Betreff
Maßnahmen zur Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie in der Pandemie, - Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2020
Vorlage
312/20/1
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Bürgermeister der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, die Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH den Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH anzuweisen, alle erforderlichen Maßnahme zu ergreifen, um die Variante A 2 vom 01.10. bis 31.12.2020 umzusetzen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt eine Zurverfügungstellung von kostenlosen Fahrrad-Stellplätzen in Parkhäusern der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH nicht weiter zu verfolgen.

 

3.      Der Rat beschließt für die Durchführung zusätzlicher kultureller Veranstaltungen und zum Zweck der Anmietung geeigneter Proberäume zusätzliche Mittel in Höhe von 60.000 € im Jahr 2020 überplanmäßig bereit zu stellen.

 


Begründung:

 

Bezüglich der Beschlussvorschläge zu Ziffer 1 und 2 wird auf die Ursprungsvorlage verwiesen.

 

Mit ihrem Antrag hatte die CDU auch angeregt, Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels und der Gastronomie zu ergreifen, insbesondere dann, wenn Programme des Bundes und des Landes nicht ausreichen.

 

Besonders in den Bereichen „Kulturveranstaltungen“ und „Kulturgastronomie“ stellen die aktuellen Schutzvorschriften die Träger dieser Veranstaltungen vor existenzielle Probleme. Durch Begrenzung von Besucherzahlen sind solche Einrichtungen nicht mehr in der Lage, Einnahmen zu generieren, die die laufenden Betriebskosten decken. Die Schließung derartiger gemeinwohlorientierter Kulturbetriebe in der Innenstadt, ob temporär oder im schlimmsten Falle auf Dauer, wirkt sich deshalb auch auf die Aufenthaltsqualität einer Innenstadt aus.

 

Maßnahmen zur Stützung und Stärkung der Kulturlandschaft werden aktuell durch die Bundesregierung im Förderpaket „NEUSTART“ gebündelt. Dieses Paket richtet sich an unterschiedliche Einrichtungen und Träger. Ziel aller Programmteile ist es aber, die jeweils geförderten Maßnahmen durch Investitionen organisatorisch bzw. baulich so zu ertüchtigen, dass sie ihren Betrieb unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie wieder aufnehmen können. Die Stadt Rheine erhielt aus diesem Programm z.B. 40.000 € zur Wiederaufnahme des Ausstellungsbetriebes der städt. Museen, des Spiel- und Ausstellungsbetriebes von Kloster Bentlage und der Theater- und Konzertveranstaltungen des Kulturservices.

 

Auch andere Kulturbetriebe können Förderungen erhalten, wenn es sich dabei nicht um Bildungseinrichtungen (z. B. Jugendkunstschulen, Volkshochschulen, Musikschulen, Bibliotheken) oder unternehmerische Betriebsformen (z.B. GmbH, gGmbH) handelt. Diese Einschränkungen führen dazu, dass ein nicht zu unterschätzender Teil der Kulturszene somit keine Unterstützung erhält, obwohl er wichtige Aufgaben im kulturellen Gefüge einer Stadt und der innerstädtischen Struktur wahrnimmt.

 

Ein weiterer Aspekt ist die Tatsache, dass NEUSTART ausschließlich Investitionen für bauliche oder organisatorische Abläufe fördert. Dies bedeutet, dass auch bei zukünftigen Programmen nach evtl. Bewilligung erst die jeweiligen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden müssen. Es ist fraglich, ob Kulturbetriebe, die seit März dieses Jahres bereits geschlossen sind, im Falle einer Förderung überhaupt noch in der Lage sind, solange „durchzuhalten“, bis die Förderung eintrifft und die baulichen und organisatorischen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es im Interesse der Stadtgesellschaft ist, wenn Kulturbetriebe, die als Veranstaltungs- und Kulturort einmalig in der Stadt sind und somit einen herausragenden Beitrag für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Innenstadt leisten, erhalten werden müssen.

 

Um diesem Szenario vorzubeugen, sollten von Seiten der Stadt Maßnahmen ergriffen werden, solche Kulturorte zu stützen und zu sichern, indem sie als Ort der Kultur und Begegnung für städtische Angebote genutzt werden. So könnte z.B. die Jugendkunstschule, die an ihrem eigentlichen Standort in der Hohle Stiege auf Grund der hohen Hygieneanforderungen keine Angebot unterbreiten kann, mit aktuellen und neuen Angeboten durchaus in einen geeigneten innerstädtischen Kulturort ausweichen. Des Weiteren suchen andere kulturtreibende Vereine und Gruppen die z.B. derzeit keine Schulgebäude nutzen dürfen, Räume, in denen sie unter Beachtung der Corona-Schutzvorschriften proben und aufführen können. Vorstellbar sind auch neue Formate, wie Zimmertheater, kleine Poetry-Veranstaltungen, Talkshows u.ä.

 

Ziel ist es also, konkrete Projekte zeitnah zu realisieren und zu fördern. So handelt es sich nicht um eine finanzielle Zuwendung als Nothilfe, sondern um einen klar definierten Leistungsaustausch in dem auch der Träger des Kulturortes und weitere Nutzer Verantwortung übernehmen müssen.

 

Ein derartiges Maßnahmenpaket würde sowohl den jeweiligen (Kultur-)Ort stützen, als auch einzelne Kulturvereine und Kulturschaffende, denen so Auftritts – und Probenmöglichkeiten angeboten werden können.

 

Die Kosten eines derartigen Programms sind aus Sicht der Verwaltung mit einem voraussichtlichen Gesamtvolumen von 60.000 € für das Jahr 2020 sinnvoll und nachhaltig investiert. Sie gliedern sich in Kosten für Belegungen (40.000 €) sowie zusätzlicher Programmmittel (20.000 €).