(Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Einfügung in das Straßennetz
Die Straße „Am
Großen Unland“ liegt am nordwestlichen Stadtrand von Rheine, außerhalb eines
Bebauungsplangebietes. Der Anschluss zur B 70 mit dem Kreisverkehr Salzbergener
Straße/B 70/Zufahrt NaturZoo liegt in unmittelbarer Nähe. Die einseitig
angebaute Straße zweigt in südliche Richtung von der Salzbergener Straße ab.
Das gegenüberliegende Gewässer „Unland“ mit der Grünfläche und dem Wald gehören
zum Naturschutzgebiet.
Der vorgesehene
Ausbauabschnitt - von der Salzbergener Straße bis zum Sailerweg - reicht bis an die nördliche
Flurstücksgrenze des Caritas-Kinderheimes.
Der private Stichweg, der zu den Häusern Nr.
9 bis 15 führt, gehört nicht zum Ausbaubereich.
Die Straßen „Sailerweg“ und Unlandstraße sind wie die Straße „Am Großen Unland“ in dem Wohngebiet als T-30-Zone beschildert.
Die Straße ist
bezüglich der Straßenkategorie als Wohnstraße mit Erschließungsfunktion
einzustufen, wobei auch z. T. Verkehr der benachbarten Straßen aufgenommen
wird.
Aufgrund der Nähe
zum Naherholungsgebiet Bentlage stellt die Straße auch ein gern genutztes
Teilstück der Radwegeverbindung zwischen Wadelheim und Bentlage dar. Die
Wegestrecke führt über den Salzweg und Randelbachweg - durch die
Bahnunterführung hindurch - zum Caritaskinderheim und reicht bis zum
Kreisverkehr der Salzbergener Straße bzw. bis zum Salinenpark/NaturZoo.
Die
Parzellenbreite der Straße liegt zwischen 5,75 m und 7,30 m und weitet sich zum
Endbereich im Süden auf 7,70 m auf.
2. Bestandssituation/Historie
Die
auszubauende Straße, die vor etwa 40 Jahren den Namen Salzweg trug und
davor Norbert-Löffler-Weg hieß, ist im
Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen nur provisorisch hergestellt worden.
Die
Parzellenbreite liegt zwischen 5,75 m bis 7,70 m und die Breite der
asphaltierten Fahrbahn beträgt im Durchschnitt etwa 3,70 m. Die Seitenbereiche
sind z. T. geschottert oder mit Rasen begrünt/unbefestigt. Der Fahrbahnoberbau
– insbesondere im nördlicheren Abschnitt – ist in den Randbereichen rissig und
uneben und die Asphaltbefestigung ist insgesamt sehr schmal.
Bis auf eine
vorhandene Leuchte in Höhe des Sailerweges existieren keine
Beleuchtungs-einrichtungen.
Im Jahr 1988 wurde im nördlichen Teilbereich ein
Regenwasserkanal eingebaut und 5 Jahre
später wurde ein Schmutzwasserkanal mit Pumpwerk hergestellt. Im südlichen Teil wird das Regenwasser über eine provisorische
Drainage versickert, da hier kein Regenwasserkanal besteht.
Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes, der
unzureichenden Straßenentwässerung und der fehlenden Beleuchtung soll der
erstmalige Ausbau der Straße im Jahr 2020/2021 vorgenommen werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Am Großen Unland (Sailerweg-Salzbergener Str.)
/verkehrsberuhigter Bereich:
Da die Grenze des
Naturschutzgebietes durch die Straßenparzelle verläuft, wird die Ausbaubreite
auf ein minimal erforderliches Maß von 5,50 m reduziert. Lediglich ein kleiner
Streifen der auszubauenden Straße ragt in das Naturschutzgebiet hinein;
ansonsten bleibt der Ausbaubereich hinter der Grenze des NSG zurück.
Aufgrund der
geringen zur Verfügung stehenden Straßenbreite, ist die Einplanung von
separaten Gehwegen oder ausgewiesenen Stellplätzen nicht vorgesehen. Die Straße
soll als Pflasterfläche hergestellt und weiterhin als T-30-Zone ausgewiesen
werden. Durch die – auch nach dem Ausbau - noch relativ geringe Breite ist eine
Zunahme des Verkehrs nicht zu erwarten.
Der verbleibende
Randbereich zur Grünfläche/NSG hin wird als wassergebundene Decke/
Schotterrasen ausgebildet.
4. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal. Dazu wird der
Kanal auf südlicher Seite verlängert.
5. Beleuchtung
Für die Straße „Am
Großen Unland“ sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von
4,50 m in angemessenen Abständen vorgesehen. Diese Höhe entspricht den
bestehen-den Leuchten des umliegenden Straßennetzes.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungs-merkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Straße „Am Großen Unland“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Straße ist im Bereich der Anlage von der Salzbergener Straße bis zum Sailerweg nur einseitig zum Anbau bestimmt.
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Straße „Am Großen Unland“ erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens und
Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde– voraussichtlich im 2. Quartal 2021.
9. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
Anlage:
Lageplan „Am Großen Unland“ zur Offenlage