Betreff
Umstrukturierung des Fachbereichs 5 durch die Aufnahme der Verkehrs- und Grünplanung
Vorlage
278/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Die geplante Organisationsstruktur des Fachbereichs 5 zum 1. Januar 2021 wird zur Kenntnis genommen.

 


Begründung:

 

Hintergrund

Anlass für die Überlegungen zu einer neuen Organisationsstruktur war die Umsatzsteuerproblematik der TBR AÖR. Im Zusammenhang mit der Überlegung der neuen Struktur ist auch über Schnittstellen zwischen TBR und FB 5 gesprochen worden. Schlussfolgerung war, dass die planenden Bereiche aufgrund von Synergieeffekten, aber auch aufgrund der Gestaltungsmöglichkeit der zuständigen Beigeordneten sinnvollerweise dem FB 5 zuzuordnen sind – unabhängig von der künftigen Rechtsform der technischen Betriebe.

 

Eine Umsetzung dieses Schrittes soll zum 1. Januar 2021 erfolgen. 

Die Auswirkungen auf die Stellen, die mit den Aufgabenfeldern von den TBR zum FB 5 der Stadt wechseln, wird nachfolgend dargestellt.

 

Fachbereichsleitung

Mit der Überführung der TBR AÖR in einen Eigenbetrieb, aber auch mit dem Ausscheiden von Herrn Dr. Schulte-de Groot soll Herrn Dr. Vennekötter alleiniger Vorstand oder Betriebsleiter der TBR werden (s. Vorlage 272/20 in der gleichen Sitzung).

Es ist dann nicht mehr möglich, zusätzlich die Aufgaben als Fachbereichsleiter 5 wahrzunehmen.

Eine Besonderheit ergibt sich daraus, dass die zuständige Beigeordnete keinen weiteren Fachbereich führt und darum mit einer Fachbereichsleitung dieselbe Führungsspanne hat.

 

Gänzlich auf eine Fachbereichsleistung zu verzichten, ist aufgrund des Aufgabenspektrums einer Fachbereichsleitung, das weder auf alle PV, noch auf eine Beigeordnete verteilt werden kann, nicht möglich. Die künftige Fachbereichsleitung soll deshalb zusätzliche Aufgaben erhalten, so dass bei einer Aufgabenteilung zwischen FBL und VV I eine Auslastung der FBL gegeben ist. Gleichzeitig soll aber auch eine gute Erreichbarkeit durch eine ganze Stelle gegeben sein. 

Dabei bietet sich die Neuausschreibung Stelle Produktverantwortliche/r Umwelt und Klimaschutz an. Erstens können die Aufgaben dann neu definiert werden und zweitens ist die Führungspanne hier so gering, das Kapazitäten bestehen, wenn inhaltliche Aufgaben anders zugeordnet werden.

Die Anordnung des Produktes Umwelt- und Klimaschutz an die Fachbereichsleitung birgt Chancen, da die Fachbereichsleitung einen guten Überblick über alle Themen des FB 5 hat und hier die Umwelt- und Klimaaspekte mitdenken kann.

 

 

Integration der Grünplanung + Baumschutz  in den Bereich Umwelt + Klimaschutz als neuer Produktbereich Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung

Der Bereich Umwelt  + Klimaschutz ist momentan mit drei Stellen ein sehr kleines Produkt. Mit der Integration der inhaltlich zusammenhängenden Bereiche Grünplanung und Baumschutz kann der Bereich gestärkt werden und eine Produktverantwortliche/ein Produktverantwortlicher eine adäquate Führungsspanne bekommen.

 

Der Punkt Baumunterhaltung verbleibt bei den TBR.

Die Aufgaben Baumschutz, Grünplanung und technische Zeichnungen wechseln mit ihren jeweiligen Stellenanteilen von  den TBR zum FB 5.

 

Die Stelle der Produktverantwortung soll gemeinsam mit der FBL als ganze Stelle ausgeschrieben werden. Dies sollte aufgrund des Ausscheidens der Stelleninhaberin  PB Umwelt und Klimaschutz zeitnah passieren.

 

 

Integration des Bereichs Verkehr in das Produkt Mobilität

Der Bereich der Verkehrsplanung soll zum FB 5 wechseln. Schnittstelle ist die Planung inklusive  Ausführungsplanung. Der Bau und der Unterhalt verbleiben bei den TBR.

 

Der Bereich der Verkehrsplanung soll  ein eigenes Produkt bilden. Das Thema Mobilität hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird auch künftig weiter an Bedeutung gewinnen.  Ziel ist es, in dem Produktbereich Mobilitätsthemen – soweit Sie bei der Stadtverwaltung sind – zu bündeln. Darum soll auch der Aufgabenbereich  umweltbezogenen Mobilitätsthemen der derzeit im Bereich Umwelt- und Klimaschutz verankert ist in den Bereich wechseln.

 

Das Thema ÖPNV als Aufgabenträger Stadt wird ebenfalls hier angesiedelt (unabhängig von den VSR). Mittelfristig könnten hier auch alle anderen Mobilitätsthemen bearbeitet werden.

  

Infolge der Herauslösung der Straßenplanung aus den beiden TBR-Fachbereichen Planung und Bau sowie Straßen ist bei der TBR vorgesehen, die Aufgaben Straßen- und Kanalbau sowie Straßenunterhaltung in einem Fachbereiche zusammenzufassen.

 

 

Entwässerung

Der planende Bereich der Entwässerung bleibt aufgrund seiner Schnittstellen zum restlichen Bereich der Entwässerung trotz der ebenfalls gegebenen Schnittstellen der Verkehrsplanung und Stadtplanung bei den TBR.

 

 

Stellenbedarfe:

Die Veränderungen sind im Stellenplan neutral.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Planung soll zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden. Das Auswahlverfahren für die Fachbereichsleitung soll zeitnah durchgeführt werden, damit die PV-Stelle und Fachbereichsleitung spätestens zum 1. Januar 2021 besetzt sind. Der Rat wird gem. § 18 der Hauptsatzung am Verfahren beteiligt.