Betreff
Ausbau Am Großen Unland (53014-414)
(Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
302/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:                           

 

1. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Straße „Am Großen Unland“ liegt am nordwestlichen Stadtrand von Rheine, außerhalb eines Bebauungsplangebietes. Der Anschluss zur B 70 mit dem Kreisverkehr Salzbergener Straße/B 70/Zufahrt NaturZoo liegt in unmittelbarer Nähe. Die einseitig angebaute Straße zweigt in südliche Richtung von der Salzbergener Straße ab. Das gegenüberliegende Gewässer „Unland“ mit der Grünfläche und dem Wald gehören zum Naturschutzgebiet.

Der vorgesehene Ausbauabschnitt - von der Salzbergener Straße bis zum Sailerweg  - reicht bis an die nördliche Flurstücksgrenze des Caritas-Kinderheimes.

Der private Stichweg, der zu den Häusern Nr. 9 bis 15 führt, gehört nicht zum Ausbaubereich.

 

Die Straßen „Sailerweg“ und Unlandstraße sind wie die Straße „Am Großen Unland“ in dem Wohngebiet als T-30-Zone beschildert.

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Wohnstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen, wobei auch z. T. Verkehr der benachbarten Straßen aufgenommen wird.

 

Aufgrund der Nähe zum Naherholungsgebiet Bentlage stellt die Straße auch ein gern genutztes Teilstück der Radwegeverbindung zwischen Wadelheim und Bentlage dar. Die Wegestrecke führt über den Salzweg und Randelbachweg - durch die Bahnunterführung hindurch - zum  Caritaskinderheim und reicht bis zum Kreisverkehr der Salzbergener Straße bzw. bis zum Salinenpark/NaturZoo.

 

Die Parzellenbreite der Straße liegt zwischen 5,75 m und 7,30 m und weitet sich zum Endbereich im Süden auf 7,70 m auf.

 

2. Bestandssituation/Historie

 

Die auszubauende Straße, die vor etwa 40 Jahren den Namen Salzweg trug und davor  Norbert-Löffler-Weg hieß, ist im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen nur provisorisch hergestellt worden.

Die Parzellenbreite liegt zwischen 5,75 m bis 7,70 m und die Breite der asphaltierten Fahrbahn beträgt im Durchschnitt etwa 3,70 m. Die Seitenbereiche sind z. T. geschottert oder mit Rasen begrünt/unbefestigt. Der Fahrbahnoberbau – insbesondere im nördlicheren Abschnitt – ist in den Randbereichen rissig und uneben und die Asphaltbefestigung ist insgesamt sehr schmal.

 

Bis auf eine vorhandene Leuchte in Höhe des Sailerweges existieren keine Beleuchtungs-einrichtungen.

 

Im Jahr 1988 wurde im nördlichen Teilbereich ein Regenwasserkanal eingebaut und  5 Jahre später wurde ein Schmutzwasserkanal mit Pumpwerk hergestellt.  Im südlichen Teil wird das Regenwasser über eine provisorische Drainage versickert, da hier kein Regenwasserkanal besteht.

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes, der unzureichenden Straßenentwässerung und der fehlenden Beleuchtung soll der erstmalige Ausbau der Straße im Jahr 2020/2021 vorgenommen werden.

 

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Am Großen Unland (Sailerweg-Salzbergener Str.) /verkehrsberuhigter Bereich:

 

Da die Grenze des Naturschutzgebietes durch die Straßenparzelle verläuft, wird die Ausbaubreite auf ein minimal erforderliches Maß von 5,50 m reduziert. Lediglich ein kleiner Streifen der auszubauenden Straße ragt in das Naturschutzgebiet hinein; ansonsten bleibt der Ausbaubereich hinter der Grenze des NSG zurück.

Aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Straßenbreite, ist die Einplanung von separaten Gehwegen oder ausgewiesenen Stellplätzen nicht vorgesehen. Die Straße soll als Pflasterfläche hergestellt und weiterhin als T-30-Zone ausgewiesen werden. Durch die – auch nach dem Ausbau - noch relativ geringe Breite ist eine Zunahme des Verkehrs nicht zu erwarten.

Der verbleibende Randbereich zur Grünfläche/NSG hin wird als wassergebundene Decke/ Schotterrasen ausgebildet.

 

4. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal. Dazu wird der Kanal auf südlicher Seite verlängert.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Straße „Am Großen Unland“ sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in angemessenen Abständen vorgesehen. Diese Höhe entspricht den bestehen-den Leuchten des umliegenden Straßennetzes.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungs-merkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Straße „Am Großen Unland“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Straße ist im Bereich der Anlage von der Salzbergener Straße bis zum Sailerweg nur einseitig zum Anbau bestimmt.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straße „Am Großen Unland“ erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens und Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde– voraussichtlich im 2. Quartal 2021.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.   


Anlage:

 

Lageplan  „Am Großen Unland“  zur Offenlage