Betreff
Erneuerung Beleuchtung (53014-545) - Josefstraße
Vorlage
392/20
Aktenzeichen
-TBR/ meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt

 

1)      die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgendes Projekt einschließlich der Ausführungsbeschreibung.
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Josefstraße von Elter Straße bis Lohorststraße (53014-5745)

2)      als Beteiligungsverfahren gemäß § 8 a Abs.4 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) werden die Beitragspflichtigen durch ein Schreiben der Bauverwaltung über die Straßenausbaumaßnahme informiert.

 


Begründung:

 

A) Anlass der Planung und vorgesehene Maßnahmen

 

An der Josefstraße bedarf die Beleuchtung einer Erneuerung. Insbesondere soll durch eine Verdichtung der Standorte in Kombination mit einer Erneuerung der Leuchten eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung erreicht werden. Neben den Leuchten soll auch das Kabel ausgetauscht und das Kabelnetz zur Schaffung eines Lückenschlusses erweitert werden.

Die aktuell an der Josefstraße vorhandenen vier Peitschenleuchten sind sehr alt und befinden sich zum Teil in einem schlechten Zustand, so dass kein Versetzen bestehender Leuchten sondern ein vollständiger Austausch (Mast und Kopf) vorgesehen werden soll. Die Erneuerung des Beleuchtungskabels ist sinnvoll, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden sollten, da dies nachteilige Auswirkungen auf den Energieverbrauch hätte. 

Eine Erweiterung des Kabelnetzes ist erforderlich, da auf einer Länge von etwa 50 m kein Beleuchtungskabel vorhanden ist.

Durch die Neuverlegung und Erneuerung der Beleuchtungskabel und durch die zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (14 W) wird eine dauerhafte Verbesserung  und Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

An der Josefstraße erneuern die „Stadtwerke für Rheine“ großflächig ihre Leitungsnetze. Die Erneuerungen finden im südlichen Gehweg statt, so dass entschieden werden soll, dass die Beleuchtung zukünftig ebenfalls auf der südlichen Parzellenseite installiert sein soll. Diese Entscheidung führt dazu, dass sich aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Leitungsgrabens -auch für die Schaffung zusätzlicher Leuchtenstandorte- die Kosten im Vergleich zur Alleinverlegung reduzieren (Synergie).

 

Für die Beitragserhebung nach § 8 KAG  ist die nachstehenden Ausführung und der o. a. Beschluss erforderlich.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Dieses Beteiligungsverfahren erfolgt durch die schriftliche Information an die beitragspflichtigen Anlieger der Josefstraße.

 

 

 

Projektbeschreibung:          53014 – 5745  Josefstraße von Elter Straße bis Lohorststr. (s. Anlage 1)

 

Hier sind heute auf der nördlichen Parzellenseite vier Peitschenleuchten mit einer Höhe von 4,50 m und einer Bestückung mit 2 x 20 W in ungleichmäßigen Abständen zwischen 20 und 50 m eingebaut. Es ist vorgesehen, den Straßenzug zukünftig entlang der südlichen Parzellengrenze gleichmäßig mit Beleuchtung auszustatten, so dass eine ausreichende Ausleuchtung der Verkehrsfläche gesichert ist. Es sollen insgesamt sechs 6 m Masten mit LED-Leuchten mit je 14 W platziert werden.

Die genauen Standorte werden im Zuge der Ausführungsplanung mit den Anliegern abgestimmt.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.000 €.

 

 

 

B) Finanzierung

 

Die Kosten für die hier vorgeschlagene Maßnahme belaufen sich auf 16.000 €.

 

Die Maßnahme wird nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet. Es werden Beitragseinzahlungen in Höhe von etwa 11.000 € anfallen.

 

Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung bei den genannten Projekten erfolgen.

 

Auch unter Berücksichtigung aller bisher beauftragten Projekte sind noch ausreichend Mittel für diese Maßnahme vorhanden.

 

 

C) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.

 


Anlage:

 

Lageplan Josefstraße