Betreff
Besetzung der Ausschüsse
Vorlage
351/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine fassen folgenden Beschluss:

 

Der einheitliche Wahlvorschlag über die Besetzung der Ausschüsse (Anlage 1 zur Vorlage) wird einstimmig beschlossen.

 

 


Begründung:

 

Der Gesetzgeber geht in § 50 Abs. 3 GO davon aus, dass sich alle Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, der durch ihren einstimmigen Beschluss angenommen wird.

 

Der Verwaltung wurden im Vorfeld Listen zur Besetzung der Ausschüsse zur Verfügung gestellt. Diese sind in Anlage 1 zu dieser Vorlage zusammengefasst.

 

Vor der Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag hat sich der Bürgermeister in der Ratssitzung von dem Einvernehmen zu überzeugen, indem er die Fragen stellt, ob es noch weitere Wahlvorschläge gibt und, falls nicht, ob sich alle Ratsmitglieder auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt haben.

 

 

Zu beachten:

 

Seniorenbeirat, Familienbeirat, Beirat für Menschen mit Behinderung, Integrationsrat

Die zum Ende der abgelaufenen Wahlperiode den Ausschüssen angehörenden sachkundigen Einwohner/innen und deren Stellvertreter/innen bleiben bis zu deren Neubestellung erhalten.

 

 

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Aus den von den Trägern der freien Jugendhilfe, der Jugend- und der Wohlfahrtsverbände eingereichten Vorschlägen haben die Ratsmitglieder die in der Anlage genannten Personen ausgewählt.

Der Anlage sind ebenfalls die nicht dem Benennungsrecht der Ratsmitglieder unterliegenden weiteren beratenden Mitglieder zu entnehmen. Diese Personen sind kraft Amtes Mitglied im JHA bzw. sie werden von Behörden im Rahmen eines sog. Trägermandates in den JHA entsandt.

 

 

Schulausschuss

Die von den Kirchen zu benennenden Vertreter unterliegen ebenfalls nicht dem Benennungsrecht der Ratsmitglieder, weil der Rat an den Vorschlägen der Kirchen gebunden ist.

 

 

 

 

Bau- und Mobilitätsausschuss

Gem. § 9 Ziffer 6 der Hauptsatzung der Stadt Rheine kann der Rat sachverständige Bürger zur Beratung der Tagesordnungspunkte für Denkmalschutzangelegenheiten im Bauausschuss benennen. Die sachverständigen Bürger müssen neben der Bürgereigenschaft eine hinreichende Sachkunde auf dem Gebiet der Denkmalpflege besitzen. Bisher wurde diese Aufgabe von den ehrenamtlichen Beauftragten der Denkmalpflege, den Herren Dr. Lothar Kurz und Helmut Klein, wahrgenommen. Sie stehen für diese Aufgabe weiterhin zur Verfügung.

 

 

§ 58 Abs. 1 Satz 7 GO

Fraktionen, die in bestimmten Ausschüssen keine Mitglieder benennen konnten, sind gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO berechtigt, für diese Ausschüsse ein Ratsmitglied oder eine/n sachkundige/n Bürger/in, die/der dem Rat angehören kann, als beratendes Mitglied zu benennen.

 

 

 

Anlage:

Einheitlicher Wahlvorschlag (wird in der 45. KW nachgereicht)