Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung erstellten Bericht zur Risikofrüherkennung zur Kenntnis.
Begründung:
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage betreibt seit dem 01.01. 2019 die Gebäude der Denkmalgeschützten Anlagen „Kloster Bentlage“ und „Saline Gottesgabe“.
Zu den Aufgabenbereichen gehören:
- Die Organisation eines Kulturprogramms durch Ausrichtung eigenorganisierter Veranstaltung und der Unterstützung von Veranstaltungen Dritter
- Die kurzfristige Vermietung von Gästezimmern und Gesellschaftsräumen
- Die langfristige Vermietung von Büroräumen (Märchengesellschaft) und eines Cafés
- Personaldienstleistungen in den Bereichen Haustechnik und Reinigung für die StädtischenMuseen Rheine
- Die Organisation der allgemeinen Betriebsführung der Häuser.
Gemäß Betriebssatzung verfolgt die Einrichtung vorrangig Ideelle Ziele der Kultur- und Denkmalpflege. Die wirtschaftlich orientierten Aufgabenbereiche der Raumvermietungen dienen neben dem Erreichen einer geringen Wertschöpfung somit auch dem Erhalt der Attraktivität und Akzeptanz der Kultureinrichtung. Somit ist die Einrichtung aus der Natur her nicht ein gewinnfähiger Betrieb im Sinne der gesetzlichen Definition für Kommunale Eigenbetriebe, sondern nutzt deren Organisationstruktur als „eigenbetriebsähnliche Einrichtung“ mit dem Ziel der transparenten und effizienten Betriebsführung.
Gesetzliche Grundlage des
Risikoüberwachungssystem
Gem. § 10 Abs. 1 EigVO NRW sind
für den Eigenbetrieb Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der
Leistungsfähigkeit zu treffen.
Für die dauernde technische und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebs ist gem. § 10 Abs.1 zu
sorgen.
Hierzu ist u.a. ein
Überwachungssystem einzurichten, dass es ermöglicht, die Entwicklung
beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung
gehören insbesondere :
- die Risikoidentifikation,
- die Risikobewertung,
- Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,
- die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und
- die Dokumentation.
Die Einführung eines Systems zur Risikofrüherkennung in dargestellter Form ist somit aufgrund der Betriebsform erforderlich.
Anlage:
Bericht zur Risikofrüherkennung (Stand August 2020)