Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt den Bürgermeister der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, die Geschäftsführung der
Stadtwerke Rheine GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH den Geschäftsführer der
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH anzuweisen, alle erforderlichen Maßnahme zu
ergreifen, um die Variante A 2 vom 01.10. bis 31.12.2020 umzusetzen.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt eine Zurverfügungstellung von kostenlosen
Fahrrad-Stellplätzen in Parkhäusern der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine
mbH nicht weiter zu verfolgen.
3.
Der Rat
beschließt für die Durchführung zusätzlicher kultureller Veranstaltungen und
zum Zweck der Anmietung geeigneter Proberäume zusätzliche Mittel in Höhe von
60.000 € im Jahr 2020 überplanmäßig bereit zu stellen.
Begründung:
Bezüglich der
Beschlussvorschläge zu Ziffer 1 und 2 wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.
Mit ihrem Antrag
hatte die CDU auch angeregt, Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen
Handels und der Gastronomie zu ergreifen, insbesondere dann, wenn Programme des
Bundes und des Landes nicht ausreichen.
Besonders in den
Bereichen „Kulturveranstaltungen“ und „Kulturgastronomie“ stellen die aktuellen
Schutzvorschriften die Träger dieser Veranstaltungen vor existenzielle
Probleme. Durch Begrenzung von Besucherzahlen sind solche Einrichtungen nicht
mehr in der Lage, Einnahmen zu generieren, die die laufenden Betriebskosten
decken. Die Schließung derartiger gemeinwohlorientierter Kulturbetriebe in der
Innenstadt, ob temporär oder im schlimmsten Falle auf Dauer, wirkt sich deshalb
auch auf die Aufenthaltsqualität einer Innenstadt aus.
Maßnahmen zur
Stützung und Stärkung der Kulturlandschaft werden aktuell durch die
Bundesregierung im Förderpaket „NEUSTART“ gebündelt. Dieses Paket richtet sich
an unterschiedliche Einrichtungen und Träger. Ziel aller Programmteile ist es
aber, die jeweils geförderten Maßnahmen durch Investitionen organisatorisch
bzw. baulich so zu ertüchtigen, dass sie ihren Betrieb unter den
Einschränkungen der Corona-Pandemie wieder aufnehmen können. Die Stadt Rheine
erhielt aus diesem Programm z.B. 40.000 € zur Wiederaufnahme des
Ausstellungsbetriebes der städt. Museen, des Spiel- und Ausstellungsbetriebes
von Kloster Bentlage und der Theater- und Konzertveranstaltungen des Kulturservices.
Auch andere
Kulturbetriebe können Förderungen erhalten, wenn es sich dabei nicht um
Bildungseinrichtungen (z. B. Jugendkunstschulen, Volkshochschulen,
Musikschulen, Bibliotheken) oder unternehmerische Betriebsformen (z.B. GmbH,
gGmbH) handelt. Diese Einschränkungen führen dazu, dass ein nicht zu
unterschätzender Teil der Kulturszene somit keine Unterstützung erhält, obwohl
er wichtige Aufgaben im kulturellen Gefüge einer Stadt und der innerstädtischen
Struktur wahrnimmt.
Ein weiterer Aspekt
ist die Tatsache, dass NEUSTART ausschließlich Investitionen für bauliche oder
organisatorische Abläufe fördert. Dies bedeutet, dass auch bei zukünftigen
Programmen nach evtl. Bewilligung erst die jeweiligen Maßnahmen tatsächlich
umgesetzt werden müssen. Es ist fraglich, ob Kulturbetriebe, die seit März
dieses Jahres bereits geschlossen sind, im Falle einer Förderung überhaupt noch
in der Lage sind, solange „durchzuhalten“, bis die Förderung eintrifft und die
baulichen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.
Die Verwaltung ist
der Auffassung, dass es im Interesse der Stadtgesellschaft ist, wenn
Kulturbetriebe, die als Veranstaltungs- und Kulturort einmalig in der Stadt
sind und somit einen herausragenden Beitrag für das kulturelle und
gesellschaftliche Leben in der Innenstadt leisten, erhalten werden müssen.
Um diesem Szenario
vorzubeugen, sollten von Seiten der Stadt Maßnahmen ergriffen werden, solche
Kulturorte zu stützen und zu sichern, indem sie als Ort der Kultur und Begegnung für städtische Angebote genutzt werden.
So könnte z.B. die Jugendkunstschule, die an ihrem eigentlichen Standort in der
Hohle Stiege auf Grund der hohen Hygieneanforderungen keine Angebot
unterbreiten kann, mit aktuellen und neuen Angeboten durchaus in einen
geeigneten innerstädtischen Kulturort ausweichen. Des Weiteren suchen andere
kulturtreibende Vereine und Gruppen die z.B. derzeit keine Schulgebäude nutzen
dürfen, Räume, in denen sie unter Beachtung der Corona-Schutzvorschriften
proben und aufführen können. Vorstellbar sind auch neue Formate, wie
Zimmertheater, kleine Poetry-Veranstaltungen, Talkshows u.ä.
Ziel ist es also,
konkrete Projekte zeitnah zu realisieren und zu fördern. So handelt es sich
nicht um eine finanzielle Zuwendung als Nothilfe, sondern um einen klar
definierten Leistungsaustausch in dem auch der Träger des Kulturortes und
weitere Nutzer Verantwortung übernehmen müssen.
Ein derartiges
Maßnahmenpaket würde sowohl den jeweiligen (Kultur-)Ort stützen, als auch
einzelne Kulturvereine und Kulturschaffende, denen so Auftritts – und
Probenmöglichkeiten angeboten werden können.
Die Kosten eines
derartigen Programms sind aus Sicht der Verwaltung mit einem voraussichtlichen
Gesamtvolumen von 60.000 € für das Jahr 2020 sinnvoll und nachhaltig
investiert. Sie gliedern sich in Kosten für Belegungen (40.000 €) sowie
zusätzlicher Programmmittel (20.000 €).