Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt
Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2019 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 in der Fassung vom 24.08.2020 sowie die Zuführung des
ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 640.445,32 € zur
Ausgleichsrücklage.
3. Die Ratsmitglieder der
Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den
Jahresabschluss 2019 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde hat
gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO
NRW vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich
der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S.
1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.
Den vom Kämmerer
aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss
2019 neben Lagebericht und Anhang hat der HFA der Stadt Rheine durch
Delegierung vom Rat gem. § 60 GO NRW in seiner Sitzung am 26.05.2020 den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses
2019 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung
weitergeleitet.
Dabei sind gemäß §
102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
• der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde vermittelt,
• die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
• der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht und
• er insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die Örtliche
Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die
Prüfung des Jahresabschlusses 2019 durchgeführt und die Ergebnisse in dem
Prüfbericht vom 26.08.2020 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019
und des Lageberichtes in der Fassung vom 24.08.2020 hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 01.10.2020
die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert und mit
einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der
Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.
Dieser Bericht bildet
die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2019
festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu
erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO
NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des
Jahres-fehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2019 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis
ab und weist einen Überschuss von 640.445,32 € aus. Jahresüberschüsse können
laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit
die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 3 Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.
Die allgemeine
Rücklage weist zum 31.12.2019 einen Bestand in Höhe von 243.081.473,99 € und
liegt mit 35,4 % Anteil an der Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der
vorgegebenen Grenze, so dass der Jahresüberschuss 2019 zur Ausgleichsrücklage
zugeführt werden kann. Die Zuführung erfolgt erst nach dem Beschluss des Rates,
da dieser gemäß § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW neben der Feststellung des
Jahresabschlusses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses zu
beschließen hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den im Jahresabschluss 2019 aus-gewiesenen
Überschuss in Höhe von 640.445,32 € der Ausgleichsrücklage zu zuführen.
Anlagen:
Anlage 1: Geprüfter Jahresabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2019
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses