Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt folgende Personen als Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie
als sachverständige Mitglieder und deren persönliche Vertreter für den
Umlegungsausschuss der Stadt Rheine:
Vorsitzender:
Herr
Ministerialrat a. D. Erwin Scheer
Stellvertretender
Vorsitzender:
Herr Leitender
Regierungsdirektor Frank Nießen
Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Herr Städtischer
Vermessungsdirektor Karl Wendland
Stellvertreter:
Herr Guido Roters,
Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt
Greven
Sachverständige
mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst:
Frau
Regierungsvermessungsdirektorin Dagmar Bix
Stellvertreter:
Herr
Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer
Begründung:
Zur Durchführung
von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch hat der Rat der Gemeinde einen
Umlegungsausschusses zu bestellen (§ 3 der Durchführungsverordnung zum BauGB).
Gemäß § 4 der
Durchführungsverordnung zum BauGB besteht der Umlegungsausschuss einschließlich
dem oder der Vorsitzenden aus fünf Mitgliedern – der und dem Vorsitzenden, zwei
sachverständigen Mitgliedern und zwei Ratsmitgliedern.
Die oder der
Vorsitzende sowie die sachverständigen Mitglieder und ihre Stellvertreter
werden durch den Rat der Stadt Rheine für 5 Jahre bestellt.
Die oder der
Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen.
Ein
sachverständiges Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen
Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin
oder Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur in NRW zugelassen sein.
Das zweite
Sachverständige Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die
Ermittlung von Grundstückswerten sein.
Diese Personen dürfen nicht Mitglieder des Rates der
Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde
stehen. Sie werden für jeweils 5 Jahre bestellt.
Die beiden
weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat der Gemeinde
angehören. Zusätzlich sind für jedes
Mitglied des Umlegungsausschusses ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die
dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen
Vertretung sie bestellt sind.
Der
Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien aus den gesamten
Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist an Weisungen
nicht gebunden und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
Aus persönlichen
Gründen stehen die bisherigen Mitglieder Herr Franz-Josef Melis als
stellvertretender Vorsitzender sowie Herr Karl-Peter Theis als Vertreter der
vermessungs- und bewertungstechnischen Sachverständigen nicht mehr zur
Verfügung. Die Bestellungsperiode für die weiteren sachverständigen Mitglieder
und des Vorsitzenden endet im Laufe des nächsten Jahres.
Um die Bearbeitung
der laufenden Verfahren sicher zu stellen, wird die Wiederbestellung für den
Vorsitzenden, die sachverständigen Mitglieder und deren Stellvertreter wie
folgt vorgeschlagen:
Vorsitzender:
Ministerialrat a. D. Erwin Scheer
Herr Scheer ist
seit 2011 der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Rheine und hat
seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als
Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.
Stellvertretender
Vorsitzender Leitender Regierungsdirektor Frank Nießen
Herr Nießen ist
Leiter des Dezernates 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - der
Bezirksregierung Münster (ehemals Amt für Agrarordnung) am Standort Coesfeld.
Er erfüllt die formellen Voraussetzungen nach § 4 der Verordnung zur
Durchführung des Baugesetzbuches. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als
stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.
Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten: Städtischer Vermessungsdirektor
Karl Wendland
Herr Wendland ist
seit 2000 Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten im
Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für
eine weitere Bestellungsperiode als Sachverständiger zur Verfügung zu stehen.
Stellvertreter: Guido
Roters
Herr Guido Roters
ist Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt
Greven. Er war 15 Jahre als Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
im Kreis Coesfeld tätig und verfügt über fundierte Kenntnisse in der Ermittlung
von Grundstückswerten. Herr Roters hat seine Bereitschaft erklärt, als
Vertreter des Sachverständigen zur Verfügung zu stehen.
Sachverständige
mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs-dienst: Regierungsvermessungsdirektorin
Dagmar Bix
Frau Bix ist seit
2013 vermessungstechnische Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt
Rheine und hat ihre Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode
als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.
Stellvertreter: Kreisvermessungsdirektor
Henning Meyer
Herr Meyer ist
seit 2000 Vertreter des vermessungstechnischen Sachverständigen im
Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für
eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter der Sachverständigen zur
Verfügung zu stehen.
Die Verwaltung
begrüßt und empfiehlt eine erneute Bestellung sehr, da diese Personen über
besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügen. Die Wiederbestellung
der Mitglieder ist rechtlich zulässig und im Interesse einer kontinuierlichen
Fortsetzung der Ausschussarbeit zu begrüßen. Die formellen Voraussetzungen sind
bei den Vorschlägen zur Neubestellung berücksichtigt worden.