Betreff
Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie (Rahmenplan Innenstadt B4)
Vorlage
381/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.         Der Rat der Stadt Rheine beschließt in Abweichung von den im Informationsmemorandum Bieterverfahren festgelegten Vorgaben, dass der Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie durch die Stadt Rheine durchgeführt wird.

 

2.         Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die für die Planung und Durchführung eines Abbruchs / Rückbaus der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie erforderlichen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

3.         Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die für einen Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie erforderlichen Arbeitsschritte einzuleiten und durchzuführen.

 

 


Begründung:

 

Die langjährigen Bemühungen zur Wiedernutzung der seit 2009 leerstehenden Immobilie ehemals Karstadt / Hertie durch private Investoren und der letztlich daraus resultierende Beschluss zum Zwischenerwerb durch die Stadt haben gezeigt, dass die Planung und Umsetzung positiver Perspektiven für eine zukunftsfähige innerstädtische Entwicklung – gerade vor dem Hintergrund der komplexen Zusammenhänge privater und öffentlicher Belange und Interessen im Bereich Rathauszentrum / ehem. Kaufhaus / Staelscher Hof und Umfeld – nur gelingen kann, wenn die Stadt Rheine hier eine aktive Rolle einnimmt und die diesbezüglichen Prozesse anstößt und steuert. Die Einbindung und Aktivierung von privatem Invest ist wichtig und notwendig, Katalysator der Standortentwicklung muss aber die Stadt selbst sein.

 

Diese Rolle anzunehmen bedingt, dass die Stadt bereit und in der Lage ist, Prozesse und Zusammenhänge bei Bedarf nachzujustieren und alle Handlungsoptionen in ihrer Hand zu halten. Im Hinblick auf die Gesamtentwicklung des Komplexes Rathauszentrum – ehem. Karstadt / Hertie – Staelscher Hof wird diese Nachjustierung nun erforderlich.

 

Die Planungen zur Erneuerung des Rathauszentrums schreiten voran. Folgende Zeit-Ziel-Planung ist diesbezüglich vorgegeben (siehe auch Anlage 2 zu dieser Vorlage):

 

            bis 30.09.2020           Förderantragsstellung für 2021 bei der BezReg Münster

            in 12/2020                  Vorlage Entwurfsplanung zum Beschluss im Bauausschuss
                                               Umsetzungsbeschluss

            bis 14.01.2021           Nachreichen der Entwurfsplanung beim Fördermittelgeber

            01 bis 07/2021           Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, LV-Erstellung

            ca. 07/2021                Bewilligung Förderantrag 2021

            08 bis 10/2021           Ausschreibung und Vergabe

            Ende 2021 bzw.
            Anfang 2022               Baubeginn Rathauszentrum

 

 

Die Einhaltung dieser Zeit-Ziel-Planung für das Rathauszentrum ist essentiell wichtig für eine zielgerichtete und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung. Verzögerungen oder Unterbrechungen erhöhen insbesondere das finanzielle Risiko (steigende Baukosten, Mehrkosten durch Behinderungen bei der Planung und Umsetzung etc.)

 

Voraussetzung für einen Baubeginn Rathauszentrum Ende 2021 / Anfang 2022 ist wiederum, dass der Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie zumindest so weit vorangeschritten ist, dass diesbezüglich keine Einschränkungen und Behinderungen entstehen. Entsprechend sind die Abbruch- / Rückbaumaßnahmen zeitgerecht zu veranlassen (siehe auch hier Anlage 2).

 

Für das Gesamtpaket Abbruch / Rückbau  (Vorbereitung, Planung, Ausschreibung/Vergabe und Durchführung etc.) ist von einem Zeitaufwand von gut einem Jahr auszugehen:

 

            10 bis 12/2020           Vorbereitung, Ausschreibung und Vergabe Planungsleistungen

            01 bis 04/2021           Rückbauplanung, Abbruchantrag, Beweissicherung, LV

            05 bis 07/2021           Abbruchantrag, Ausschreibung Rückbau, Vergabe

            08/2021 bis
            01/2022                      Abbruch Immobilie bis Decke Tiefgarage

 

Aus dem Zeit-Ziel-Abgleich resultiert, dass die Vorbereitungen für einen Abbruch und die damit verbundenen Prozesse möglichst „jetzt“ eingeleitet werden.

