(Hünenborgstr. bis Schwedenstr.)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss
des Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für
den Ausbau der:
Ohner Weg (Hünenborgstr. bis Schwedenstr.) /verkehrsberuhigter
Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau / teilw. auf überbaubarem Baumgranulat und einer Decke aus anthrazit-farbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der
Ausbauplanung des Ohner Weges hat in der Zeit vom 17.06.2020 bis zum 03.07.2020
in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau)
stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger (8 Personen) erschienen. Es wurden 4
schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.4
beigefügt.
1.1
Eingabe:
Verschmälerung vom Grünbeet und Parkstand vor Haus Nr.
4 mit Austausch des Baumes gegen einen Strauch
Abwägung zu 1.1:
Ein Anlieger wünscht die Verkleinerung des Beetes und des
Parkstandes vor Haus Nr. 4 weil hinter dem öffentlichen Parkstand ein privater
Stellplatzbereich (längs) eingeplant ist, der von beiden Seiten anfahrbar sein
soll. Ferner wird eine Beetabschrägung zur privaten Grenze hin gewünscht, wie
auch der Austausch des Baumes gegen einen Strauch, da sich Leitungen im näheren
Bereich befinden.
Die Verwaltung schlägt vor,
das Beet mit Parkstand vor Haus Nr. 4 entsprechend der Fahrkurve für Kfz so zu
verkleinern, dass der Längsparkstand auf Privatgrund als dritte
Stellplatzmöglichkeit anfahrbar ist. Daher wird das Beet von 3,0 m auf 2,0 m
und der Parkstand von 5,0 m auf 4,75 m Länge verringert.
Der Erhalt des
Baumstandortes ist erstrebenswert, nach Rücksprache mit der Grünabteilung
sollte jedoch der Abstand des Baumes zu den seitlich gelegenen Gas- bzw.
Wasserleitungen vergrößert werden. Aus diesem Grund muss der geplante Baum
bedauerlicherweise entfallen und wird durch eine Strauchanpflanzung ersetzt.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt,
das Grünbeet vor Haus Nr. 4 von 3,0 m auf 2,0 m zu verschmälern, den Parkstand
von 5,0 m auf 4,75 m einzukürzen und den geplanten Baum durch eine
Strauchanpflanzung zu ersetzen.
1.2
1.2.1 Eingabe: Beibehaltung des geplanten Grünbeetes vor Haus Nr. 17
Abwägung zu 1.2.1:
Von Anliegerseite wird gewünscht, das geplante Strauchbeet
vor Haus Nr. 17 nicht im Zuge der Offenlage entfallen zu lassen, da es den
Charakter der (beginnenden) Wohnstraße – gegenüber der angrenzenden
Gewerbefläche und der T-30-Zone hervorhebt und somit auch ein Parken von
Besuchern anliegender Geschäfte, der Kita und Praxen direkt am
Einmündungsbereich durch die hohe Fahrbahneinengung reduzieren würde.
Außerdem wird die Häuserfront von Haus Nr. 17 mit den
Parkständen längs davor als störend empfunden und eine optische Unterbrechung
durch ein Strauchbeet würde diesen Bereich aufwerten.
Die Verwaltung hat das
Grünbeet aus den obengenannten Gründen dort eingeplant.
Der Wunsch auf Beibehaltung
des geplanten Beetes steht im Konflikt mit der Eingabe 1.3.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:
Der Bauausschuss nimmt die
Eingabe zur Kenntnis.
1.2.2 Eingabe:
Wunsch auf
Einplanung eines Baumes anstelle eines Strauches vor Haus Nr. 18
Abwägung zu 1.2.2:
Von Anliegerseite wird gewünscht, dass das geplante
Strauchbeet durch ein Baumbeet ersetzt wird.
Aufgrund der naheliegenden
Leitungen (gem. Leitungsplan) wurde zunächst nur ein Strauch eingeplant. Nach
Prüfung der Leitungslage vor Ort durch die Stadtwerke zeigte sich, dass der
Abstand zwischen den Leitungen und dem möglichen Baumstandort noch akzeptabel
sei, so dass anstelle der Strauchanpflanzung nun ein Baum eingeplant werden kann.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:
Der Bauausschuss beschließt,
vor Haus Nr. 18 anstelle eines Strauches eine Baum-anpflanzung einzuplanen.
1.2.3 Eingabe:
Prüfen der
Lichtpunkthöhe und des Lichtausfallwinkels (Beleuchtung)
Wunsch der
Lichtfarbe „warmweiss“
Abwägung zu 1.2.3:
Von Anliegerseite wird angeregt, zu überprüfen, ob die
Lichtpunkthöhe verringert werden kann und es wird der Wunsch geäußert, dass die
Beleuchtung nicht die Häuserfront
(1. OG/DG) mit ausleuchtet. Weiterhin wird als Lichtfarbe ein
Farbton in warmweiss gewünscht.
