Betreff
Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
347/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.       Der Rat der Stadt Rheine wählt gem. § 67 Abs. 1 GO i. V. m. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine aus seiner Mitte ohne Aussprache in geheimer Wahl

 

          _______________________________ zur/zum 1. stellv. Bürgermeister(in)

 

          _______________________________ zur/zum 2. stellv. Bürgermeister(in)

 

          _______________________________ zur/zum 3. stellv. Bürgermeister(in)

 

2.       Der Rat nimmt die Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Der Rat wählt gem. § 67 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung der Stadt Rheine in seiner konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte ohne Aussprache 3 ehrenamtliche Stellvertreter(innen) des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzung und bei der Repräsentation.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter(innen) des Bürgermeisters wird gem. § 67 Abs. 2 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.

 

Vorschlagsberechtigt sind sowohl die Fraktionen als auch eigens für die stellv. Bürgermeisterwahl gebildete Gruppen von Ratsmitgliedern. Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen, um die Chance für die von ihnen vorgeschlagenen Kandidat(inn)en zu vergrößern. Die Vorschläge sollen die Namen der Ratsmitglieder enthalten, die entsprechend ihrer Reihenfolge Stellvertreter(innen) des Bürgermeisters werden sollen.

 

Die Ratsmitglieder und der Bürgermeister geben ihre Stimme für einen dieser Wahlvorschläge ab. Gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 GO sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2 und 3 usw. ergeben (d’Hondtsches Höchstzahlenverfahren).

Maßgebend ist immer die Zahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen.

 

1. Stellvertreter(in) des Bürgermeisters ist, wer an 1. Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 1. Höchstzahl entfällt, 2. Stellvertreter(in), wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 2. Höchstzahl entfällt, 3. Stellvertreter(in), wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die 3. Höchstzahl entfällt.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

 

Nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der Bürgermeister die gewählten Kandidat(inn)en zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten ist der Wahlakt vollzogen.

 

Nimmt ein/e gewählte/r Bewerber/in die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

 

 

Anmerkung:

 

Für die geheime Wahl werden von der Verwaltung Stimmzettel vorbereitet, die in der Sitzung an die Ratsmitglieder ausgegeben werden. Die Wahl einer Liste erfolgt durch Ankreuzen, wobei jedes Mitglied nur eine Stimme hat.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates, die einen Vorschlag zur Wahl der Stellvertreter(innen) unterbreiten wollen, werden gebeten, der Verwaltung - Herrn Reuter - rechtzeitig ihre Liste zur Vorbereitung der Stimmzettel bekannt zu geben.

 


Anlagen:

1.      Eingabe und Stellungnahme der Verwaltung