Betreff
Ausbau Ohner Weg (53014-401)
(Hünenborgstr. bis Schwedenstr.)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
285/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

Ohner Weg (Hünenborgstr. bis Schwedenstr.) /verkehrsberuhigter Bereich

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbe-pflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau / teilw. auf überbaubarem Baumgranulat und einer Decke aus anthrazit-farbenem Betonsteinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des Ohner Weges hat in der Zeit vom 17.06.2020 bis zum 03.07.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger (8 Personen) erschienen. Es wurden 4 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlage Nr. 1.1 bis 1.4 beigefügt.

 

 

1.1        Eingabe:

Verschmälerung vom Grünbeet und Parkstand vor Haus Nr. 4 mit Austausch des Baumes gegen einen Strauch

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Verkleinerung des Beetes und des Parkstandes vor Haus Nr. 4 weil hinter dem öffentlichen Parkstand ein privater Stellplatzbereich (längs) eingeplant ist, der von beiden Seiten anfahrbar sein soll. Ferner wird eine Beetabschrägung zur privaten Grenze hin gewünscht, wie auch der Austausch des Baumes gegen einen Strauch, da sich Leitungen im näheren Bereich befinden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Beet mit Parkstand vor Haus Nr. 4 entsprechend der Fahrkurve für Kfz so zu verkleinern, dass der Längsparkstand auf Privatgrund als dritte Stellplatzmöglichkeit anfahrbar ist. Daher wird das Beet von 3,0 m auf 2,0 m und der Parkstand von 5,0 m auf 4,75 m Länge verringert.

Der Erhalt des Baumstandortes ist erstrebenswert, nach Rücksprache mit der Grünabteilung sollte jedoch der Abstand des Baumes zu den seitlich gelegenen Gas- bzw. Wasserleitungen vergrößert werden. Aus diesem Grund muss der geplante Baum bedauerlicherweise entfallen und wird durch eine Strauchanpflanzung ersetzt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Grünbeet vor Haus Nr. 4 von 3,0 m auf 2,0 m zu verschmälern, den Parkstand von 5,0 m auf 4,75 m einzukürzen und den geplanten Baum durch eine Strauchanpflanzung zu ersetzen.

 

 

1.2    

 

1.2.1  Eingabe: Beibehaltung des geplanten Grünbeetes vor Haus Nr. 17

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.1:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, das geplante Strauchbeet vor Haus Nr. 17 nicht im Zuge der Offenlage entfallen zu lassen, da es den Charakter der (beginnenden) Wohnstraße – gegenüber der angrenzenden Gewerbefläche und der T-30-Zone hervorhebt und somit auch ein Parken von Besuchern anliegender Geschäfte, der Kita und Praxen direkt am Einmündungsbereich durch die hohe Fahrbahneinengung reduzieren würde.

Außerdem wird die Häuserfront von Haus Nr. 17 mit den Parkständen längs davor als störend empfunden und eine optische Unterbrechung durch ein Strauchbeet würde diesen Bereich aufwerten.

 

Die Verwaltung hat das Grünbeet aus den obengenannten Gründen dort eingeplant.

Der Wunsch auf Beibehaltung des geplanten Beetes steht im Konflikt mit der Eingabe 1.3.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2.2  Eingabe:

         Wunsch auf Einplanung eines Baumes anstelle eines Strauches vor Haus Nr. 18

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, dass das geplante Strauchbeet durch ein Baumbeet ersetzt wird.

 

Aufgrund der naheliegenden Leitungen (gem. Leitungsplan) wurde zunächst nur ein Strauch eingeplant. Nach Prüfung der Leitungslage vor Ort durch die Stadtwerke zeigte sich, dass der Abstand zwischen den Leitungen und dem möglichen Baumstandort noch akzeptabel sei, so dass anstelle der Strauchanpflanzung nun ein Baum eingeplant werden kann.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, vor Haus Nr. 18 anstelle eines Strauches eine Baum-anpflanzung einzuplanen.

 

 

1.2.3  Eingabe:

         Prüfen der Lichtpunkthöhe und des Lichtausfallwinkels (Beleuchtung)

         Wunsch der Lichtfarbe „warmweiss“

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.3:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird angeregt, zu überprüfen, ob die Lichtpunkthöhe verringert werden kann und es wird der Wunsch geäußert, dass die Beleuchtung nicht die Häuserfront

(1. OG/DG) mit ausleuchtet. Weiterhin wird als Lichtfarbe ein Farbton in warmweiss gewünscht.

 

Seit ein paar Jahren werden in verkehrsberuhigten Gebieten Leuchten mit einer Licht-punkthöhe von 6 m anstelle von 4,5 m Leuchten verwendet. Dadurch wird eine gleich-mäßigere Lichtverteilung im Straßenraum erreicht. Für eine Straßenbreite von 7 bis 10 Metern reicht eine kleinere Leuchte nicht aus, um die empfohlene Beleuchtungsstärke zu erreichen.

Eine Anstrahlung der Gebäudefront von Haus Nr. 18 durch die vorgelagerte Leuchte wird von Seiten der Stadtwerke ausgeschlossen, da der Abstand von der Leuchte zum Gebäude etwa 7,50 m beträgt.

Die Lichtfarbe wird lt. Angabe der Stadtwerke 4000 Kelvin betragen; dies entspricht der Farbe „Neutralweiss“ und ist für LED- Leuchten die derzeit übliche Farbe. Die Lichtfarbe wird sowohl aus wirtschaftlichen Gründen, als auch aus Gründen der Einheitlichkeit eingesetzt und entspricht der Beleuchtung der angrenzenden Hünenborgstraße.

 

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2.4  Eingabe:

         Vermeidung einer Bauzeit im Winter

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.4:

                                                                                                                                                           

Seitens des Anliegers wird gewünscht, dass der Ausbau der Straße möglichst vor dem Wintereinbruch stattfindet, damit in der Winterzeit – bei schlechtem Wetter – die Grundstücke der Anlieger mit dem Auto und zu Fuß erreichbar sind.

 

Dieser Wunsch wird an die Bauleitung weitergegeben. Da die Abwägung der Planung bereits in den September fällt und danach die Ausführungsplanung erstellt wird, wird ein Baubeginn im Herbst voraussichtlich nicht zu erzielen sein. Die Erreichbarkeit der Grundstücke wird aber gewährleistet und im Ausnahmefall mit den Anliegern abgesprochen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.3     Eingabe:

         Verlegung des Beetes mit Leuchte (Haus Nr. 17) 

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, das Strauchbeet und die Leuchte, die parallel vor dem Parkstreifen von Haus Nr. 17 in 2 m Abstand eingeplant sind, zur Einmündung „Hünenborgstraße“ hin zu verschieben, so dass es direkt an der privaten Grenze anschließt.

Dies entspricht auch dem Wunsch der Mieter, die dort längs vor dem Haus am Straßenrand parken.

 

Das Strauchbeet wurde so eingeplant, dass durch den Abstand zur Grenze von Flurstück Nr. 661, das Befahren der privaten längsverlaufenden Stellplätze möglich ist. Hierbei kann es unter Umständen auch erforderlich sein, rückwärts einparken zu müssen.

Um eine geeignete Fahrbahneinengung (bisher 4,50 m) zu erreichen, ist ein Beet an dieser Stelle von großem Vorteil.

Alternativ lässt sich das Beet auf die Grenze in Richtung Hünenborgstraße verschieben.

Hierbei wird die Fahrbahn dann auf 6,75 m eingeengt. Bei einem größeren Beet würde der vordere private Stellplatz vor Haus Nr. 17 eingeschränkt werden.

Um den Mietern entgegen zu kommen, wäre aus Sicht der Verwaltung die Verschiebung des Beetes an die Grenze als „Notlösung“ akzeptierbar.

Gleichzeitig wird seitens der Verwaltung die Verschiebung des nördlichen Baumbeetes mit Parkstand (vor Haus Nr. 20) um ein Meter näher zur Fahrbahnmitte hin vorgeschlagen, um so die Fahrbahnbreite in diesem Abschnitt von 7,95 m auf 6,95 m zu reduzieren (s. Eingabe 1.4).

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, anstelle des Strauchbeetes mit Leuchte vor Haus Nr. 17  (1,50 m breit) ein Strauchbeet mit Leuchte direkt an der Privatgrenze/Ecke Hünenborgstraße in 2,0 m Breite einzuplanen.