Seit ein paar Jahren werden
in verkehrsberuhigten Gebieten Leuchten mit einer Licht-punkthöhe von 6 m
anstelle von 4,5 m Leuchten verwendet. Dadurch wird eine gleich-mäßigere
Lichtverteilung im Straßenraum erreicht. Für eine Straßenbreite von 7 bis 10
Metern reicht eine kleinere Leuchte nicht aus, um die empfohlene
Beleuchtungsstärke zu erreichen.
Eine Anstrahlung der
Gebäudefront von Haus Nr. 18 durch die vorgelagerte Leuchte wird von Seiten der
Stadtwerke ausgeschlossen, da der Abstand von der Leuchte zum Gebäude etwa 7,50
m beträgt.
Die Lichtfarbe wird lt.
Angabe der Stadtwerke 4000 Kelvin betragen; dies entspricht der Farbe
„Neutralweiss“ und ist für LED- Leuchten die derzeit übliche Farbe. Die
Lichtfarbe wird sowohl aus wirtschaftlichen Gründen, als auch aus Gründen der
Einheitlichkeit eingesetzt und entspricht der Beleuchtung der angrenzenden
Hünenborgstraße.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.3:
Der Bauausschuss nimmt die
Eingabe zur Kenntnis.
1.2.4 Eingabe:
Vermeidung
einer Bauzeit im Winter
Abwägung zu 1.2.4:
Seitens des Anliegers wird gewünscht, dass der Ausbau der
Straße möglichst vor dem Wintereinbruch stattfindet, damit in der Winterzeit –
bei schlechtem Wetter – die Grundstücke der Anlieger mit dem Auto und zu Fuß
erreichbar sind.
Dieser Wunsch wird an die
Bauleitung weitergegeben. Da die Abwägung der Planung bereits in den September
fällt und danach die Ausführungsplanung erstellt wird, wird ein Baubeginn im
Herbst voraussichtlich nicht zu erzielen sein. Die Erreichbarkeit der
Grundstücke wird aber gewährleistet und im Ausnahmefall mit den Anliegern
abgesprochen.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.4:
Der Bauausschuss nimmt die
Eingabe zur Kenntnis.
1.3 Eingabe:
Verlegung des
Beetes mit Leuchte (Haus Nr. 17)
Abwägung zu 1.3:
Von Anliegerseite wird gewünscht, das Strauchbeet und die
Leuchte, die parallel vor dem Parkstreifen von Haus Nr. 17 in 2 m Abstand
eingeplant sind, zur Einmündung „Hünenborgstraße“ hin zu verschieben, so dass
es direkt an der privaten Grenze anschließt.
Dies entspricht auch dem Wunsch der Mieter, die dort längs
vor dem Haus am Straßenrand parken.
Das Strauchbeet wurde so
eingeplant, dass durch den Abstand zur Grenze von Flurstück Nr. 661, das
Befahren der privaten längsverlaufenden Stellplätze möglich ist. Hierbei kann
es unter Umständen auch erforderlich sein, rückwärts einparken zu müssen.
Um eine geeignete
Fahrbahneinengung (bisher 4,50 m) zu erreichen, ist ein Beet an dieser Stelle
von großem Vorteil.
Alternativ lässt sich das
Beet auf die Grenze in Richtung Hünenborgstraße verschieben.
Hierbei wird die Fahrbahn
dann auf 6,75 m eingeengt. Bei einem größeren Beet würde der vordere private
Stellplatz vor Haus Nr. 17 eingeschränkt werden.
Um den Mietern entgegen zu
kommen, wäre aus Sicht der Verwaltung die Verschiebung des Beetes an die Grenze
als „Notlösung“ akzeptierbar.
Gleichzeitig wird seitens
der Verwaltung die Verschiebung des nördlichen Baumbeetes mit Parkstand (vor
Haus Nr. 20) um ein Meter näher zur Fahrbahnmitte hin vorgeschlagen, um so die
Fahrbahnbreite in diesem Abschnitt von 7,95 m auf 6,95 m zu reduzieren (s.
Eingabe 1.4).
Abwägungsbeschluss zu 1.3:
Der Bauausschuss beschließt,
anstelle des Strauchbeetes mit Leuchte vor Haus Nr. 17 (1,50 m breit) ein Strauchbeet mit Leuchte
direkt an der Privatgrenze/Ecke Hünenborgstraße in 2,0 m Breite einzuplanen.
1.4 Eingabe:
Verschiebung
von Baumbeet und Parkstand (vor Haus Nr. 20) um 1m zur
Straßenmitte
hin, falls das Beet vor Haus Nr. 17 an die Grenze rückt
Abwägung zu 1.4:
Von Anliegerseite wird der Planänderung zugestimmt, das
Baumbeet mit angegliedertem Stellplatz vor Haus Nr. 20 um 1 Meter in südliche
Richtung zu verschieben für den Fall, dass in Eingabe 1.3 eine Verschiebung des
Beetes (vor Haus Nr. 17) an die südwestliche Grenze beschlossen wird. So ergibt
sich eine durchgängige Fluchtlinie mit dem Flurstück Nr. 602.
