Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt beschließt – soweit die Voraussetzungen bis zu den Antragsterminen erfüllt sind – die folgenden Maßnahmen zum Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021 als Prioritäten 1 bis 3 anzumelden:
1.
Sanierung
Sporthalle Kopernikus-Gymnasium
2.
Soccer-Court
am Randelbachweg
3.
Umwandlung
einer bestehenden BMX-Anlage in eine Parkours-Sportanlage
Begründung:
§
Im
Juli 2020 wurde das Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes
NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ mit den folgenden
Eckpunkten aufgelegt.
Ziel: Vor dem
Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand
und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die
Zukunftsfähigkeit der kommunalen
Infrastruktur gestärkt werden.
Programmvolumen: 57
Mio. € (2020) | 31 Mio. € (2021). Es soll bis 2024 fortgesetzt werden.
Fördergegenstand: Gebäude
und Einrichtungen zur Ausübung von Sport. Anlagen für den Breitensport, die die
körperliche Fitness sowie den Spaß am Sport befördern. Vorrangig Maßnahmen, die
besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen
bzw. quartierbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für
Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Parkouring, Dirtbike, PumpTrack,
Kleinspielfelder, Basketballfelder …). Schulsporteinrichtungen, wenn sie
außerschulisch für die breite Bevölkerung geöffnet werden und deren Nutzung
sichergestellt wird.
Förderfähigkeit: Innerhalb
von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und
Erweiterung von Bestandsgebäuden (besonders die energetische Ertüchtigung der
sportlichen Infrastruktur).
Außerhalb
von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und
Erweiterung von Bestandsgebäuden (besonders die energetische Ertüchtigung der
sportlichen Infrastruktur), wenn ein besonderer Bedarf sowie Einklang mit den
Zielen des Investitionspaktes bestehen.
Im
Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und
außerhalb von Gebieten. Darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender
Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn notwendige Infrastrukturen fehlen.
Antragstellung: Kommunen,
die die Mittel an Letztempfänger(innen) weiterleiten können.
Förderhöhe: In
2020 zu 100 % und in 2021 zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mindestförderbetrag = 25.000 € | Höchstförderbetrag = 1,5 Mio. € (Hochbaumaßnahmen)
bzw. 0,75 Mio. € (Tiefbaumaßnahmen)
Antragsfristen: 16.
Oktober 2020 (Förderjahr 2020) und 15. Januar 2021 (Förderjahr 2021)
Bewilligung: Förderjahr
2020: Programmveröffentlichung vsl. Anfang Dezember 2020, vorzeitiger
Maßnahmenbeginn gilt mit Programmveröffentlichung als erteilt |
Förderjahr 2021: Programmveröffentlichung vsl. im Frühjahr 2021
§
Im
August wurden in einer verwaltungsseitigen fachübergreifenden
Abstimmungsrunde alle in Frage kommenden Maßnahmen und Projektansätze nach
den folgenden Punkten bewertet:
-
Vorliegen
der allgemeine inhaltliche Fördervoraussetzungen
-
Beginn
der Maßnahme ist noch nicht erfolgt
-
Erstellung
vollständiger Antragsunterlagen zu den Terminen 16. Oktober 2020 oder 15.
Januar 2021 möglich (u. a. Vorliegen einer bewilligungsreifen baufachlichen
Prüfung)
Für eine konkrete Antragsstellung
werden die nachfolgend genannten Maßnahmen vorgeschlagen:
Sanierung Sporthalle |
-
Einordnung in Fördergegenstand möglich (Sanierung,
Empfehlung aus Sportentwicklungsplan, außerhalb Programmgebiet begründbar …) -
Da für Maßnahme bisher nur Planungsleistungen für
die vergeben wurden, entstehen durch die zeitliche Verzögerung der
Baumaßnahme neben den „normalen“ Preissteigerungen keine zusätzlichen Kosten.
