Betreff
Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel I, Kommmunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel II, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule
Vorlage
375/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) und aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 entsprechend der Anlagen 1 und 3 zur Kenntnis.

 

2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II und Digitalpakt Schulen entsprechend der Anlagen 2 und 4 zu verwenden. 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine wird auch in 2021 und den Folgejahren Zuwendungen aus diversen Förderprogrammen erhalten. Ziel der Verwaltung ist die vollständige Inanspruchnahme der Fördergelder und ihre möglichst vorrangige Verwendung im Ergebnisplan.

 

Letztmalig ist mit der Vorlage 211/20 über die Förderprogramme berichtet worden.

 

1.     Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) – Anlage 1

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I (KInvFG I) rund 4,069 Mio. EUR an Zuwendungen aus Bundesmitteln. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung. Der städtische Eigenanteil beträgt 10 %, so dass das Volumen der Fördermaßnahmen bei 4,521 Mio. EUR liegt. Am 27.03.2020 sind im Rahmen einer Gesetzesänderung die Fristen zur Umsetzung der Kapitel 1 und 2 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG I und II) um jeweils ein Jahr verlängert worden. Die Maßnahmen nach dem KInvFG I müssen nunmehr bis zum 31.12.2021 abgeschlossen worden sein. Der Mittelabruf muss bis Ende 2022 erfolgt sein.

 

Zwischenzeitlich sind aus dem Förderprogramm bereits rund 3,238 Mio. EUR abgerufen worden, das entspricht 79,6 % der bewilligten Fördermittel aus dem KInvFG I. Mit der Planung und Realisierung der letzten Maßnahmen ist zwischenzeitlich begonnen worden, so dass spätestens in 2021 die noch offenen Fördermittel abgerufen werden können. 

 

 

2.     Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) – Anlage 2

 

Aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) erhält die Stadt Rheine rd. 4,123 Mio. EUR Zuwendungen an Bundesmitteln. Auch bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass die Fördermaßnahmen ein Volumen von insgesamt 4,535 Mio. EUR haben. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 EUR. In Zusammenhang mit der unter Ziffer 1 genannten Gesetzesänderung ist der Förderzeitraum bei diesem Programm ebenfalls um ein Jahr verlängert worden und endet nun am 31.12.2023. Letztmalig können in 2024 Mittel abgerufen werden.

 

Der Förderbereich des KInvFG II umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmeweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern, z.B. Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten, Ganztagsräume, Labore.

 

Da die Mittel aus dem KInvFG II bis Ende 2024 abgerufen werden können, sind zunächst die Fördermittel aus dem Förderprogrammen „KInvFG I“ und „Gute Schule 2020“ bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen berücksichtigt worden.

 

Die bereits beschlossene Fördermaßnahme „Annetteschule – Erneuerung Pausen-WC“ ist mittlerweile durchgeführt worden. Entgegen erster Annahmen ist eine Förderung der Maßnahme über das KInvFG II nicht möglich, da die Baukosten für die Dachsanierung unter dem Mindestinvestitionsvolumen von 40.000 EUR lagen. Nachdem zwischenzeitlich neue Förderprogramme entwickelt worden sind, beabsichtigt die Verwaltung, die Sanierung der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium nun über das Förderprogramm „Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten“ (vgl. Vorlage 376/20) abzuwickeln. 

 

Die noch offenen Fördermittel sollen in den kommenden Jahren vorrangig für Baumaßnahmen an verschiedenen Grundschulen in Rheine eingesetzt werden, über die noch zu beschließen ist:

 

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Paul-Gerhardt-Schule – Grundschuloffensive

500.000 EUR

450.000 EUR

Michaelschule – Grundschuloffensive

1.300.000 EUR

1.170.000 EUR

Canisiusschule Altenrheine – Grundschuloffensive

240.000 EUR

216.000 EUR

Annetteschule – Grundschuloffensive 

540.000 EUR

486.000 EUR

Marienschule Hauenhorst - Grundschuloffensive 

150.000 EUR

135.000 EUR

Gesamt

2.730.000 EUR

2.457.000 EUR

 

 

3.   Gute Schule 2020 – Anlage 3

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017 - 2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. EUR, also insgesamt rd. 7 Mio. EUR. Ein städtischer Eigenanteil ist bei diesem Förderprogramm nicht zu leisten.

 

Es werden Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

Die Mittel für die Stadt Rheine werden in 2020 vollständig abgerufen.

 

 

4.   DigitalPakt Schulen – Anlage 4

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ rund 2,958 Mio. EUR. Bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass sich das Volumen der Fördermaßnahmen auf insgesamt 3,287 Mio. EUR beläuft.

 

Schwerpunkt dieses Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten. Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte, die insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufsbezogene Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden, gefördert. Die Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist das o. g. Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ um zwei weitere Förderprogramme ergänzt worden. Zusätzlich sollen Schülerinnen und Schüler durch ein sog. Sofortausstattungsprogramm mit digitalen Endgeräten versorgt werden, soweit hierzu ein Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte besteht. Gleichzeitig soll die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote verbessert werden. Darüber hinaus sollen über ein weiteres Förderprogramm die Lehrkräfte mit dienstlichen mobilen Endgeräten ausgestattet werden.

 

Bei beiden Förderprogrammen sind die bis zum 31. Dezember 2020 nicht genutzten Mittel an das Land zurückzuzahlen. Somit ergeben sich für die Haushaltsjahre 2021 ff keine finanziellen Auswirkungen. Das Land Nordrhein-Westfalen strebt eine Anschlussfinanzierung für das Haushaltsjahr 2021 an. Hierzu sind aktuell aber noch keine Details bekannt.

 

 

5.   Weitere Förderprogramme

Insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie sind mehrere Förderprogramme entwickelt worden. Als Beispiel sind unter anderem das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren, das Stärkungspaket „Kunst und Kultur“ oder das Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten zu nennen.

Aktuell wird das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Ganztagsfinanzierungsgesetz) im Bundestag beraten. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll eine Vereinbarung zwischen Bund und Länder abgeschlossen werden, durch die den Ländern zunächst Bundesmittel in Höhe von 750 Mio. EUR für den Ausbau der Ganztagsbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen soll demnach Mittel in Höhe von ca. 158,2 Mio. EUR erhalten. Diese Mittel müssen für investive Maßnahmen verwendet werden, wobei der Förderzeitraum bereits am 30.06.2021 enden soll. Nach den derzeitigen Planungen soll sich der Bund mit einer Förderquote von höchstens 70 % beteiligten, die Länder einschl. der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 % an den förderfähigen Kosten.

Weitere Details sind nicht bekannt. Aus diesem Grund sind im Haushaltsplanentwurf 2021 bislang keine Mittel aus diesem Förderprogramm eingeplant worden und müssen gegebenenfalls im Rahmen der weiteren politischen Beratungen veranschlagt werden.

 

 

6.   Finanzielle Auswirkungen:

Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen in den kommenden Jahren wie folgt verwendet werden:


2021                  konsumtiv:   3.329.000 EUR                                investiv:    400.000 EUR

2022                  konsumtiv:      729.000 EUR                                investiv:    192.000 EUR

2023                  konsumtiv:      360.000 EUR                                investiv:               0 EUR

2024                  konsumtiv:        90.000 EUR                                investiv:               0 EUR

Gesamt:        konsumtiv: 4.508.000 EUR                        investiv: 592.000 EUR

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG I

 

Anlage 2: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG II

 

Anlage 3: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020

 

Anlage 4: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule