Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss beschließt
1)
die
Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgendes Projekt
einschließlich der Ausführungsbeschreibung.
- Josefstraße von Elter Straße bis Lohorststraße (53014-5745)
2)
als Beteiligungsverfahren gemäß § 8 a Abs.4
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) werden die Beitragspflichtigen durch ein
Schreiben der Bauverwaltung über die Straßenausbaumaßnahme informiert.
Begründung:
A) Anlass der
Planung und vorgesehene Maßnahmen
An der Josefstraße bedarf die Beleuchtung einer Erneuerung. Insbesondere
soll durch eine Verdichtung der Standorte in Kombination mit einer Erneuerung
der Leuchten eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung erreicht werden.
Neben den Leuchten soll auch das Kabel ausgetauscht und das Kabelnetz zur
Schaffung eines Lückenschlusses erweitert werden.
Die aktuell an der Josefstraße vorhandenen vier Peitschenleuchten sind
sehr alt und befinden sich zum Teil in einem schlechten Zustand, so dass kein
Versetzen bestehender Leuchten sondern ein vollständiger Austausch (Mast und
Kopf) vorgesehen werden soll. Die Erneuerung des Beleuchtungskabels ist
sinnvoll, da die neuen Leuchten nicht an das alte Kabel angeschlossen werden
sollten, da dies nachteilige Auswirkungen auf den Energieverbrauch hätte.
Eine Erweiterung des Kabelnetzes ist erforderlich, da auf einer Länge
von etwa 50 m kein Beleuchtungskabel vorhanden ist.
Durch die Neuverlegung und Erneuerung der Beleuchtungskabel und durch
die zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (14 W) wird eine dauerhafte
Verbesserung und Erneuerung der
Beleuchtung erreicht.
An der Josefstraße erneuern die „Stadtwerke für Rheine“ großflächig ihre
Leitungsnetze. Die Erneuerungen finden im südlichen Gehweg statt, so dass
entschieden werden soll, dass die Beleuchtung zukünftig ebenfalls auf der
südlichen Parzellenseite installiert sein soll. Diese Entscheidung führt dazu,
dass sich aufgrund der gemeinsamen Nutzung des Leitungsgrabens -auch für die
Schaffung zusätzlicher Leuchtenstandorte- die Kosten im Vergleich zur
Alleinverlegung reduzieren (Synergie).
Für die Beitragserhebung nach
§ 8 KAG ist die nachstehenden Ausführung
und der o. a. Beschluss erforderlich.
Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um
geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise
von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung abgesehen werden,
wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem
Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen
Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden. Dieses
Beteiligungsverfahren erfolgt durch die schriftliche Information an die beitragspflichtigen
Anlieger der Josefstraße.
Projektbeschreibung: 53014
– 5745 Josefstraße von Elter Straße bis
Lohorststr. (s. Anlage 1)
Hier sind heute auf der nördlichen Parzellenseite vier Peitschenleuchten mit einer Höhe von 4,50 m und einer Bestückung mit 2 x 20 W in ungleichmäßigen Abständen zwischen 20 und 50 m eingebaut. Es ist vorgesehen, den Straßenzug zukünftig entlang der südlichen Parzellengrenze gleichmäßig mit Beleuchtung auszustatten, so dass eine ausreichende Ausleuchtung der Verkehrsfläche gesichert ist. Es sollen insgesamt sechs 6 m Masten mit LED-Leuchten mit je 14 W platziert werden.
Die genauen Standorte werden im Zuge der Ausführungsplanung mit den Anliegern abgestimmt.
Die
Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.000 €.
B)
Finanzierung
Die Kosten für die hier vorgeschlagene Maßnahme belaufen sich auf 16.000 €.
Die Maßnahme wird nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet. Es werden Beitragseinzahlungen in Höhe von etwa 11.000 € anfallen.
Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung bei den genannten Projekten erfolgen.
Auch unter Berücksichtigung aller bisher beauftragten Projekte sind noch ausreichend Mittel für diese Maßnahme vorhanden.
C)
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten
Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch
neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten
gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass
z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand
reduziert wird.
Anlage:
Lageplan Josefstraße