Betreff
Sachstandsbericht Digitalpakt sowie der Zusatzvereinbarungen
Vorlage
314/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Förderprogramm Digitalpakt zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Vorlage soll einen aktuellen Überblick zur Verwendung der Fördermittel Digitalpakt und den entsprechenden Zusatzvereinbarungen Schüler- und Lehrerausstattung speziell für das Jahr 2020 geben. Darüber hinaus wird die weitere Medienausstattung incl. Infrastruktur entsprechend der Medienentwicklungsplanung der Stadt Rheine abgewickelt.



1.      Der Digital Pakt Schule ist ein bundesweites Förderprogramm, welches im Jahr 2019 beschlossen wurde. In Nordrhein-Westfalen werden mit Unterstützung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen Fördermittel für Schulen und Regionen zur Verfügung gestellt.

Die Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur dienen dem Ziel der trägerneutralen Etablierung lernförderlicher digital-technischer Infrastrukturen und Lehr-Lern-Infrastrukturen, sowie der Optimierung vorhandener Strukturen. Das Land Nordrhein-Westfalen erhält aus dem Digital Pakt Schule Fördermittel in Höhe von 1,054 Milliarden €. Auf die Stadt Rheine entfallen 2.958.346 €. Ein Großteil der Mittel wird für die Schaffung der Infrastruktur (Verkabelung, etc.) verwendet und über die Zentrale Gebäudewirtschaft abgewickelt. Ein weiterer Teil der Mittel wird für die Ausstattung mit Hard- und Software verwendet.

Projekte innerhalb des Digitalpaktes können zu 90 % gefördert und finanziert werden. Eine entsprechende Zuweisung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist bis zum 31.12.2021 möglich. Zu den zuwendungsfähigen Förderbereichen gehören entsprechend den Förderrichtlinien:

 

·         IT-Grundstruktur

·         Digitale Arbeitsgeräte

·         Schulgebundene mobile Endgeräte (max. 20 % der Fördersumme)

·         Regionale Maßnahmen

 

Für die Antragstellung hat der Schulträger technisch-pädagogische Einsatzkonzepte, eine Investitionsplanung sowie eine Bestandsaufnahme einzureichen. Ebenso ist ein Nachweis über einen bedarfsgerechten Qualifizierungsplan der Lehrkräfte, ein Konzept zur Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support zu erbringen. Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.

 

Das technisch-pädagogische Einsatzkonzept einer Schule soll den Ist-Zustand und den Soll-Zustand der Digitalisierung einer Schule abbilden. Anhand der Ausbildungsrichtlinien und Curricula muss der Soll-Zustand begründet werden. Ebenso soll der bedarfsgerechte Qualifizierungsplan erörtert werden. Die einzelne Schule soll außerdem entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Bei der Erstellung des Medienkonzeptes übernimmt der Schulträger eine beratende Funktion. Alle Schulen der Stadt Rheine haben ein Medienkonzept erstellt und der Schulverwaltung vorgelegt. Hieraus wird dann das technisch-pädagogische Einsatzkonzept erarbeitet.

 

Mit den vorliegenden Unterlagen ist ein Musterantrag für den Ausbau der IT-Grundstruktur am Kopernikus-Gymnasium erarbeitet und der Bezirksregierung zur weiteren Abstimmung und Prüfung vorgelegt worden. Das Prüfungsverfahren dauert an.

 

Sobald eine Rückmeldung der Bezirksregierung erfolgt, werden in einem zweiten Antragsverfahren Anträge für das Schulgebäude Meisenstr. (ehem. Overbergschule), die Euregio-Gesamtschule (2. Bauabschnitt, Bauteil A) und die Elsa-Brändström-Realschule gestellt werden. Sofern die technischen Einsatzkonzepte der Abendrealschule, des Gymnasium Dionysianum und des Emsland-Gymnasiums fertig gestellt sind, sollen für die Beschaffung von elektronischen Tafelsystemen ebenfalls Anträge gestellt werden. Gleiches gilt für die Gertrudenschule sowie für die mobilen Raumsysteme an der Bodelschwingschule und an der Michaelschule.

 

Für diese Maßnahmen, deren Umsetzung für 2020 geplant ist, sollen Fördermittel in Höhe von rund 434.200 € beantragt werden. Zusätzlich sollen die vorgenannten Schulen mit entsprechenden WLAN-Systemen ausgestattet werden. Hierfür sollen Fördermittel in Höhe von rund 30.000 € abgerufen werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2021 sind derzeit Anträge für folgende Projekte vorgesehen:

 

·         Paul-Gerhardt-Schule,

·         Canisiusschule,

·         Michaelschule,

·         Euregio Gesamtschule (3. Bauabschnitt, Bauteil D),

·         Kopernikus-Gymnasium (2. Bauabschnitt),

·         Gymnasium Dionysianum (2. Bauabschnitt) und

·         Emsland-Gymnasium (2. Bauabschnitt).

