Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine
I. Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes
II. Beschluss des städtebaulichen Konzeptes
III. Änderungsbeschluss
IV. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlich keit
Beschlussvorschlag:
I. Vorstellung des
städtebaulichen Konzeptes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine nimmt das vom Caritasverband Rheine e.
V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte städtebauliche Konzept zur
Kenntnis.
II. Beschluss des städtebaulichen
Konzeptes
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass das vom Caritasverband
Rheine e. V. für das „Quartier Antoniusschule“ vorgelegte Städtebauliche
Konzept Grundlage der weiteren Entwicklung in diesem Bereich sein soll und
beauftragt die Verwaltung die hierfür erforderlichen Schritte im Hinblick auf
die planungsrechtliche Zulässigkeit zu erarbeiten.
III. Änderungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Änderungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Franz-Kolck-Straße zwischen Lingener Straße und der Ostseite des Flurstücks 738,
im Osten: durch die Ostseite des Flurstücks 738, durch die Südseite der Flurstücke 738, 1139 und 1025, durch die Ostseite der Flurstücke 1026, 918 und 919,
im Süden: durch die Nordseite der Humboldtstraße zwischen der Ostseite des Flurstücks 919 und der Lingener Straße ,
im Westen: durch die Ostseite der Lingener Straße zwischen Humboldtstraße und Franz-Kolck-Straße.
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Anlage 9) geometrisch eindeutig festgelegt.
IV. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.221, Kennwort: "Humboldtstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
A. Ausgangslage
und Zielsetzungen
Die städtischen
Flächen im Bereich um die Antoniusschule (Lingener Straße 28 und 30, zwischen
Franz-Kolck-Str. und Humboldtstr.) sollen einer standortgerechten, den Bereich
städtebaulich wie nutzungstechnisch aufwertenden Nutzung zugeführt werden.
Dabei ist zu
beachten, dass sowohl die Antoniusschule inkl. Anbau als auch das angrenzende
Kremerhaus (Humboldtstr. 25) unter Denkmalschutz stehen. Die Nutzung des
Kremerhauses als teilstationäre Einrichtung für Menschen ohne festen Wohnsitz /
Durchwandernde soll unverändert weitergeführt werden können, der früher als
Saunabetrieb genutzte, nicht denkmalgeschützte Anbau an das Kremerhaus
(Lingener Str. 28) soll unter Beachtung der denkmalpflegerischen Vorgaben
abgebrochen werden.
Für die seit 2016
mit Ausnahme des Anbaus der ehemaligen Hausmeisterwohnung (zzt. noch vermietet)
nicht mehr genutzten Antoniusschule ist eine denkmalgerechte Nachnutzung zu
konzeptionieren.
Zur
standortgerechten Innenentwicklung des Areals sollen ergänzende Neubebauungen
sowohl im Bereich zwischen Antoniusschule und Kremerhaus als auch zwischen
Antoniusschule und dem Gebäudebestand Franz-Kolck-Str. 12 ermöglicht werden,
soweit sie sich städtebaulich einfügen.
Voraussetzung für
die Umsetzung des Konzeptes ist, dass die Stadt Rheine als Eigentümerin der
Flächen dem Caritasverband die Flächen zur Verfügung stellt. Dies wird Teil
einer gesonderten Vorlage. Dazu ist aber erforderlich, dass der STUK dem
städtebaulichen Konzept zustimmt.
B. Nutzungsziele
und Städtebauliches Konzept
Der Anstoß für die
vorliegende städtebauliche Planung im Bereich rund um die Antoniusschule beruht
darauf, dass es konkrete Absichten seitens des Caritasverbands Rheine e. V.
gibt, hier ein Quartier für soziale Zwecke zu entwickeln.
Der Caritasverband
ist bereits (weitgehend) Eigentümer der angrenzenden Grundstücke
Franz-Kolck-Straße 12 und 14 und betreibt dort eine stationäre Einrichtung für
psychisch kranke/behinderte Menschen. Zudem befindet sich in unmittelbarer
fußläufiger Entfernung an der Lingener Straße 11 das Caritas-Haus mit seinen
Verwaltungseinrichtungen, Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsangeboten, so dass
eine Entwicklung am Standort Antoniusschule von kurzen Wegen und
Synergieeffekten profitieren würde.
Geplant sind
seitens des Caritasverbands insgesamt:
·
Eine
Erweiterung des bestehende Wohnprojekt mit stationären Plätzen für psychisch
kranke Menschen an der Franz-Kolck-Straße um 12 Plätze
·
Der Bau
von rollstuhlgerechte Kleinwohnungen für die Unterbringung von zwei
intensiv-ambulant betreuten Wohngruppen für Menschen mit geistigen und
Mehrfachbehinderungen mit insgesamt 16 Wohnungen und
·
18
seniorengerechte Wohnungen.
Die konkreten
Nutzungsabsichten sind dem als Anlage 1 beigefügten Nutzungskonzept des
Caritasverbands Rheine e. V. zu entnehmen.
Das städtebauliche
Konzept sieht vor, dass die vorhandenen 2 ½-geschossigen Gebäude an der
Franz-Kolck-Straße durch einen Anbau in Richtung Südwesten bis auf das
Grundstück Antoniusschule weitergeführt werden. Der Standort der zzt. auf dem
Grundstück Franz-Kolck-Straße 12 vorhandenen Trafostation soll auf das
Grundstück Antoniusschule verlegt und dort – in erheblich kompakterer Weise -
neu verortet werden. Es entsteht eine Straßenrandbebauung an der
Franz-Kolck-Straße, die der Antoniusschule und ihrem Umfeld genügend Raum lässt
und dennoch eine angemessene bauliche Nutzung der Grundstücke ermöglicht.
Der an das
Kremerhaus angebaute ehemalige Saunabetrieb wird zurückgebaut. Hier soll
zwischen Antoniusschule und Kremerhaus ein dritter Baukörper entstehen, der das
städtebauliche Bild zur Lingener Straße abrundet. Auch hier ist ein
ausreichender Abstand zum Baudenkmal Antoniusschule gegeben. An das Kremerhaus
soll der neue Baukörper angebaut werden.
Das neue Gebäude
ist in L-Form konzipiert und fügt sich mit seiner Giebelständigkeit zur
Lingener Straße und seiner 2 ½-geschossigen Bauweise zwischen Antoniusschule
und Kremerhaus ein.
Die Untere
Denkmalbehörde der Stadt Rheine und der LWL sind frühzeitig in die Planungen
eingebunden worden. Grundlegende Abstimmungen zum städtebaulichen Konzept und
den denkmalpflegerischen Anforderungen sind bereits erfolgt. Eine Vorlage im
Gestaltungsbeirat für weitere gestalterische Abstimmungen erfolgt im Oktober.
Die Details der
Anordnung und Gestaltung der Gebäude sind den beiliegenden Plänen (Anlagen 2
bis 7) zu
entnehmen.
C. Änderungserfordernisse Bebauungsplan
Der zzt. geltende
Bebauungsplan 221, Kennwort „Humboldtstraße“, im Bereich der geplanten
Quartiersentwicklung mit Stand 4. Änderung (September 2003, Anlage 8), setzt
die Flächen der Antoniusschule und des Kremerhauses als Gemeinbedarfsflächen
fest, die Bereich des Anbaus an das Kremerhaus und die Grundstücke
Franz-Kolck-Str. 12 und 14 sind als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. (FNP MI,
außer A-Schule Gemeinbedarf)
Die überbaubaren
Flächen sind – mit Ausnahme der Antoniusschule, für die kein Baufenster
festgesetzt ist – auf den heutigen Gebäudebestand begrenzt. Hinzu kommen
ebenfalls bestandsorientierte Detailfestsetzungen (Firstrichtungen,
Dachneigungen etc.)
Die geplante
Entwicklung mit ihren baulichen Ergänzungen und Nutzungszielen macht eine
Änderung des Planungsrechtes erforderlich. Der Änderungsbereich soll die
Antoniusschule und das Kremerhaus sowie die Flächen Franz-Kolck-Straße 12 und
14 betreffen und eine Fläche von knapp 4.000 m² umfassen.
Als zukünftige Art
der baulichen Nutzung ist vorgesehen, hierein- „Urbanes Gebiet“ (MU) gemäß § 6a
BauNVO festzusetzen. Das entspricht den Nutzungszielen (Wohnen und soziale
Zwecke), dem innenstadtnahen Standort und den Nutzungsschwerpunkten im Umfeld.
Die im Quartier
vorhandenen, z. T. als erhaltenswert festgesetzten Bäume werden aufgrund der
Konzeption weitgehend nicht zu erhalten sein. Dies ist insbesondere dadurch
bedingt, dass für Zuwegungen und notwendige Stellplätze Flächen an den
Quartiersrändern benötigt werden, auch um den Innenbereich (Schulhof etc.) von
Verkehr freizuhalten.
Die Bäume wurden
eingemessen und bewertet. Soweit möglich, werden einzelne Bäume erhalten und
festgesetzt, im Übrigen ist nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung zu
verfahren.
Aufgrund der Aktivierung der Nutzung der Antoniusschule und der städtebaulichen Neuordnung des Umfeldes mit einhergehender Nachverdichtung wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen. Als Nachverdichtungsprojekt wird hier letztlich ein Beitrag zur Schonung des unbeeinträchtigten Außenbereichs erbracht. Demnach wird diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Er bedarf also keines separaten, formalen Verfahrens und auch keiner Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster. Die Fläche soll zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) dargestellt werden.
Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.
D. Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz
Dem kommunalen Klimaschutz wird bei der Planung Rechnung getragen, indem eine zzt. untergenutzte innerstädtische Fläche wieder einer angemessenen (Aus-)Nutzung zugeführt wird.
Es werden ergänzende Bebauungen im Bebauungszusammenhang ermöglicht, der vorhandene Gebäudebestand (Antoniusschule) wird einer nachhaltigen Wiedernutzung zugeführt. (Innenentwicklung statt Außenbereichsinanspruchnahme, Prinzip der kurzen Wege).
Aufgrund der speziellen örtlichen Gegebenheiten sowie der städtebaulichen Planungsziele in diesem Planverfahren, ist nicht mit einer erheblich erhöhten CO2 Produktion sowie erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation im innerstädtischen Bereich zu rechnen.
Anlagen:
Anlage 1: Nutzungskonzept des Caritasverbandes Rheine e. V. vom 25.07.2020
Anlage 2: Lageplan Städtebauliches Konzept
Anlage 3: Grundrisse Antoniusschule
Anlage 4 Grundrisse Neubau mit Anbau an
Kremerhaus
Anlage 5: Ansicht Antoniusschule
Anlage 6: Ansicht Neubau und Kremerhaus
Anlage 7: Perspektive Lingener Straße
Anlage 8: Ausschnitt B-Plan ALT
Anlage 9: Geltungsbereich 7. Änderung des B-Planes Nr. 221
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