 

Die Verhandlungen der Stadt mit dem Investor Stadthotel am Standort ehemals Karstadt / Hertie sind nach wie vor auf gutem Wege, eine aktualisierte Planung ist gerade im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (StUK 23.09.2020, Vorlage Nr. 342/20) vorgestellt und als Grundlage für das weitere Vorgehen beschlossen worden.

 

Aufgrund des Verhandlungsstandes und insbesondere der v.a. auch coronabedingten Klärungs- und Regelungserfordernisse zur Finanzierung des Projektes „Stadthotel“ seitens des Investors ist ein zeitnaher und damit im o. g. Sinne „umsetzungsgerechter“ Verhandlungsabschluss Kaufvertrag aber nicht zu erwarten. Die Möglichkeit eines Abbruchs durch den Investor im Vorgriff auf einen Kaufvertragsabschluss mit finanzieller Absicherung durch die Stadt Rheine (Kostenübernahme für den Fall, dass der Vertrag nicht zustande kommt) wurde erörtert, von Seiten des Investors im Ergebnis aus nachvollziehbaren Gründen (insbesondere Zwischenfinanzierungsrisiko) abgelehnt.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung dem Rat der Stadt Rheine, den Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie - abweichend von der bisherigen Beschlusslage und den im Informationsmemorandum Bieterverfahren festgelegten Vorgaben (Beschluss vom 09.04.2019, Vorlage 161/19) – selbst zu veranlassen und durchzuführen.

 

Dieses Vorgehen hat für die Stadt Rheine insbesondere folgende Vorteile:

 

·         Die Stadt Rheine bleibt als „Herrin des Verfahrens“ voll umfänglich handlungs- und entscheidungsfähig in Bezug auf die Gesamtentwicklung am Standort Rathauszentrum.

·         Ein Abbruch / Rückbau der Immobilie ehemals Karstadt / Hertie in 2021 sendet ein wichtiges positives Signal der aktiven Stadtentwicklung nach innen und außen.

·         Kosten- und Umsetzungsrisiken für das Projekt Erneuerung Rathauszentrum werden minimiert (Verzögerungen bzw. Verschiebungen im Projektablauf Rathauszentrum sollten allein aus Gründen der Förderung, Baupreisentwicklung und zielgerichteten Umsetzbarkeit der Maßnahmen vermieden werden).

·         Im Falle einer weiteren Verzögerung des Projektes „Stadthotel“ hat man seitens der Stadt klare Verhältnisse in Bezug auf Verhandlungen, Schnittstellenfestlegungen und Umsetzungsvorgaben.

·         Im Falle eines Nichtzustandekommens des Projektes „Stadthotel“ wird ein Neustart unter gestalterisch wie markttechnisch eindeutig verbesserten Bedingungen möglich (freigeräumte Fläche, kein Abbruchrisiko als Teil der Investorenmaßnahmen, zeitliche und inhaltliche Beschleunigungen aufgrund Nutzbarkeit der schon vorliegenden Erkenntnisse zu den Inhalten und Verfahrensabläufen in der Vergabe).

 

Zur zielgerichteten Umsetzung sind seitens der Stadt Rheine insbesondere folgende Festlegungen und Regelungen zu treffen:

 

·         Die aktuell zu beauftragenden und durchzuführenden Vorbereitungs- und Planungsleistungen zum Abbruch / Rückbau sind in jedem Falle für die Stadt nutzbar. Die tatsächliche Durchführung steht zzt. noch unter dem Vorbehalt eines Abschlusses der Verträge mit den Teileigentümern Rathauszentrum, dem Umsetzungsbeschluss Rathauszentrum und der Bewilligung von Fördermitteln. Auch dieser Verzahnungen sind in der Gesamt-Zeit-Ziel-Planung berücksichtigt (Anlage 2, Abbruchbeginn 08/2021).

·         Die seitens der Stadt zu tätigen wirtschaftlichen wie haftungsbezogenen Aufwendungen und Risiken im Hinblick auf den Abbruch der leerstehenden Immobilie ehemals Karstadt / Hertie durch die Stadt sind bei den weiteren Vertragsverhandlungen insbesondere auch in Bezug auf die Kaufpreisfestlegung „einzupreisen“.

·         Die weiteren Verhandlungen mit dem Investor „Stadthotel“ sind unter Anerkennung der aktuellen, v. a. coronabedingten Vorbehalte zeitlich, wirtschaftlich und inhaltlich abzustimmen. Insbesondere die städtischen Abbruchaufwendungen sind als kaufpreiserhöhender Faktor zu berücksichtigen.

 

Die mit diesem Vorgehen verbundenen Risiken für die Stadt Rheine werden wie folgt eingeschätzt:

 

·         Die (Vor-)Untersuchungen zu den Erfordernissen Abbruch / Rückbau liegen gutachterlich sehr umfassend vor. Das gilt auch für die damit verbundenen Maßnahmen wie gutachterliche Begleitung, Beweissicherungsverfahren, örtliche Bauüberwachung etc.. Dennoch ist die Durchführung eines solchen Vorhabens stets mit Restrisiken wirtschaftlicher und haftungsbezogener Art verbunden.

·         Es ist bei den anstehenden Verhandlungen und Regelungen zu beachten, dass durch die zusätzlichen Leistungs- und Riskoübernahmen der Stadt keine Schwächung der städtischen Position bzw. Entscheidungsgewalt entsteht.

 

Finanzmittel für einen Abbruch / Rückbau sind bisher nicht im Haushaltsplanentwurf 2021 der Stadt Rheine veranschlagt worden, würden aber für eine Planung und Umsetzung in 2021 benötigt. Daher empfiehlt die Verwaltung, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2021 durch entsprechenden Beschluss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sicherzustellen. Zzt. wird auf Basis des im Rahmen des Bieterverfahrens erstellten Abbruchgutachtens und eines eingeholten Angebotes für die gutachterliche Begleitung des Abbruchs von einem Kostenvolumen von ca. 1,2 Mio € inkl. Nebenkosten ausgegangen.

 

Unabhängig von der Frage, ob die Stadt den Abbruch selbst durchführt, ist grundlegende Voraussetzung, dass die Stadt mit den Teileigentümern im Rathauszentrum (Bäcker, Fleischer) auf Basis der vom Rat am 25.08.2020 beschlossenen Vorlagen (322/20 und 323/20) die erforderlichen Grundstücksverträge beurkundet. Die Vertragsentwürfe befinden sich aktuell in der finalen Abstimmungsphase so dass davon auszugehen ist, dass die vertraglichen Grundlagen zur Umsetzung der Abbruchmaßnahmen zeitgerecht geschaffen werden.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Es werden bauliche Maßnahmen vorbereitet, die einen Abbruch der bestehenden Bausubstanz ermöglichen. Für den Zeitraum der Baumaßnahmen wird sich durch die mit der Abbruchtätigkeit einhergehenden Auswirkungen der Ausstoß klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2, erhöhen.

 

Aufgrund der Vorbelastungen des Standortes und der Größenordnung des Vorhabens insgesamt (Fläche rd. 4.000 m²) ist im Ergebnis nicht mit einer erheblichen CO2-Produktion sowie negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation in diesem Bereich zu rechnen. Vielmehr werden durch die Abbrucharbeiten die stadtentwicklungspolitischen Ziele für den Standort und sein Umfeld fach- und sachgerecht umgesetzt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Lageplan Abbruch Immobilie ehemals Karstadt Hertie (Bieterverfahren)

 

Anlage 2:        Ablaufplanung B4 Hertie / B5 Rathauszentrum / A5 Umfeld Hertie 15.09.20