Betreff
Sachstand Ertüchtigung Overbergschule und Informationen zum Umzug der Paul-Gerhardt-Schule
Vorlage
309/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1. Ausgangslage

2. Aktueller Stand

3. Gemeinsame Nutzung durch Freie Waldorfschule und Paul-Gerhardt-Schule

4. Ausblick

5. Kosten

 

1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 2. Oktober 2012 Vorlage Nummer 374/12 hatte der Rat der Stadt Rheine die Overberg-Hauptschule zum Schuljahr 2013/2014 zugunsten der Errichtung von zwei Sekundarschulen an den Standorten der ehem. Fürstenberg-Realschule und der ehem. Don-Bosco-Hauptschule auslaufend gestellt.

 

Seit den Sommerferien 2017 ergänzt die Freie Waldorfschule das Bildungsangebot am Standort Rheine. Nachdem sich anfänglich die Nutzung ausschließlich auf den Gebäudeteil C (Mensa-Trakt) und einen Teil im Gebäudeteil B beschränkt hatte, nutzt die Waldorfschule seit August 2019 zusätzlich zwei Klassenräume im Gebäudeteil A.

Ebenfalls nutzt der Waldorfkindergarten den übrigen Teil des Gebäudeteils B.

 

2. Aktueller Stand

Während der Gespräche über die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes wurde seitens der Freien Waldorfschule der Wunsch geäußert, bauliche Änderungen vorzunehmen um einen ehem. Fachraum als Klassenraum nutzen zu können und die Platzverhältnisse im Gebäudeteil C besser nutzen zu können (Versatz einer Trockenwand zur Vergrößerung des Lehrerzimmers). Die Durchführung der Bauarbeiten wird nicht bis zum Schuljahresstart abgeschlossen sein. Daher wurden der Waldorfschule übergangsweise bis zum Jahreswechsel  zwei Klassenräume im Gebäudeteil A zur Verfügung gestellt. Diese Klassenräume wurden bereits für den Einzug der Paul-Gerhardt-Schule fertig gestellt.

 

Raumnutzung ab 1. August 2020:

 

 

3. Gemeinsame Nutzung durch Freie Waldorfschule und Paul-Gerhardt-Schule (15. Februar 2021 bis 25. Februar 2022)

Im Rahmen der Planungen zur Umsetzung des Programms Gute Schule 2020 wurde mit Beschluss vom 19.06.2019 (Vorlage 238/19) die Auslagerung der Paul-Gerhardt-Schule für die Zeit der Bauphase durch den Schulausschuss beschlossen.

Auf Initiative der Schulverwaltung wurde hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung des Schulgebäudes an der Meisenatraße 30 ein Runder Tisch mit Vertreterinnen und Vertretern beider Schulen ins Leben gerufen.

 

Es zeigt sich, dass die jeweiligen verantwortlichen Personen für Ihre Schule die bestmögliche Lösung suchen, aber auch zu Kompromissen und Absprachen bereit sind und auf ein gutes Miteinander bauen. So wurden bereits unabhängig von der Raumnutzung gemeinsame Veranstaltungen (Stand vor der Corona-Pandemie) als wünschenswert definiert.

 

Kernpunkt der Auslagerung war von Beginn der Planungen an, der geregelte und geübte Schülerverkehr zwischen den Standorten. Zusammen mit Vertreterinnen der Eltern, der Verkehrsbetriebe und der durchführenden Fa. Mersch, sowie mit Begleitung der Polizei wurden zu Jahresbeginn Konzepte erstellt, wie die Kinder und deren Eltern auf die bislang für diesen Personenkreis unbekannte Situation des Schulbusverkehrs vorbereitet werden können. Durch die Corona-Pandemie konnten im ersten Halbjahr 2020 die geplanten Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt werden. Entsprechend wurde der Schulausschuss am 19. Mai 2020 über die Verschiebung der Baumaßnahme - und damit einhergehend auch der Auslagerung - um ein Schulhalbjahr informiert.

 

Die abgestimmte Raumnutzung ab dem Zeitpunkt des Einzugs der Paul-Gerhardt-Schule wirkt daher nunmehr ab dem 15. Februar 2021:



Gebäudeteil A (1. OG)                                                          Gebäudeteil A (2. OG)

                      

 

Bei der Betrachtung der Raumnutzung zeigt sich eine gelungene Mischung aus getrennten Bereichen zwischen beiden Schulen sowie gemeinsamen „Lauf- und Lebenswegen“.

