Betreff
Stellenplan 2021 für das Jugendamt
Vorlage
413/20
Art
Beschlussvorlage

Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Jugendamtes (Produktgruppe 21) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2021 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Jugendamtes (Produktgruppe 21),

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate

 

1

Förderprojekt „Kinderstark -

NRW schafft Chancen“

0,5

SuE 15 TVöD

12 Monate

 

Summe

0,5

12 Monate

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Begründung:

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2021 der Stadt Rheine wurde am 06.10.2020 mit der Vorlage 380/20 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 26.01.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 in seiner Sitzung am 16.02.2021 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 380/20 vom 06.10.2020

 

Der Stellenplanentwurf des Sonderbereiches 2 / Jugendamt vom 06.10.2020 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2020 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2021.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Jugendhilfe im Strafverfahren

0,5

SuE 14 TVöD

2

Unterhaltsheranziehung nach dem UVG

0,28

A 10 LBesG, EG 10 TVöD

EG 9 c TVöD

 

Summe

0,78

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Zur Stellenplanberatung 2018 wurde aufgrund sinkender Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe ein kw-Vermerk für eine 1,0 Stelle angebracht. Es zeigt sich nun jedoch, dass die damalige Prognose für die Fallzahlentwicklung nur in Teilen eintrat. Im Rahmen einer aktuellen analytischen Stellenbemessung wurde festgestellt, dass 0,5 Stellenanteile in diesem Bereich fehlen. In der Konsequenz ist die für das Haushaltsjahr 2018 vorgenommene Stellenreduzierung zu korrigieren und eine 0,5 Stelle für diesen Bereich zur Verfügung zu stellen.

zu 2:

Bei der Stellenausweitung im Aufgabengebiet „Unterhaltsheranziehung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) handelt es sich um eine stellenplanneutrale Verschiebung von Stellenanteilen vom Fachbereich 8 in das Jugendamt. Grund hierfür ist eine Anpassung der Zuordnung von Stellenanteilen auf Produktbereiche vor dem Hintergrund organisatorischer Veränderungen.

 

Die 0,28 Stellenanteile verteilen sich auf 3 Gehaltsgruppen

·         A 10 LBesG: 0,08 Anteile;

·         EG 10 TVöD: 0,05 Stellenanteile

·         EG 9c TVöD 0,15 Stellenanteile

 

Im Ergebnis handelt es sich nicht um eine „echte Ausweitung“ des Stellenplans, sondern lediglich um eine Verschiebung zwischen Produktbereichen.

 

 

3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 380/20 vom 06.10.2020

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 06.10.2020 erforderlich:

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Adoptionen

0,5

SuE 14 TVöD

 

Summe

0,5

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1

Am 28.12.2017 hat die Stadt Rheine mit dem Kreis Steinfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle geschlossen. Inhalt dieser Vereinbarung ist die Übernahme der Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle für das Gebiet des Kreises Steinfurt durch das Jugendamt der Stadt Rheine.

Es wurde festgelegt, dass der Kreis Steinfurt die angemessene Entschädigung entweder im Rahmen einer Personalgestellung oder durch Erstattung der jährlichen Personalaufwendungen zzgl. der anteiligen Sachkosten übernimmt.

Bis zum Frühjahr 2021 wird ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes im Rahmen einer Personalgestellung die Aufgabe der Adoptionsvermittlung übernehmen.

Nach seinem Eintritt in den Ruhestand wird ein Stellenanteil von 0,5 direkt im Jugendamt der Stadt Rheine nachbesetzt werden.

Die Erstattung der entstehenden Personalkosten sowie der Sachkosten wird aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom Kreis Steinfurt an die Stadt Rheine vorgenommen werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für Haushaltsjahr 2021 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 418/20, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2021 – 2024 des Jugendamtes (Produktgruppe 21) verwiesen.

 

 

4.       Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2021/
Produktgruppenstellenplan 2021

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2021, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 16.02.2021 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.            befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1           bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Förderprojekt „Kinderstark -

NRW schafft Chancen“

0,5

SuE 15 TVöD

12 Monate

 

Summe

0,5

 

 

 

Anlage: Anlage 1: Stellenplan 2021, Jugendamt, Produktgruppe 21