Betreff
Förderprogramm "Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021"
Vorlage
376/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt beschließt – soweit die Voraussetzungen bis zu den Antragsterminen erfüllt sind – die folgenden Maßnahmen zum Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ 2020 und 2021 als Prioritäten 1 bis 3 anzumelden:

 

1.      Sanierung Sporthalle Kopernikus-Gymnasium

2.      Soccer-Court am Randelbachweg

3.      Umwandlung einer bestehenden BMX-Anlage in eine Parkours-Sportanlage

 


Begründung:

 

§   Im Juli 2020 wurde das Städtebauförderprogramm des Bundes und des Landes NRW „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ mit den folgenden Eckpunkten aufgelegt.

 

Ziel:                                       Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen
Infrastruktur gestärkt werden.

Programmvolumen:      57 Mio. € (2020) | 31 Mio. € (2021). Es soll bis 2024 fortgesetzt werden.

Fördergegenstand:        Gebäude und Einrichtungen zur Ausübung von Sport. Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness sowie den Spaß am Sport befördern. Vorrangig Maßnahmen, die besonders vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen bzw. quartierbezogene niederschwellige Angebote mit großer Reichweite für Kinder und Jugendliche (zum Beispiel Parkouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder …). Schulsporteinrichtungen, wenn sie außerschulisch für die breite Bevölkerung geöffnet werden und deren Nutzung sichergestellt wird.

Förderfähigkeit:               Innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden (besonders die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur).

                                               Außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden (besonders die energetische Ertüchtigung der sportlichen Infrastruktur), wenn ein besonderer Bedarf sowie Einklang mit den Zielen des Investitionspaktes bestehen.

                                               Im Falle der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung der Ersatzneubau innerhalb und außerhalb von Gebieten. Darüber hinaus der Neubau innerhalb bestehender Programmgebiete der Städtebauförderung, wenn notwendige Infrastrukturen fehlen.

Antragstellung:                Kommunen, die die Mittel an Letztempfänger(innen) weiterleiten können.

Förderhöhe:                      In 2020 zu 100 % und in 2021 zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Mindestförderbetrag = 25.000 €   |   Höchstförderbetrag = 1,5 Mio. € (Hochbaumaßnahmen) bzw. 0,75 Mio. € (Tiefbaumaßnahmen)

Antragsfristen:                16. Oktober 2020 (Förderjahr 2020) und 15. Januar 2021 (Förderjahr 2021)

Bewilligung:                       Förderjahr 2020: Programmveröffentlichung vsl. Anfang Dezember 2020, vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt mit Programmveröffentlichung als erteilt  |  Förderjahr 2021: Programmveröffentlichung vsl. im Frühjahr 2021

 

§   Im August wurden in einer verwaltungsseitigen fachübergreifenden Abstimmungsrunde alle in Frage kommenden Maßnahmen und Projektansätze nach den folgenden Punkten bewertet:

 

-             Vorliegen der allgemeine inhaltliche Fördervoraussetzungen

-             Beginn der Maßnahme ist noch nicht erfolgt

-             Erstellung vollständiger Antragsunterlagen zu den Terminen 16. Oktober 2020 oder 15. Januar 2021 möglich (u. a. Vorliegen einer bewilligungsreifen baufachlichen
Prüfung)

 

Für eine konkrete Antragsstellung werden die nachfolgend genannten Maßnahmen vorgeschlagen:

 

Sanierung Sporthalle
Kopernikus-Gymnasium

-        Einordnung in Fördergegenstand möglich (Sanierung, Empfehlung aus Sportentwicklungsplan, außerhalb Programmgebiet begründbar …)

-        Da für Maßnahme bisher nur Planungsleistungen für die vergeben wurden, entstehen durch die zeitliche Verzögerung der Baumaßnahme neben den „normalen“ Preissteigerungen keine zusätzlichen Kosten. Der Bauzeitenplan ist dergestalt anzupassen, dass die Nutzung der Sporthalle für den Schul- und Vereinssport möglichst wenig eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass sich ggf. die Reihenfolge der Bauabschnitte ändern könnte.

-        Die Kosten der gesamten Sanierungsmaßnahme belaufen sich nach den derzeitigen Planungsstand auf ca. 1,4 Mio. €.

-        Ggf. sind für den Förderantrag nicht die Komplettmaßnahme, sondern einzelne Bauabschnitte zu betrachten. Die folgenden Einzelmaßnahmen sollen umgesetzt werden:

ž   Erneuerung des Hallenbodens, des Prallwandschutzes, der Trennvorhänge und der elektrisch ausfahrbaren Zuschauertribüne

ž   Erneuerung der Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung (LED)

ž   Installation einer Alarmierungsanlage (Brandmeldeanlage und Amok)

ž   Sanierung der Umkleide- und Sanitärbereiche für Sportler, Lehrer/Übungsleiter und Besucher

ž   Einbau eines behindertengerechten WC

ž   Einbau einer kleinen Küchenzeile

ž   Modernisierung der Heizungs- und Lüftungsanlage

ž   Erneuerung von Innen- und Zwischentüren

Soccer-Court am
Randelbachweg

-        Modernisierung eines vorhanden Kleinspielfeldes mit einem Kunstrasen (Kosten ca. 30 T€/Angebot liegt vor/Ausschrei­bung wurde zunächst noch zurückgehalten)

-        Nutzung durch Gertrudenschule, Caritas Kinder- und Jugendheim, Öffentlichkeit

-        Programmgebiet zwar nicht passend, aber begründbar

-        schneller Baubeginn möglich

Umwandlung einer bestehenden BMX-Anlage in Mesum in eine Parkours-Sportanlage

-        Gespräche dazu laufen seit ca. einem Jahr mit einer Jugendinitiative des TV Mesum

-        Umsetzungszeitraum passt in das Förderprogramm; im Sportbudget sind 10 T€ für 2020 eingeplant

-        Programmgebiet ist zwar nicht passend, aber begründbar (Sportentwicklungsplan, KiJu-Förderplan)

-        Kostenumfang ca. 90 T€ (einschließlich Fallschutzboden­belag)

 

§   Sofern eine Kommune mehrere Anträge im Rahmen des „Investitionspaktes Sportstättenförderung“ stellt, sind diese von ihr zu priorisieren.

Die Priorisierung der möglichen städtischen Maßnahmen stellte sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar:

 

1.         Sanierung Sporthalle Kopernikus-Gymnasium

2.         Soccer-Court am Randelbachweg

3.         Umwandlung einer bestehenden BMX-Anlage in eine Parkours-Sportanlage

 

Finanzierung:

 

Die Projekte Soccer-Court am Randelbachweg und die Umwandlung einer bestehenden BMX-Anlage in Mesum in eine Parkours-Sportanlage werden voraussichtlich Kosten von 120.000 € verursachen. Beide Projekte könnten noch kurzfristig, d. h. bis zum Ablauf der ersten Antragsfrist beantragt werden. Ob letztendlich alle Kosten förderfähig sind, ist aktuell noch nicht abschätzbar. Aus diesem Grund wurde mit einer Förderquote von 95 % kalkuliert. Das ergibt eine Förderung von 114.000 €. Somit würde ein Eigenanteil von 6.000 € bleiben.

 

Die Kosten der Sanierung der Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium belaufen sich nach derzeitigen Planungsstand auf ca. 1,4 Mio. €. Eine Beantragung der Mittel ist aufgrund des Planungs- und Sanierungsumfangs der Maßnahme erst zum zweiten Antragszeitpunkt möglich. Auch hier ist nicht abschätzbar, ob alle Kosten förderfähig sind, daher wird hier eine Förderquote von 85 % kalkuliert. Das ergibt eine Förderung von 1.190.000 €. Somit würde ein Eigenanteil von 210.000 € bleiben.

 

Für die Maßnahmen an der Sporthalle des Kopernikus-Gymnasiums wurden bereits Mittel im Budget der Zentralen Gebäudewirtschaft für die kommenden Jahre veranschlagt.

 

Sofern der Rat dieser Vorlage zustimmt, werden die erforderlichen finanziellen Mittel im Rahmen der Fachausschussberatungen zum Haushalt 2021 entsprechend berücksichtigt.

 

Für die Antragstellung noch im Jahr 2020 ist zwingend ein Ratsbeschluss die Voraussetzung. Es wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.