 

 

1.4     Eingabe:

         Verschiebung von Baumbeet und Parkstand (vor Haus Nr. 20) um 1m zur

         Straßenmitte hin, falls das Beet vor Haus Nr. 17 an die Grenze rückt 

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird der Planänderung zugestimmt, das Baumbeet mit angegliedertem Stellplatz vor Haus Nr. 20 um 1 Meter in südliche Richtung zu verschieben für den Fall, dass in Eingabe 1.3 eine Verschiebung des Beetes (vor Haus Nr. 17) an die südwestliche Grenze beschlossen wird. So ergibt sich eine durchgängige Fluchtlinie mit dem Flurstück Nr. 602.

 

Mit diesem Änderungsvorschlag, das Beet mit dem Parkstand bis zur Grenze von Flurstück Nr. 602 vorzuziehen, soll die Breite der Mischfläche im Einmündungsbereich, die sich durch die Verlegung des Strauchbeetes vor Haus Nr. 17 deutlich vergrößert, um 1 Meter verringert werden (s. Eingabe 1.3). Ein stärkeres vorziehen, würde das Einfahren von Müllfahrzeugen ua. durch die Anordnung der Beete, inkl. Hünenborgstraße,  einschränken.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Baumbeet mit Parkstand vor Haus Nr. 20 um 1 Meter zur Straßenmitte hin zu verschieben.

 

 

1.5     Eingabe:

         Verbreiterung der Zufahrt um 0,50 m (Haus Nr. 11) 

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.5:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, die Zufahrt auf westlicher Seite von Haus Nr. 11 von 5,0 m auf 5,50 m zu verbreitern.

 

Dieser Änderungswunsch ist verkehrstechnisch einplanbar, so dass der geplante Stellplatz um 50 cm nach Osten verschoben wird. Damit die Fahrgasse zwischen dem Parkstand und dem nordöstlich davon gelegenem Baumbeet nicht zu eng wird, schlägt die Verwaltung vor, das Beet von 2,75 m Breite auf 2,50 m zu verringern. Durch die unterirdische Pflanzgrube mit überbaubarem Granulat steht genügend Wurzelraum zur Verfügung. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.5:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Stellplatz vor Haus Nr. 11 um 0,5 m nach Osten zu verschieben und das Strauchbeet schräg gegenüber von 2,75 m auf 2,50 m Breite zu verschmälern.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Ohner Weg (Hünenborgstr.- Schwedenstr.) (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Der Ohner Weg, der überwiegend Anliegerverkehr aufnimmt, war bisher nur provisorisch hergestellt. Die mangelhafte Fahrbahn, sowie die unzureichenden Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen, sind Grundlage für einen Ausbau der Straße. Nachdem die ehemals 10 m breite Straße „Ohner Weg“ nun durch eine Flächen-Rückübertragung verschmälert werden kann, ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der neuen Straßenparzelle mit einer Breite von 7 m (bis 10 m, z.T. 12 m)  vorgesehen. Durch den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ergibt sich eine Wartepflicht gegenüber den Verkehrsteilnehmern der angrenzenden Straßen /T-30-Zone.

Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt auf dem mittleren Abschnitt 4,95 m bis 7,30 und in den Einmündungsbereichen zwischen  4,00 m und 10,00 m (punktuell 11,30 m).

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Baum-/Strauchbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m. In den  Einmündungsbereichen befinden sich ein 3,0 m / 5,5 m breites Baumbeet (westl. Seite) und ein längerer Beetstreifen in 1,90 m Breite mit einer Baumbucht in 3,85 m Breite (östl. Seite).

Die Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumanpflanzungen, die eine wertvolle stadtklimatische Funktion übernehmen, insbesondere während der Hitzeperioden. Lediglich  im Bereich von Versorgungsleitungen werden Sträucher eingepflanzt. An der Einmündung zur Schwedenstraße befindet sich bereits ein privater säulenförmiger Baum, hier wurde auf eine Strauchanpflanzung im öffentlichen Beet verzichtet.

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 4,75 m und 7,00 m lang. Unterhalb der Stellplätze/Mischfläche wird  - seitlich von kleineren Baumbeeten – in Teilflächen überbaubares Baumgranulat unter dem Oberbau eingebaut, damit für die Baumanpflanzungen genügend Wurzelraum zur Verfügung steht.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

 

Finanzierung

 

Bei dem geplanten Ausbau der Straße „Ohner Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorge-sehen.


Anlagen:

 

Anlagen 1.1 bis 1.5: Eingaben

Anlage   2:                  Lageplan zur Abwägung