 

 

2.      Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Sofortausstattung an Schulen Nordrhein-Westfalens auf Basis der Zusatzvereinbarung zum „Digital Pakt Schule“. Auf die Stadt Rheine entfallen auf Basis der Zusatzvereinbarung Mittel in Höhe von 440.153,94 €.

Förderfähig sind Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs. Schülerinnen und Schüler haben Bedarf, wenn sie in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können. Dies betrifft die Anschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets, mit Ausnahme von Smartphones), einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 € je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

Der Schulträger als Zuwendungsempfänger entscheidet über die bedarfsgerechte Verteilung. In diesem Zusammenhang ist eine Ausstattung (als Leihgerät) der Schülerinnen und Schüler die Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten, vorgesehen. Im Stadtgebiet Rheine erhalten aktuell rund 1.300 Kindern BuT-Leistungen.

Die zur Verfügung gestellten Endgeräte sollen den in der Schule verwendeten Geräten gleichen. Es ist von einem Einzelbeschaffungspreis von 464 € brutto (inkl. 16 % Mehrwertsteuer) auszugehen. Die Geräte liegen somit im vorgegebenen Rahmen. Der Kauf der Geräte verursacht Aufwendungen in Höhe von rund 603.200 €, so dass die Stadt Rheine nach Abzug der o. g. Fördermittel einen Eigenanteil von rund 163.000 € zu tragen hat.

Das Vergabeverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben muss bei der Beschaffung eingehalten werden. Insofern ist davon auszugehen, dass die Endgeräte vermutlich zum Jahresende in die Verteilung gehen. Zur Abdeckung der Bedarfe werden die zum Ende der Sommerferien erwarteten Tablets, die als Klassensätze in die Verteilung an Schulen gehen sollten, bereits für die Nutzung durch Schülerinnen und Schüler konfiguriert. Gleiches gilt für die an Schulen bereits seit 2019 vorhandenen Tablets. So ist sichergestellt, dass bedarfsorientiert und förderunschädlich bereits mit der Ausleihe von Endgeräten begonnen werden kann.

Des Weiteren wird die Ausstattung der Schulen für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote gefördert. Förderfähig sind benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Schulungen, um die zu schaffenden Online-Angebote möglichst als offene Lernangebote verfügbar zu machen. Somit sind Anschaffungen für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software und notwendige Ausgaben für Schulungen Bestandteil der Förderung.

Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Förderrichtlinie, die mit Runderlass vom 21.07.2020 vom Ministerium für Schule und Bildung veröffentlicht worden ist, sieht derzeit einen Durchführungszeitraum vom 16.03.2020 bis 31.12.2020 vor. In dem o. g. Runderlass weist das Ministerium darauf hin, dass eine Anschlussfinanzierung für das Haushaltsjahr 2021 angestrebt wird. Konkrete Aussagen werden hierzu erwartet. Zu diesem Punkt wie auch zur Frage von Ersatz, Wartung und Betriebs von Lehrerendgeräten (siehe Ziffer 3) hat die Stadt Rheine bereits den Städte- und Gemeindebund mit der Bitte um Interessensvertretung angeschrieben. 

3.      Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Auf die Stadt Rheine entfallen hierbei Mittel in Höhe von 355.500 €.

Die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, um diese den Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wird dabei gefördert.

Im Gegensatz zu dem o. g. Sofortausstattungsprogramm für die Schüler werden die Zuwendungen für Endgeräte für Lehrkräfte im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Förderfähig sind Sachausgaben für die Beschaffung von mobilen dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben). Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig. Die Förderrichtlinie für diese Maßnahme ist mit Runderlass vom 28.07.2020 vom Ministerium für Schule und Bildung veröffentlicht worden. Auch bei dieser Förderung ist ein Durchführungszeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.12.2020 vorgesehen.

Für die Beschaffung der Lehrerendgeräte wird aktuell ein Leistungsverzeichnis erstellt, welches Vorschläge für zwei Varianten an Endgeräten enthält. Dabei werden auch die Anforderungen an Installation, Wartung und Support berücksichtigt. Die Variantenvorschläge werden kurzfristig mit Vertretern der Schulen kommuniziert, um die Ausstattung bedarfsorientiert zu beschaffen. Ziel ist der Stadt Rheine ist die Einhaltung des Förderrahmens.

Alle zusätzlich beschafften Medien sind von der Schul-IT zu installieren und dauerhaft zu betreuen. Es ist davon auszugehen, dass die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichend sind. Neben der politischen Einflussnahme über den Städte- und Gemeindebund NRW werden die personellen und finanziellen Auswirkungen in den Haushalts- und Stellenberatungen des Schulausschusses konkretisiert.