Betreff
Bebauungsplan Nr. 341,
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine
I. Aufhebungsbeschluss
II. Abwägungsbeschluss
III. Beschluss über die Aufhebungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
IV. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
V. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
333/20
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Aufhebungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 03. Dezember 2019 (s. Begründung zur Vorlage).

 

 

II.    Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

III.   Beschluss über die Aufhebungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine hebt den Satzungsbeschluss vom 03. Dezember 2019 zum Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: „Wohnmobilplatz am Emsufer“, der Stadt Rheine auf.

 

 

IV.   Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 266/19) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

V.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung

wird der Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: " Wohnmobilstellplatz am Emsufer ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Mit Vorlage 344/19 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie der Rat der Stadt Rheine bereits Abwägungen getroffen und gleichlautende Beschlüsse gefasst. Aufgrund einer unvollständigen Auflistung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB war die Offenlage zu wiederholen, der Satzungsbeschluss vom 03. Dezember 2019 ist aufzuheben und der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist erneut vorzunehmen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 25.05.2020 bis einschließlich 09.07.2020 erneut stattgefunden. Die gesetzliche vorgeschriebene Auslegungsfrist wurde aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum Ende der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 5) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 6) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

In der Begründung (Anlage 5, Kap. 12) werden insbesondere auch die Auswirkungen der Planung bezüglich der Belange des Klimaschutzes behandelt. Auf diese wird verwiesen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben weder die Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt werden, noch Belange des Klimaschutzes erheblich negativ betroffen sind.

Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegen ebenfalls bei (Anlagen 3 und 4; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

Des Weiteren appelliert der Rheine.Tourismus.Veranstaltungen.e.v. an die Verwaltung und den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, die geplanten Stellplätze auf dem Gelände des Kanuclubs zu realisieren (s. Anlage 9).

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge (II)

Anlage 2a:      Vorlage Nr. 266/19

Anlage 2b:      Abwägungsvorschläge (I) aus der Vorlage 266/19

Anlage 3:        Bebauungsplanausschnitt

Anlage 4:        Legende

Anlage 5:        Textliche Festsetzungen

Anlage 6:        Begründung Teil 1

Anlage 7:        Begründung Teil 2 Umweltbericht

Anlage 8:        FFH-Vorprüfung

Anlage 9:        Anschreiben des Rheine.Tourismus.Veranstaltungen.e.v