Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2021 - 2024, Fachbereich 7 - Interner Service
Vorlage
397/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 – Interner Service mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Fachbereichs 7 – Interner Service zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 7 –Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 36.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 73 - Politische Gremien

 

Aufwendungen

Nach der Kommunalwahl 2020 und der konstituierenden Sitzung des Rates stieg die Anzahl der Ratsmitglieder (+4) und der Fraktionsvorsitzenden (+1), was erhöhte Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen und Fraktionsgeschäftskosten verursacht.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen – Berichtszeile 16

 

2021

2022

2023

2024

Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende, Fraktionsgeschäftskosten

alt

470.500 €

470.500 €

470.500 €

470.500 €

 

neu

506.600 €

506.600 €

506.600 €

506.600 €

Verschlechterung

 

36.100 €

36.100 €

36.100 €

36.100 €

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 87.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produktgruppe 71 – Service Organisation

Auszahlungen

Die Telekommunikationsanlagen der Stadtverwaltung und Feuerwehr müssen erneuert werden. Für das Jahr 2020 waren für die Anschaffung einer neuen Telekommunikationsanlage bereits Mittel i. H. v. 200.000 € geplant. Diese Kostenschätzung hierfür beruhte auf Untersuchungen, die bereits vor 5 Jahren durchgeführt wurden. Nach neuerer Schätzung werden voraussichtlich 87.000 € mehr als ursprünglich geplant investiert werden müssen. Auf dem Hintergrund der Folgen aus der Corona-Pandemie sind die Ansprüche an Kommunikationslösungen (Telearbeit, Videokonferenz) gestiegen und führen zu der dargestellten Kostensteigerung. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2020 sollen per Ermächtigung in das HHJ 2021 übertragen werden.

 

Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - Berichtszeile 26

 

2021

2022

2023

2024

Zusätzliche Investition Telekommunikationsanlage

alt

0

 

 

 

 

neu

87.000 €

 

 

 

Verbesserung/Verschlechterung

 

87.000 €

 

 

 

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Fachbereich 7 – Interner Service keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.

 


Anlage:

 

Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2020