Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:  Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm zur Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt:

 

Standort

Bügel

Stellplätze

Vorplatz RTV

6

12

Parkzeile Bahnhofstraße

19

38

Provisorisches Cafe

8

16

Borneplatz / Altes Rathaus

17

34

Borneplatz / Altes Rathaus (demontierbar)

9

18

Borneplatz / Altes Rathaus (klappbarer Systemständer)

3

6

Summe

62

124

 

 

 

Begründung:

  

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Planung zur Errichtung von Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt fand in der Zeit vom 23. September 2020 bis 16. Oktober 2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.

 

Im Rahmen der Offenlage wurden 3 Eingaben eingereicht. Die eingegangenen Anre­gun­gen werden im Folgenden abgewägt:

 

 


 

 Eingabe Nr. 1:

Eingabe:

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 1:

Die vorgebrachten Einwendungen, die sich gegen die Errichtung von sechs Fahrradabstellplätzen im Eingangsbereich des Verlagsgebäudes Altmeppen richten, sind stichhaltig. Insbesondere müssen hier die Hinweise auf das Offenhalten von Fluchtwegen sowie die Aufrechterhaltung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten beachtet werden.

Den Einwendungen wird Rechnung getragen. Von der Errichtung von Fahrradabstellplätzen an dieser Stelle wird im weiteren Planungsverlauf abgesehen.

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 1:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung entsprechend der veränderten Planung. 

 

 

 

Eingabe Nr. 2:

 

                Eingabe:

 

Für die Errichtung der zusätzlichen Fahrradbügel sollen die noch verbliebenen zwei Haltebuchten für PKW wegfallen. Dies würde ein Be- und Entladen von Fahrzeugen erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. Es bliebe uns nur die Alternative „verkehrswidrig“ am Straßenrand zu parken, mit den entsprechenden Folgen für den fließenden Verkehr. Wir bitten die Planentwürfe zu überdenken und es bei den zwei Parkhaltebuchten zu belassen.

 

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 2:

 

Auf Grund der normativen Wirkung der vorhanden Abstellanlagen für Fahrräder sowie des vorherrschenden Parkdrucks werden die verbliebenen zwei Parkhaltebuchten in der Bahnhofstraße häufig von Fahrrädern zugestellt bzw. Kraftfahrzeuge müssen sehr nah an ordnungsgemäß dort abgestellte Fahrräder manövriert werden. Das schwierige, unübersichtliche und langwierige Rangieren zum Ein- und Ausparken von Fahrzeugen, ohne die dort abgestellten Fahrräder oder das eigene Fahrzeug zu beschädigen, verursacht Verkehrsgefährdungen, sowohl für den fließenden Kfz-Verkehr auf der Straße als auch für passierende Fußgänger und Radfahrer auf dem vorhandenen Geh- und Radweg. Die konsequente und lückenlose Errichtung von Abstellanlagen für Fahrräder hätte bereits beim Umbau der Bahnhofstraße berücksichtigt werden müssen, um an dieser Stelle ein geordnetes Abstellverhalten, ein übersichtlicheres Straßenbild, mehr Verkehrssicherheit und dem offensichtlichen Mehrbedarf für Fahrradabstellplätze nachzukommen. Kurzzeitiges Halten (nicht länger als 3 Minuten) zur Be- und Entladung von (Liefer)fahrzeugen findet, auf Grund der dafür ungeeigneten Haltebuchten, derzeit bereits aus dem Straßenraum heraus statt und ist gemäß Teil I Allgemeine Regeln der Straßenverkehrsordnung STVO, § 12 Halten und Parken, zulässig. Parkmöglichkeiten für Kfz, für die die Haltebuchten zwar nicht vorgesehen, jedoch häufig mißbräuchlich genutzt werden, befinden sich im direkten Umfeld der Bahnhofstraße in ausreichender Zahl, z.B. im Parkhaus Decathlon.

 

Bei der Erstellung des handlungsorientierten Radverkehrskonzeptes wurde als Ergebnis eines Beteiligungsprozesses ein Konsens aus den Ansprüchen der Ratsfraktionen, der Stadtverwaltung und Fachakteuren erreicht. Als Grundsatz wurde u.a. festgelegt, dass die Interessen und der gewachsene Platzbedarf des Fuß- und Radverkehrs künftig umfassend berücksichtigt werden. Dies kann auch Einschränkungen des ruhenden oder fahrenden motorisierten Individualverkehrs beinhalten.

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingabe Nr. 3

 

Eingabe:

 

Gegen die Festsetzung zur Errichtung von Fahrradstellplätzen an der Bahnhofstraße möchte ich als direkter Anlieger Bedenken und Einwände zu den Planentwürfen vorbringen.

 

Für die Errichtung der zusätzlichen Fahrradbügel sollen die noch verbliebenen zwei Haltebuchten für PKW wegfallen. Dies würde ein Be- und Entladen von Fahrzeugen erheblich erschweren bzw. unmöglich machen. Es bliebe uns nur die Alternative „verkehrswidrig“ am Straßenrand zu parken, mit den entsprechenden Folgen für den fließenden Verkehr.

 

Die aktuelle Planvorlage würde zudem eine durchgängige bauliche Ausgestaltung der Bahnhofstraße von Hausnummer 8 bis über die Hausnummer 14 hinweg mit Laternen, Bäumen, Schildern sowie neuen und alten Fahrrad-Bügeln vorsehen. Die Zugänglichkeit zu den Gebäuden würde für Fahrzeuge, vermutlich auch für Feuerwehrfahrzeuge, sowie größere Gerätschaften erheblich erschwert. Die geplante Situation stellt sich außer für den Fußgänger- und Fahrradverkehr als durchgängige Barriere dar.

 

Bereits in der derzeitigen Situation ist zu bemängeln, dass die vorhanden Be- & Entladebuchten optisch nicht ausreichend durch die bestehende Pflasterung markiert sind. Die zum Be- und Entladen vorgesehenen Flächen werden verstärkt missbräuchlich durch Fahrräder, Pedelecs oder sogar Motorräder zum Parken in Anspruch genommen. Dieses führt schon heute häufig zu Konfliktpotenzial, wenn vor Ort längere Be- & Endladevorgänge erforderlich sind. Eine deutlichere Markierung der Flächen als Be- & Entladezonen, ggf. auch durch zusätzliche Schilder, wäre in jedem Fall zweckdienlich und wünschenswert.

 

Ich bitte Sie, die Planentwürfe hinsichtlich der zwei Haltebuchten zu überdenken.

 

Abwägung zu Eingabe Nr. 3:

 

Analog zur Eingabe Nr. 2 wird auch in dieser Eingabe das Be- und Entladen von Fahrzeugen angeführt, um den Erhalt der bestehenden Parkbuchten zu begründen.

 

Die Abwägung zur Eingabe Nr. 3 erfolgt daher analog zur Abwägung der Eingabe Nr. 2.

 

Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 3:

 

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung der Planung entsprechend der Offenlage. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Kostenschätzung

  Artikel

Stck

Kosten

Gesamt

Bügelständer, fest montiert

53

160,00 € / Stck

8.480,00 €

Bügelständer, demontierbar

9

210,00 € / Stck

  1.890,00 €

Montage Bügelständer

62

250,00 € / Stck

  15.500,00 €

Systemständer, klappbar (3 Bügel)

1

10.245 € / Stck

    10.245,00 €

Montage Systemständer

1

750,00 € / Stck

    750,00 €

 

 

Summe

 36.865,00 €

 

 

       MwSt

7.004,35 €

 

 

   Gesamtkosten

   43.869,35 €

 

 

 

 

FöRi-Nah, Nr. 2.4,

FQ 70%

 

Fördermittel

 30.708,54 €

 

 

Eigenmittel

 13.160,80 €

 

Zur Finanzierung der Maßnahme wird vorgeschlagen, die Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) heranzuziehen. Gemäß dem Fördertableau werden Fahrradabstellanlagen mit max. 1.000 € je Platz bis zu 70% gefördert.

 

Auf Grundlage dieser Berechnung sind Mittel in entsprechender Höhe im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 im Budget 53014-847 veranschlagt worden.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Errichtung von zusätzlichen Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt stellt eine Förderung des Radverkehrs dar und unterstützt die Klimaschutzziele der Stadt Rheine nachhaltig. Einkäufe mit dem Fahrrad werden überwiegend in der näheren Umgebung der Wohnorte erledigt. Fahrräder benötigen dabei nur ca. ein Sechstel eines Kfz-Stellplatzes zum Parken. Wenn es gelingt, auch nur einen Teil der kurzen Pkw-Einkaufsfahrten auf das Fahrrad zu verlagern, kann neuer planerischer Gestaltungsraum für eine bessere Aufenthaltsqualität in der Stadt gewonnen werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 a-c:  Eingaben

 

Anlage 2: Entwurfsplanung für Fahrradabstellplätze in der Innenstadt