Betreff
Beschaffung von stationären Sirenen - Projekt: Alarmierung der Bevölkerung (überplanmäßige Mittelbereitstellung für zeitnahe Ausschreibung)
Vorlage
412/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die überplanmäßige Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 240.000 € zur zeitnahen Ausschreibung des Bauprojektes „Alarmierung der Bevölkerung“ zur Errichtung von 17 stationären Sirenen auf dem Gebiet der Stadt Rheine.

 


Begründung:

 

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. Die Stadt Rheine beschaffte deswegen in Absprache mit dem Kreis Steinfurt mobile Sirenen. Diese kamen erstmalig 2018 bei den Vorbereitungen der Freilegung des Kampfmittelverdachtpunktes „Elpersstiege“ im Innenstadtbereich zum Einsatz. Dabei wurde festgestellt, dass eine kurzfristige Alarmierung der Bevölkerung mit der vorhandenen mobilen Ausstattung in einem spontan eintretenden Ereignisfall im Stadtgebiet nicht oder nur unzureichend möglich ist.

 

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine vom 10.09.2019 (Vorlage 245/19) wurde deswegen zur Abdeckung der Stadt Rheine mit einem stationären Sirenenwarnsystem in 2019 ein Fachplanungsbüro mit der Erstellung eines Beschallungskonzeptes zur Warnung der Bevölkerung beauftragt. Im Ergebnis wurden 17 Standorte im Rahmen dieses Konzeptes identifiziert, um eine flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung sicherstellen zu können. Die Steuerung dieser Sirenen soll nach Fertigstellung im Alarmierungsfall über die Kreisleitstelle des Kreises Steinfurt erfolgen.

 

Der Aufbau eines stadtweiten, stationären Sirenenwarnnetzes sollte ursprünglich etappenweise bis 2023 erfolgen. Dafür waren für die Jahre 2021 bis 2023 weitere finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 80.000 € veranschlagt worden. Um Kosten einzusparen, sollen die erforderlichen baulichen Maßnahmen noch im Haushaltsjahr 2020 als Gesamtprojekt zeitnah ausgeschrieben werden. Dazu ist es erforderlich, dass die für die nächsten Jahre geplanten finanziellen Mittel bereits jetzt verfügbar gemacht werden. Der Rat der Stadt Rheine wird anschließend über die Höhe des erteilten Auftrags und den Auftragnehmer informiert.

 

Zur Deckung des Gesamtbetrages in Höhe von 240.000 € dienen Mehrerträge aus der Produktgruppe 56 im Fachbereich 5 - Planen und Bauen (hier: Verwaltungsgebühren im Bereich Bauordnung).

 


Anlage:

 

Leistungsverzeichnis – Sirenenwarnsystem Stadt Rheine