Betreff
Städtische Gesellschaften -Besetzung der Gesellschafterversammlungen
Vorlage
406/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat bestellt Herrn Dr. Peter Lüttmann als Vertreter der Stadt Rheine sowie Herrn Mathias Krümpel als dessen persönlichen Stellvertreter für die Gesellschafterversammlungen folgender Unternehmen:

 

-          Stadtwerke Rheine GmbH

-          Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

-          EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH


Begründung:

 

Stimmrecht

Das Stimmrecht einer juristischen Person übt das Vertretungsorgan aus (vgl. Baumbach/Hueck, S. 851, RN 27).

 

Teilnahmerecht

Nach herrschender Meinung kann grundsätzlich nur der Gesellschafter selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen; für eine juristische Person handelt ihr gesetzlicher Vertreter. Ein allgemeines Recht, einen beliebigen Vertreter zu schicken oder einen Berater mitzubringen, hat der Gesellschafter nicht (OLG Naumburg, GmbH-Rundschau 1996, S. 934)

 

Regelungen zum Vertretungsorgan bzw. gesetzlichen Vertreter in der Gemeindeordnung NW (GO NW)

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW vertritt ein/e vom Rat bestellte/r Vertreter/in die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Hierbei handelt es sich um eine speziellere Regelung, die der allgemeinen Vertretungsregelung des § 63 GO NW vorgeht.