)

-9.346 TEUR  

 

Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für Maßnahmen in Sonderprojekten gebildet. Insbesondere in diesen Sonderprojekten werden die zur Verfügung stehenden Mittel allerdings nicht vollständig in 2020 benötigt.

 

 

D.    Coronabedingte Belastungen

 

Die Berichte der Sonder- und Fachbereiche zum Stichtag 31.05.2020 enthalten bereits Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 haben. Insgesamt ergeben sich im Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 12.948.900 EUR und im Investitionsplan in Höhe von 121.100 EUR.

 

Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Auswirkungen aus dem Bereich der Stadtwerke Rheine (Bäder, Parken, ÖPNV) belasten den städtischen Haushalt erst 2021 im Rahmen der Gewinnausschüttung für 2020.

 

 

E.     Geplante Hilfen des Bundes

 

Der Bund hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Aus finanzieller Sicht sind hier insbesondere zu nennen:

 

·                Hälftige Übernahme der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle

 

·                Ausgleich der mit der Senkung Umsatzsteuer im 2. Halbjahr 2020 verbundenen Steuermindererträge

 

·                Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) um 25 Prozent

 

·                Schaffung und Ausweitung von Förderprogrammen in verschiedenen Bereichen

 

Hier bleiben das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Ausführungsbestimmungen abzuwarten.

 

 

F.     Geplante Hilfen des Landes

 

Auch das Land NRW hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und entsprechende Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

 

Für Rheine wichtig ist das NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG). Den Kommunen soll es dadurch ermöglicht werden, die coronabedingten Belastungen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bilanztechnisch zu isolieren.

 

Noch offen ist, welche der in der Anlage 2 genannten Belastungen in welchem Umfang über diesen Weg isoliert werden können. Auch hier bleiben das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Ausführungsbestimmungen abzuwarten.

 

Fraglich ist außerdem, ob das Land vor der Anwendung des NKF-CIG auch die vom Bund angestrebte hälftige Erstattung der Gewerbesteuerausfälle durch das jeweilige Land vornimmt.

 

 

G.    Sonstige Hinweise

 

Das Land NRW hat bzw. will die Regelungen zur Haushaltssperre für das Jahr 2020 aussetzen. Damit können weder der Rat noch der Kämmerer der Stadt Rheine eine Haushaltssperre erlassen.

 

Auch die Verpflichtungen zur Aufstellung von Nachtragssatzungen sollen für das Jahr 2020 nicht zur Anwendung kommen.

 

Angesichts der großen Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der Auswirkungen auf die Wirtschaft ist Anfang September 2020 eine Corona-Sondersteuerschätzung geplant.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2020, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Coronabedingte Belastungen