Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt - mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 6. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage
des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis
genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Sonderbereiches 2, Produktgruppe Jugendamt zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2, Produktgruppe Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 3.600 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2101 Förderung junger Menschen und Familien
Erträge
Am 28.12.2017 hat die Stadt Rheine mit dem Kreis Steinfurt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung an einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle geschlossen. Inhalt dieser Vereinbarung ist die Übernahme der Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle für das Gebiet des Kreises Steinfurt durch das Jugendamt der Stadt Rheine.
Es wurde festgelegt, dass der Kreis Steinfurt die angemessene Entschädigung entweder im Rahmen einer Personalgestellung oder durch Erstattung der jährlichen Personalaufwendungen zzgl. der anteiligen Sachkosten übernimmt.
Bis zum Frühjahr 2021 wird ein Mitarbeiter des Kreisjugendamtes im Rahmen einer Personalgestellung die Aufgabe der Adoptionsvermittlung übernehmen. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand wird ein Stellenanteil von 0,5 direkt im Jugendamt der Stadt Rheine nachbesetzt werden.
Die Erstattung der entstehenden Personalkosten (vgl. Berichtszeile 11) sowie der Sachkosten aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind als Erträge im städtischen Haushalt zu veranschlagen.
Kostenerstattungen
und Kostenumlagen Berichtszeile 6 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Personalkostenerstattung
für die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle |
alt |
144.000 |
147.000 |
151.000 |
155.000 |
|
neu |
173.700 |
187.400 |
192.300 |
197.100 |
Verbesserung |
|
29.700 |
40.400 |
41.300 |
42.100 |
Aufwendungen
Die anfallenden Personalkosten für die Nachbesetzung der 0,5 Stellenanteile im Jugendamt der Stadt Rheine (vgl. Berichtszeile 6) sind in der Entwurfsplanung noch nicht berücksichtigt.
Personalaufwendungen Berichtszeile 11 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Personalaufwendungen |
alt |
2.226.000 |
2.230.000 |
2.286.000 |
2.343.000 |
|
neu |
2.252.100 |
2.265.500 |
2.322.200 |
2.379.900 |
Verschlechterung |
|
26.100 |
35.500 |
36.200 |
36.900 |
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.
Anlage:
Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Sonderbereich 2, Produktgruppe Jugendamt