Mit diesem
Änderungsvorschlag, das Beet mit dem Parkstand bis zur Grenze von Flurstück Nr.
602 vorzuziehen, soll die Breite der Mischfläche im Einmündungsbereich, die
sich durch die Verlegung des Strauchbeetes vor Haus Nr. 17 deutlich vergrößert,
um 1 Meter verringert werden (s. Eingabe 1.3). Ein stärkeres vorziehen, würde
das Einfahren von Müllfahrzeugen ua. durch die Anordnung der Beete, inkl.
Hünenborgstraße, einschränken.
Abwägungsbeschluss zu 1.4:
Der Bauausschuss beschließt,
das Baumbeet mit Parkstand vor Haus Nr. 20 um 1 Meter zur Straßenmitte hin zu
verschieben.
1.5 Eingabe:
Verbreiterung
der Zufahrt um 0,50 m (Haus Nr. 11)
Abwägung zu 1.5:
Von Anliegerseite wird gewünscht, die Zufahrt auf westlicher
Seite von Haus Nr. 11 von 5,0 m auf 5,50 m zu verbreitern.
Dieser Änderungswunsch ist
verkehrstechnisch einplanbar, so dass der geplante Stellplatz um 50 cm nach
Osten verschoben wird. Damit die Fahrgasse zwischen dem Parkstand und dem
nordöstlich davon gelegenem Baumbeet nicht zu eng wird, schlägt die Verwaltung
vor, das Beet von 2,75 m Breite auf 2,50 m zu verringern. Durch die unterirdische
Pflanzgrube mit überbaubarem Granulat steht genügend Wurzelraum zur Verfügung.
Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.5:
Der Bauausschuss beschließt,
den geplanten Stellplatz vor Haus Nr. 11 um 0,5 m nach Osten zu verschieben und
das Strauchbeet schräg gegenüber von 2,75 m auf 2,50 m Breite zu verschmälern.
Zu II: Festlegung des
Bauprogramms
Ohner Weg (Hünenborgstr.- Schwedenstr.) (Verkehrsberuhigter Bereich)
Der Ohner Weg, der
überwiegend Anliegerverkehr aufnimmt, war bisher nur provisorisch hergestellt.
Die mangelhafte Fahrbahn, sowie die unzureichenden Beleuchtungs- und
Entwässerungseinrichtungen, sind Grundlage für einen Ausbau der Straße. Nachdem
die ehemals 10 m breite Straße „Ohner Weg“ nun durch eine
Flächen-Rückübertragung verschmälert werden kann, ist ein Ausbau als
verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der neuen Straßenparzelle mit einer Breite
von 7 m (bis 10 m, z.T. 12 m)
vorgesehen. Durch den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ergibt sich
eine Wartepflicht gegenüber den Verkehrsteilnehmern der angrenzenden Straßen
/T-30-Zone.
Der befahrbare Bereich wird
niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen
und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine
optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.
Die
Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt auf dem mittleren Abschnitt 4,95 m
bis 7,30 und in den Einmündungsbereichen zwischen 4,00 m und 10,00 m (punktuell 11,30 m).
Die Flächen werden in
Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die
Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung und
Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen
und Baum-/Strauchbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m. In den Einmündungsbereichen befinden sich ein 3,0 m
/ 5,5 m breites Baumbeet (westl. Seite) und ein längerer Beetstreifen in 1,90 m
Breite mit einer Baumbucht in 3,85 m Breite (östl. Seite).
Die Begrünung besteht aus
Grünbeeten mit Baumanpflanzungen, die eine wertvolle stadtklimatische Funktion
übernehmen, insbesondere während der Hitzeperioden. Lediglich im Bereich von Versorgungsleitungen werden
Sträucher eingepflanzt. An der Einmündung zur Schwedenstraße befindet sich
bereits ein privater säulenförmiger Baum, hier wurde auf eine
Strauchanpflanzung im öffentlichen Beet verzichtet.
Für die Einfassung der Beete
werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.
Die 2,00 m breiten
Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der
Mischfläche erstellt und sind zwischen 4,75 m und 7,00 m lang. Unterhalb der
Stellplätze/Mischfläche wird - seitlich
von kleineren Baumbeeten – in Teilflächen überbaubares Baumgranulat unter dem
Oberbau eingebaut, damit für die Baumanpflanzungen genügend Wurzelraum zur
Verfügung steht.
Für die elektrische
Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe
von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt
über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen
Mischwasserkanal.
Finanzierung
Bei dem geplanten Ausbau der Straße „Ohner Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorge-sehen.
Anlagen:
Anlagen
1.1 bis 1.5: Eingaben
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung