Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und der übrigen Ratsmitglieder
Vorlage
348/20
Art
Beschlussvorlage
Gem. § 67 Abs. 3 GO werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder von dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Wortlaut der Verpflichtung:
"Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.
So wahr
mir Gott helfe."
Der Zusatz "So wahr mir Gott helfe" ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.