Betreff
Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und der übrigen Ratsmitglieder
Vorlage
348/20
Art
Beschlussvorlage

Gem. § 67 Abs. 3 GO werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder von dem Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Wortlaut der Verpflichtung:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

So wahr mir Gott helfe."

 

Der Zusatz "So wahr mir Gott helfe" ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.