Der Bauzeitenplan ist dergestalt anzupassen, dass die Nutzung der Sporthalle
für den Schul- und Vereinssport möglichst wenig eingeschränkt ist. Das
bedeutet, dass sich ggf. die Reihenfolge der Bauabschnitte ändern könnte. -
Die Kosten der gesamten Sanierungsmaßnahme
belaufen sich nach den derzeitigen Planungsstand auf ca. 1,4 Mio. €. -
Ggf. sind für den Förderantrag nicht die
Komplettmaßnahme, sondern einzelne Bauabschnitte zu betrachten. Die folgenden
Einzelmaßnahmen sollen umgesetzt werden: Erneuerung
des Hallenbodens, des Prallwandschutzes, der Trennvorhänge und der elektrisch
ausfahrbaren Zuschauertribüne Erneuerung
der Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung (LED) Installation
einer Alarmierungsanlage (Brandmeldeanlage und Amok) Sanierung
der Umkleide- und Sanitärbereiche für Sportler, Lehrer/Übungsleiter und
Besucher Einbau
eines behindertengerechten WC Einbau
einer kleinen Küchenzeile Modernisierung
der Heizungs- und Lüftungsanlage Erneuerung
von Innen- und Zwischentüren |
Soccer-Court am |
-
Modernisierung eines vorhanden Kleinspielfeldes
mit einem Kunstrasen (Kosten ca. 30 T€/Angebot liegt vor/Ausschreibung wurde
zunächst noch zurückgehalten) -
Nutzung durch Gertrudenschule, Caritas Kinder- und
Jugendheim, Öffentlichkeit -
Programmgebiet zwar nicht passend, aber begründbar -
schneller Baubeginn möglich |
Umwandlung einer
bestehenden BMX-Anlage in Mesum in eine Parkours-Sportanlage |
-
Gespräche dazu laufen seit ca. einem Jahr mit
einer Jugendinitiative des TV Mesum -
Umsetzungszeitraum passt in das Förderprogramm; im
Sportbudget sind 10 T€ für 2020 eingeplant -
Programmgebiet ist zwar nicht passend, aber
begründbar (Sportentwicklungsplan, KiJu-Förderplan) -
Kostenumfang ca. 90 T€ (einschließlich
Fallschutzbodenbelag) |
§
Sofern
eine Kommune mehrere Anträge im Rahmen des „Investitionspaktes
Sportstättenförderung“ stellt, sind diese von ihr zu priorisieren.
Die Priorisierung der
möglichen städtischen Maßnahmen stellte sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt
dar:
1.
Sanierung
Sporthalle Kopernikus-Gymnasium
2.
Soccer-Court
am Randelbachweg
3.
Umwandlung
einer bestehenden BMX-Anlage in eine Parkours-Sportanlage
Finanzierung:
Die Projekte Soccer-Court am Randelbachweg und die Umwandlung einer bestehenden BMX-Anlage in Mesum in eine Parkours-Sportanlage werden voraussichtlich Kosten von 120.000 € verursachen. Beide Projekte könnten noch kurzfristig, d. h. bis zum Ablauf der ersten Antragsfrist beantragt werden. Ob letztendlich alle Kosten förderfähig sind, ist aktuell noch nicht abschätzbar. Aus diesem Grund wurde mit einer Förderquote von 95 % kalkuliert. Das ergibt eine Förderung von 114.000 €. Somit würde ein Eigenanteil von 6.000 € bleiben.
Die Kosten der Sanierung der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium belaufen sich nach derzeitigen Planungsstand auf ca. 1,4 Mio. €. Eine Beantragung der Mittel ist aufgrund des Planungs- und Sanierungsumfangs der Maßnahme erst zum zweiten Antragszeitpunkt möglich. Auch hier ist nicht abschätzbar, ob alle Kosten förderfähig sind, daher wird hier eine Förderquote von 85 % kalkuliert. Das ergibt eine Förderung von 1.190.000 €. Somit würde ein Eigenanteil von 210.000 € bleiben.
Für die Maßnahmen an der Sporthalle des Kopernikus-Gymnasiums wurden bereits Mittel im Budget der Zentralen Gebäudewirtschaft für die kommenden Jahre veranschlagt.
Sofern der Rat dieser Vorlage zustimmt, werden die erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Fachausschussberatungen zum Haushalt 2021 entsprechend berücksichtigt.
Für die Antragstellung noch im Jahr 2020 ist zwingend ein Ratsbeschluss die Voraussetzung. Es wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.