Betreff
Beitritt der Stadt Rheine zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte AGFS
Vorlage
408/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, das Antragsverfahren auf Aufnahme in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) in die Wege zu leiten, mit dem Ziel der AGFS beizutreten.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushalt 2021 einzustellen.

 


Begründung:

 

Bereits vor etlichen Jahren wurde seitens der Verwaltung der Stadt Rheine ein Versuch unternommen, der AGFS beizutreten. Seinerzeit wurden die Eingangsvoraussetzungen, die an die Mitgliedschaft dieses Bündnisses geknüpft sind jedoch unterschätzt. Der Antrag zur Aufnahme in die AGFS wurde daraufhin abgelehnt.

 

Mittlerweile haben sich die Bedingungen in Rheine verändert: Dem Bereich der Nahmobilität wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet, zahlreiche Förderprogramme wurden erschlossen und werden aktuell umgesetzt, die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes ist abgeschlossen, die erfolgreiche Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen zur Förderung des Radverkehrs findet statt, der Beitritt zum Zukunftsnetz Mobilität NRW ist erfolgt und nicht zuletzt beschloss der Bauausschuss am 10.06.2020, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen künftig an den Empfehlungen und Hinweisen der AGFS orientiert und die Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.

 

Kommunalpolitische Zielsetzungen und die Bereitstellung organisatorischer, personeller und finanzieller Ressourcen für die Nahmobilitätsförderung weisen somit eindeutig darauf hin, dass die Stadt Rheine sich als Kommune künftig verstärkt für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und verträgliche Mobilität für die Menschen in der Stadt einsetzen wird. Die Zielsetzungen der Stadt Rheine decken sich damit mit dem Ziel der AGFS, Kommunen mit einer hohen Lebens- und Bewegungsqualität zu gestalten. Als Modellkommune des Masterplan Klimaschutz hat sich die Stadt Rheine darüber hinaus dem Ziel verpflichtet eine zukunftsfähige und klimaverträgliche Mobilität für die Menschen in der Stadt zu gestalten.

 

Mit dem anspruchsvollen Antragsverfahren und der, an einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.500 Euro geknüpften Mitgliedschaft in der AGFS, ist eine Auszeichnung als fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt verbunden. Die Stadt erhält jedoch auf der anderen Seite einen exklusiven und erleichterten Zugang zu Fördermitteln des Landes und profitiert von den Erfahrungen und Hilfestellungen des Netzwerkes.

 

Die Mitgliedschaft und die damit verbundene Auszeichnung als nahmobilitätsfreundliche Stadt, Gemeinde oder Kreis ist auf sieben Jahre begrenzt. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft um weitere sieben Jahre ist erneut zu beantragen.

 

Finanzielle Mittel sind bisher nicht im Haushaltsplanentwurf 2021 der Stadt Rheine veranschlagt worden, würden aber für die Mitgliedschaft künftig benötigt. Daher empfiehlt die Verwaltung, die erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2021 durch entsprechenden Beschluss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sicherzustellen.

 


Anlagen:

Hinweise für den Antrag auf Aufnahme in die AGFS