Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen mit dem Stand der Daten zum 31.10.2020 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche zu erstellen und zeitnah in den Fachausschüssen zu beraten.

 

Aufgrund der im September 2020 durchgeführten Kommunalwahl wird die konstituierende Sitzung des neuen Rates der Stadt Rheine am 10. November 2020 stattfinden. Die meisten Fachausschussberatungen werden erst ab Mitte Dezember 2020 durchgeführt. Da hierdurch eine zeitnahe Beratung in den Fachausschüssen nicht möglich ist, werden die Berichte der Fach- und Sonderbereiche ausnahmsweise als Anlagen 3 – 19 diesem Teilbericht beigefügt. 

 

Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

- Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2020 ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 7.730 TEUR. Bezogen auf die Haushaltsplanung 2020 ist jedoch eine Verschlechterung von insgesamt 2.991 TEUR zu verzeichnen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Bei den Fach –und Sonderbereichen ist gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2020 eine Verbesserung von 7.662 TEUR zu verzeichnen.            

 

Gegenüber der Haushaltsplanung 2020 ergibt sich unter Berücksichtigung der Berichtswerte zum 31.05.2020 (- 573 TEUR) und 31.10.2020 (7.662 TEUR) bei den Fach- und Sonderbereichen somit eine Verbesserung von insgesamt 7.089 TEUR.

 

Die Ergebnisverbesserung in den Fach- und Sonderbereichen ist insbesondere auf die Maßnahme Breitbandausbau (siehe Anlage 15, Berichtswesen Fachbereich 5 - Bauausschuss) zurückzuführen. Da der Baubeginn der Maßnahme frühestens Mitte November 2020 erfolgen wird, ist in diesem Jahr mit erheblichen Mindererträgen und -aufwendungen zu rechnen.

 

Die Prognose für das Jahresende wird aber durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 14.943 TEUR (vgl. Vorlage 107/20) ergäbe sich ein Überschuss von 6.046 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht im Vergleich zur Haushaltsplanung:

 

Überschuss lt. Haushaltsplanung                                                               1.948 TEUR

Veränderung Sonderbereich 9                                                                     -2.991TEUR

Veränderung Fach-/Sonderbereiche                                                           7.089 TEUR

Rechnerischer neuer Überschuss                                                               6.046 TEUR

Gebildete Ermächtigungsübertragungen (Ergebnishaushalt)                 -14.943 TEUR

Saldo                                                                                                           -8.897 TEUR

 

Ein wesentlicher Teil dieser Ermächtigungsübertragungen (7.989 TEUR) ist auf die o.g. Maßnahme Breitbandausbau zurückzuführen.

 

 

D.    Coronabedingte Belastungen

 

Die Berichte der Fach- und Sonderbereiche zum Stichtag 31.10.2020 enthalten bereits Informationen zu Abweichungen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 haben. Insgesamt ergeben sich im Ergebnisplan coronabedingte Belastungen in Höhe von 8.986 TEUR. Dieser Betrag ist im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG), das am 01. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, zu isolieren.

 

Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 2 beigefügt. Nach Isolierung würde somit ein positives Ergebnis von 89 TEUR erzielt.

 

Die Auswirkungen aus dem Bereich der Stadtwerke Rheine GmbH (Bäder, Parken, ÖPNV) belasten den städtischen Haushalt erst in 2021 im Rahmen der Gewinnausschüttung für 2020. Entsprechendes gilt gegebenenfalls für weitere städtische Beteiligungen.

 

 

E.     Hilfen des Bundes

 

Der Bund hat zwischenzeitlich bereits verschiedene Hilfen für die Kommunen beschlossen oder angekündigt. Aus finanzieller Sicht sind hier insbesondere zu nennen:

 

·         Hälftige Übernahme der gemeindlichen Gewerbesteuerausfälle

 

·         Ausgleich der mit der Senkung der Umsatzsteuer im 2. Halbjahr verbundenen Steuermindererträge

 

·         Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) auf bis zu 75 Prozent

 

·         Schaffung und Ausweitung von Förderprogrammen in verschiedenen Bereichen

 

Soweit schon Beträge feststehen, sind sie bei den Veränderungen berücksichtigt worden.

 

 

F.     Hilfen des Landes

 

Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat verschiedene Hilfen für die Kommunen angekündigt und zum Teil bereits beschlossen.

 

Für Rheine ist insbesondere das bereits oben genannte NKF-CIG wichtig. Den Kommunen wird dadurch ermöglicht, die coronabedingten Belastungen in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 bilanztechnisch zu isolieren.

 

Darüber hinaus befindet sich aktuell der Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der jeweils hälftigen Gewerbesteuermindereinnahmen durch Bund und Länder (Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW) in der Beratungsphase.

 

Als weitere Unterstützungsleistung des Landes ist unter anderem die anteilige Erstattung der ausgefallenen Elternbeiträge im Bereich der Betreuungseinrichtungen bzw. Betreuungsangebote zu nennen.

 

Zusätzlich sind diverse Förderprogramme geschaffen worden, wie zum Beispiels das Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten (vgl. Vorlage 376/20) oder die beiden Zusatzvereinbarungen zum bereits bestehenden Förderprogramm „DigialPakt Schulen“, über die mobile Endgeräte sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für Lehrkräfte beschafft werden können.

 

Auch hier sind bereits feststehende Unterstützungen eingearbeitet worden.

 

 

G.    Sonstige Hinweise

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen zur Haushaltssperre für das Jahr 2020 ausgesetzt. Damit können weder der Rat noch der Kämmerer der Stadt Rheine eine Haushaltssperre erlassen.

 

Auch die Verpflichtungen zur Aufstellung von Nachtragssatzungen sollen für das Jahr 2020 nicht zur Anwendung kommen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 9, Haupt- und Finanzausschuss

Anlage 2: Coronabedingte Belastungen 2020

Anlage 3: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Übersicht

Anlage 4: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Haupt- und Finanzausschuss

Anlage 5: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Kulturausschuss

Anlage 6: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 0, Sportausschuss

Anlage 7: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Übersicht

Anlage 8: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Jugendhilfeausschuss

Anlage 9: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Schulausschuss

Anlage 10: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Sozialausschuss

Anlage 11: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 3, Haupt- und Finanzausschuss

Anlage 12: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 4, Haupt- und Finanzausschuss

Anlage 13: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Übersicht

Anlage 14: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

Anlage 15: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 5, Bauausschuss

Anlage 16: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 7, Haupt- und Finanzausschuss

Anlage 17: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Übersicht

Anlage 18: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Sozialausschuss

Anlage 19: Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Schulausschuss