Betreff
Jahresabschluss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage zum 31.12.2019
Vorlage
362/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)            Der Betriebsausschuss nimmt den von der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht zur Kenntnis.

 

2)            Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2019, abschließend mit einer Bilanzsumme von 385.534,32 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.594,32 EUR fest.

b.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.

c.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Jahresfehlbetrag in Höhe von 32.594,32 EUR durch eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ auszugleichen.

d.      Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung.

 

 

3)            Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2019 Entlas-tung.

 

 


Begründung:

 

Zu 1)

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ (Betriebssatzung) wird die Einrichtung nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements geführt, so dass die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) zum Jahresabschluss nicht gelten. An deren Stelle treten die Regelungen zum Jahresabschluss der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Hiernach besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, … der Bilanz und dem Anhang. Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht … beizufügen (§ 38 KomHVO).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde aufgrund des Beschlusses des Betriebsaus-schusses vom 04.06.2019 durch die Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung durch die zuständige Wirtschaftsprüferin, Frau Kathrin Graf, vorgestellt.

 

Am 31.12.2019 weist der Jahresabschluss einen Fehlbetrag von 32.594,32 EUR aus. Zu den Gründen wird im Lagebericht darauf hingewiesen, dass der Wirtschaftsplan für das erste Jahr nach Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung noch auf den Planungen und Erfahrungswerten der Kloster Bentlage gGmbH beruhte. Besonders die damals in den Aus-wirkungen nur bedingt vorsehbare und im Laufe des Wirtschaftsjahres vollzogene Überführung des Personals in die Struktur des Tarifvertrags TVÖD-VKA trug wesentlich zur Entwicklung des Fehlbetrages bei.

 

Zu 2)

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Gemeinde über die Feststellung des Jahresabschlusses … und die Behandlung ei-nes Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

§ 10 Abs. 6 EigVO sieht vor, dass ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haus-haltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen ist. Ein Vortrag auf neue Rechnung ist jedoch nur möglich, wenn die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs nicht gefährdet wird.

Das Eigenkapital der Einrichtung wurde in der Betriebssatzung lediglich auf 100.000 EUR festgelegt (§ 11 Abs. 2). Grund hierfür ist die geringe Vermögensausstattung, welche für den ideellen Satzungszwecks vollkommen ausreichend ist. Hierdurch besteht jedoch im laufen-den Geschäftsbetrieb keine Möglichkeit einen Verlust durch eine Verbesserung der Ertrags-lage auszugleichen. Darüber hinaus erscheint, mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2020, ein eigenständiger Ausgleich Jahresfehlbetrags nicht wahrscheinlich.

Es wird daher empfohlen den Jahresfehlbetrag in 2020 durch Haushaltsmittel der Stadt auszugleichen.

 

Zu 3)

Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

 


Anlage:

Prüfbericht der Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft