Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und der stellvertretenden Ausschussvorsitze
Vorlage
352/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Folgende stimmberechtigte Ratsmitglieder werden von den Fraktionen in folgenden Ausschüssen zur/zum Ausschussvorsitzenden bzw. zur/zum 1. stellvertretenden bzw. 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bestimmt:

 

Ausschuss

 

Vorsitzender

1. stellv. Vors.

2. stellv. Vors.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

Andree Hachmann

Elke Rochus-Bolte

Jürgen Gude

Schulausschuss

 

Stefan Gude

Ulrike Stockel

Marlen Achterkamp

Bau- und Mobilitätsausschuss

Karl-Heinz Brauer

Dr. Manfred Konietzko

Christian Jansen

Sportausschuss

 

Prof. Dr. Thorben Winter

Bernhard Kleene

José Azevedo

Sozialausschuss

 

Dr. Gertrud Hovestadt

José Azevedo

Christel Zimmermann

Kulturausschuss

 

Helena Willers

Dominik Bems

Til Beckers

Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“

Bernhard Kleene

Martin Beckmann

Raphaela Scholz

Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“

Birgitt Overesch

Silke Friedrich

Bettina Völkening

Rechnungsprüfungs-

ausschuss

Markus Doerenkamp

Christian Jansen

Holger Wortmann

Wahlprüfungsausschuss

 

Silke Friedrich

Jürgen Gude

Udo Hewing

 

 


Begründung:

 

§ 58 Abs. 5 GO geht zunächst davon aus, dass die Fraktionen, sich über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und das es ihnen außerdem gelingt, für den erzielten Kompromiss im Rat eine breite Mehrheit zu finden.

Kommt eine solche Einigung zwischen den Fraktionen zustande und wird sie vom Rat widerspruchslos zur Kenntnis genommen, so sind die Namen der von den Fraktionen bestimmten Ausschussvorsitzenden in der öffentlichen Ratssitzung zu nennen.

 

Am Einigungsverfahren müssen alle Fraktionen des Rates beteiligt werden. Erklärt eine Fraktion von vornherein, sich am Einigungsverfahren nicht zu beteiligen, so ist das Einigungsverfahren als gescheitert anzusehen.

Insofern hat der Bürgermeister in der Ratssitzung vor der Abstimmung die Fragen zu stellen, ob es noch weitere Wahlvorschläge von Fraktionen gibt und, falls nicht, ob sich alle Fraktionen auf den vorliegenden Vorschlag geeinigt haben.

 

Das Einigungsverfahren gilt auch als gescheitert, wenn der von den Fraktionen zunächst erzielten Einigung nachträglich von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen wird.

 

Bei dem am 21. Oktober 2020 stattgefundenen interfraktionellen Gespräch haben sich alle im Rat der Stadt Rheine vertretenen Fraktionen auf das folgende Benennungsrecht für die Ausschussvorsitzenden geeinigt:

 

Ausschuss

 

Vorsitzender

1. stellv. Vors.

2. stellv. Vors.

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

CDU

SPD

CDU

Schulausschuss

 

CDU

SPD

CDU

Bau- und Mobilitätsausschuss

SPD

CDU

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sportausschuss

 

CDU

SPD

CDU

Sozialausschuss

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CDU

SPD

Kulturausschuss

 

CDU

SPD

CDU

Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“

SPD

CDU

CDU

Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“

CDU

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

SPD

Rechnungsprüfungs-

ausschuss

CDU

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CDU

Wahlprüfungsausschuss

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

CDU

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

 

 

Besonderheiten:

 

Haupt-, Digital- und Finanzausschuss

Gemäß § 57 Abs. 3 GO führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss.

Die stellvertretenden Bürgermeister sind nicht kraft Amtes stellvertretende Vorsitzende des Hauptausschusses. Vielmehr wählt der Hauptausschuss gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen des Vorsitzenden.

 

 

Jugendhilfeausschuss

Gemäß § 4 Abs. 5 des Ausführungsgesetzes zum KJHG werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren/dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören(also Ratsmitglieder), gewählt.

 

 

Wahlausschuss

Gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Kommunalwahlgesetz ist der Wahlleiter kraft Amtes Vorsitzender und sein Vertreter im Amt stellvertretender Vorsitzender im Wahlausschuss.