Betreff
Wiederbestellung des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses
Vorlage
315/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt folgende Personen als Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie als sachverständige Mitglieder und deren persönliche Vertreter für den Umlegungsausschuss der Stadt Rheine:

 

Vorsitzender:

Herr Ministerialrat a. D. Erwin Scheer

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Herr Leitender Regierungsdirektor Frank Nießen

 

Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:

Herr Städtischer Vermessungsdirektor Karl Wendland

 

Stellvertreter:

Herr Guido Roters, Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt Greven

 

Sachverständige mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst:

Frau Regierungsvermessungsdirektorin Dagmar Bix

 

Stellvertreter:

Herr Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer

 


Begründung:

Zur Durchführung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch hat der Rat der Gemeinde einen Umlegungsausschusses zu bestellen (§ 3 der Durchführungsverordnung zum BauGB).

 

Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zum BauGB besteht der Umlegungsausschuss einschließlich dem oder der Vorsitzenden aus fünf Mitgliedern – der und dem Vorsitzenden, zwei sachverständigen Mitgliedern und zwei Ratsmitgliedern.

 

Die oder der Vorsitzende sowie die sachverständigen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden durch den Rat der Stadt Rheine für 5 Jahre bestellt.

Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

Ein sachverständiges Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur in NRW zugelassen sein.

Das zweite Sachverständige Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein.

Diese Personen dürfen nicht Mitglieder des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Sie werden für jeweils 5 Jahre bestellt.

 

Die beiden weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat der Gemeinde angehören.  Zusätzlich sind für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.

 

Der Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist an Weisungen nicht gebunden und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.

 

Aus persönlichen Gründen stehen die bisherigen Mitglieder Herr Franz-Josef Melis als stellvertretender Vorsitzender sowie Herr Karl-Peter Theis als Vertreter der vermessungs- und bewertungstechnischen Sachverständigen nicht mehr zur Verfügung. Die Bestellungsperiode für die weiteren sachverständigen Mitglieder und des Vorsitzenden endet im Laufe des nächsten Jahres.

 

Um die Bearbeitung der laufenden Verfahren sicher zu stellen, wird die Wiederbestellung für den Vorsitzenden, die sachverständigen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt vorgeschlagen:

 

Vorsitzender: Ministerialrat a. D.  Erwin Scheer

Herr Scheer ist seit 2011 der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.

 

Stellvertretender Vorsitzender Leitender Regierungsdirektor Frank Nießen

Herr Nießen ist Leiter des Dezernates 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - der Bezirksregierung Münster (ehemals Amt für Agrarordnung) am Standort Coesfeld. Er erfüllt die formellen Voraussetzungen nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.

 

Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Städtischer Vermessungsdirektor Karl Wendland

Herr Wendland ist seit 2000 Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Sachverständiger zur Verfügung zu stehen.

 

Stellvertreter: Guido Roters

Herr Guido Roters ist Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt Greven. Er war 15 Jahre als Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Coesfeld tätig und verfügt über fundierte Kenntnisse in der Ermittlung von Grundstückswerten. Herr Roters hat seine Bereitschaft erklärt, als Vertreter des Sachverständigen zur Verfügung zu stehen.

 

Sachverständige mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungs-dienst: Regierungsvermessungsdirektorin Dagmar Bix

Frau Bix ist seit 2013 vermessungstechnische Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat ihre Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.

 

Stellvertreter: Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer

Herr Meyer ist seit 2000 Vertreter des vermessungstechnischen Sachverständigen im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter der Sachverständigen zur Verfügung zu stehen.

 

 

Die Verwaltung begrüßt und empfiehlt eine erneute Bestellung sehr, da diese Personen über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügen. Die Wiederbestellung der Mitglieder ist rechtlich zulässig und im Interesse einer kontinuierlichen Fortsetzung der Ausschussarbeit zu begrüßen. Die formellen Voraussetzungen sind bei den Vorschlägen zur Neubestellung berücksichtigt worden.