Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
371/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.            Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 zur Kenntnis.

2.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 in der Fassung vom 24.08.2020 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 640.445,32 € zur Ausgleichsrücklage.

3.            Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2019 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

Die Gemeinde hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss 2019 neben Lagebericht und Anhang hat der HFA der Stadt Rheine durch Delegierung vom Rat gem. § 60 GO NRW in seiner Sitzung am 26.05.2020 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Dabei sind gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob

             der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,

             die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

             der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

             er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht vom 26.08.2020 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 und des Lageberichtes in der Fassung vom 24.08.2020 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.

Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

Neben der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahres-fehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2019 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 640.445,32 € aus. Jahresüberschüsse können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.

 

Die allgemeine Rücklage weist zum 31.12.2019 einen Bestand in Höhe von 243.081.473,99 € und liegt mit 35,4 % Anteil an der Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der Jahresüberschuss 2019 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann. Die Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates, da dieser gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen hat.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2019 aus-gewiesenen Überschuss in Höhe von 640.445,32 € der Ausgleichsrücklage zu zuführen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2019

Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses