Betreff
Wahl bzw. Verfahren zur Wahl eines/einer Beigeordneten
Vorlage
384/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

wählt Herrn Mathias Krümpel gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung für eine weitere Wahlzeit von 8 Jahren zum Beigeordneten und Stadtkämmerer der Stadt Rheine

 

und

 

bestellt Herrn Mathias Krümpel gem. § 68 Absatz 1 Gemeindeordnung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Die achtjährige Amtszeit des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herrn Mathias Krümpel endet mit Ablauf des 15. Januar 2021.

 

Über die Wahl oder Wiederwahl von Beamten auf Zeit darf gem. § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle entschieden werden.

 

Gem. § 71 Abs. 1 GO NRW werden Beigeordnete vom Rat gewählt. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden (§ 71 Abs. 2 GO NRW).

 

Kommunale Wahlbeamte werden für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt (§ 71 Abs. 1 S. 3 GO NRW). Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen. Die Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn die Wahl spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (somit spätestens am 15. Oktober 2020) erfolgt (§ 71 Abs. 5 GO NRW). Herr Mathias Krümpel verfügt über die nach § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und Erfahrungen für das Wahlamt. Im Übrigen besitzt Herr Krümpel die Befähigung zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land NRW in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.

 

Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters.