Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die eingereichten
Wahlvorschläge für die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter des
Integrationsrates der Stadt Rheine am 13. September 2020 werden zugelassen.
Begründung:
Die in Anlage 1
der Vorlage (Entwurf der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses)
und Anlage 2 der Vorlage (Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung der
zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter des Integrationsrates)
aufgeführten Wahlvorschläge sind fristgerecht bis zum 27. Juli 2020, 18.00 Uhr,
beim Wahlleiter eingegangen.
Das Ergebnis der
Vorprüfung wurde mit den Vertrauenspersonen erörtert. Mängel in den einzelnen
Wahlvorschlägen wurden vor Ablauf der Einreichungsfrist durch die
Vertrauenspersonen behoben.
Das Verfahren über
die Prüfung und Entscheidung zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
ergibt sich aus der Niederschrift nach dem Muster der Anlage 16 zur
Kommunalwahlordnung NRW (Anlage 1).
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses
Anlage 2: Entwurf der öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der direkt zu wählenden Vertreter des Integrationsrates