 

Neben den organisatorischen Maßnahmen des zeitversetzten Unterrichtsbeginns sowie der Pausenzeiten wurden auch bauliche Maßnahmen für den Schulhof in Auftrag gegeben. Die Konzepte wurden in den Arbeitsgruppen erarbeitet und aufeinander abgestimmt:

 

·         Farbliche Markierung (Linie) auf dem großen Schulhof (Zugang Meisenstraße) zur Teilung in zwei Bereiche

·         Ertüchtigung des Seiteneingangs Gebäudeteil A zur Rasenfläche Meisenstraße für die Schülerströme während der Pausenzeiten

·         Brandschutzkonforme Absperrung zur Einfahrt Meisenstraße um die Zufahrt von PKWs auszuschließen.

·         Nachpflanzung der Schulhofbegrenzenden Hecke

·         Ausbesserung des Schotterparkplatzes (Ecke Jägerstr./Fasanenstr.)

 

 

Mit dem Umzug der Paul-Gerhardt-Schule in das umgebaute und erweiterte Schulgebäude an der Wieteschstraße werden große Bereiche im Schulgebäude der ehemaligen Overbergschule frei. Dabei stehen der Freien Waldorfschule optional verschiedene Möglichkeiten zur Anmietung weiterer Räumlichkeiten zur Verfügung. Gleichzeitig ist bereits geplant, dass die zwei hinteren MEP-ertüchtigten Klassenräume zu multifunktionalen Fachräumen für den naturwissenschaftlichen Bereich umgebaut werden:

 

Raumnutzung ab 1. März 2022 (Nach Karnevalswochenende)

 

 

Die Erweiterungsmöglichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudeteils A beziehen sich sowohl auf die (MEP-ertüchtigten) Klassenräume sowie auf den Betreuungsbereich und die Verwaltung.

 

4. Ausblick

Für die Zeit nach den Sommerferien 2022 steht dann an der Meisenstraße 30 ein Schulgebäude zur Verfügung, welches der Freien Waldorfschule umfangreiche Erweiterungsmöglichkeiten bietet und zugleich dahingehend ertüchtigt wurde, dass bis zur vollständigen Anmietung durch die Freie Waldorfschule, über einen separaten Eingang wahlweise das erste bzw. zweite OG auch durch die Stadt Rheine genutzt werden kann, wenn im Zuge der anstehenden Baumaßnahme im Rahmen der Grundschul- oder Zügigkeitsoffensive Unterrichtsräume oder Betreuungsangebote ausgelagert werden müssen.

 

Raumnutzung ab 1. August 2022



Raumnutzung 1. OG ab 1. August 2022

 

 

6. Kosten

Die Kosten der Ertüchtigung des Schulgebäudes in Höhe von insgesamt 1.015.000 € setzen sich wie folgt zusammen:

 

-          Abbrucharbeiten (Durchbrüche Differenzierungsraum)  6.000 €

-          Trockenbauarbeiten (Decken, Zwischenwände) + Innentüren 72.500 €

-          Elektroarbeiten (Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, MEP) 266.000 €

-          Austausch der Sanitäreinrichtungsgegenständen WC‘s 9.000 €

-          Demontage der Lüftungsleitungen im Flur 5.000 €

-          Malerarbeiten 31.000 €

-          Metallbau- und Verglasungsarbeiten (Austausch der Fenster und Brandschutztüren in den Fluren) 596.000 €

-          Gerüstarbeiten  22.000 €

-          Austausch Bodenbelag in zwei Räumen 7.500 €

 

Darüber hinaus fallen Kosten für die Ausstattung der Klassenräume mit digitalen Tafeln an.

 

Um im Rahmen des Digitalpaktes die Fördergelder einsetzen zu können, wurde diesbezüglich ein Teil der Tafellieferung von den Sommerferien zu einem späteren Zeitpunkt des zweiten Halbjahres 2020 verschoben.

 

            Lieferung in den Sommerferien ohne Förderung:

 

            2 Tafeln          je         4.811,17 €       =   9.622,34 €

            2 Apple-TV     je            140,42 €       =      280,84 €

            =                                                         =   9.903,18 €

           

 

            Lieferung im Herbst mit Förderung (Digitalpakt)

           

            8 Tafeln          je         4.811,17 €       = 38.489,36 €

            8 Apple-TV     je            140,42 €       =   1.123,36 €

            =                                                         = 39.612,72 €

 

 

Förderungssumme Digitalpakt (90%)          = 35.651,45 €

städtischer Anteil:                                        =   3.961,27 €

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.

 

 


Anlagen: