Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 – Interner Service mit den Werten aus
dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten
Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Fachbereichs 7 – Interner Service zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 7 –Interner Service. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 36.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 73 - Politische Gremien
Aufwendungen
Nach der Kommunalwahl 2020 und der konstituierenden Sitzung des Rates stieg die Anzahl der Ratsmitglieder (+4) und der Fraktionsvorsitzenden (+1), was erhöhte Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen und Fraktionsgeschäftskosten verursacht.
Sonstige ordentliche Aufwendungen – Berichtszeile
16 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Aufwandsentschädigungen Ratsmitglieder und
Fraktionsvorsitzende, Fraktionsgeschäftskosten |
alt |
470.500 € |
470.500 € |
470.500 € |
470.500 € |
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neu |
506.600 € |
506.600 € |
506.600 € |
506.600 € |
Verschlechterung |
|
36.100 € |
36.100 € |
36.100 € |
36.100 € |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 87.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 71 – Service Organisation
Auszahlungen
Die Telekommunikationsanlagen der Stadtverwaltung und Feuerwehr müssen erneuert werden. Für das Jahr 2020 waren für die Anschaffung einer neuen Telekommunikationsanlage bereits Mittel i. H. v. 200.000 € geplant. Diese Kostenschätzung hierfür beruhte auf Untersuchungen, die bereits vor 5 Jahren durchgeführt wurden. Nach neuerer Schätzung werden voraussichtlich 87.000 € mehr als ursprünglich geplant investiert werden müssen. Auf dem Hintergrund der Folgen aus der Corona-Pandemie sind die Ansprüche an Kommunikationslösungen (Telearbeit, Videokonferenz) gestiegen und führen zu der dargestellten Kostensteigerung. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Jahr 2020 sollen per Ermächtigung in das HHJ 2021 übertragen werden.
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen - Berichtszeile 26 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Zusätzliche Investition Telekommunikationsanlage |
alt |
0 |
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neu |
87.000 € |
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Verbesserung/Verschlechterung |
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87.000 € |
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B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Fachbereich 7 – Interner Service keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.
Anlage:
Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2020