Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine
wählt Herrn Mathias Krümpel gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung für
eine weitere Wahlzeit von 8 Jahren zum Beigeordneten und Stadtkämmerer der
Stadt Rheine
und
bestellt Herrn Mathias Krümpel gem. § 68 Absatz 1 Gemeindeordnung zum
allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Rheine.
Begründung:
Die
achtjährige Amtszeit des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers Herrn Mathias
Krümpel endet mit Ablauf des 15. Januar 2021.
Über die Wahl
oder Wiederwahl von Beamten auf Zeit darf gem. § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stelle entschieden
werden.
Gem. § 71
Abs. 1 GO NRW werden Beigeordnete vom Rat gewählt. Über die Wiederwahl
entscheidet der Rat durch Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Die Stellen der
Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden
(§ 71 Abs. 2 GO NRW).
Kommunale
Wahlbeamte werden für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf
Zeit gewählt (§ 71 Abs. 1 S. 3 GO NRW). Sie sind verpflichtet, eine erste und
zweite Wiederwahl anzunehmen. Die Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn
die Wahl spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit (somit spätestens am
15. Oktober 2020) erfolgt (§ 71 Abs. 5 GO NRW). Herr Mathias Krümpel verfügt
über die nach § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erforderlichen fachlichen
Voraussetzungen und Erfahrungen für das Wahlamt. Im Übrigen besitzt Herr
Krümpel die Befähigung zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land
NRW in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt.
Gemäß § 68 Abs. 1
GO NRW bestellt der Rat einen Beigeordneten zum allgemeinen Vertreter des
Bürgermeisters.