Betreff
Technische Betriebe AöR - Besetzung des Verwaltungsrates
Vorlage
419/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gem. § 5 Abs. 1 der Satzung der „Technische Betriebe Rheine AöR“ nachfolgende Personen zu weiteren Mitgliedern bzw. zu deren persönlichen Stellvertreter/innen.

 

Mitglied

Persönliche/r Stellvertreter/in

(1)      Beckmann, Martin

Homann-Eckhardt, Nina

(2)      Scholz, Raphaela

Azevedo, José

(3)      Overesch, Birgitt

Gude, Jürgen

(4)      Wortmann, Holger

Hachmann, Andree

(5)      Oechtering, Thomas

Kaisel, Christian

(6)      Auth, Matthias

Gude, Stefan

(7)      Storm, Anna-Lena

Kutheus, Stefan

(8)      Kleene, Bernhard

Roscher, Jürgen

(9)      Brauer, Volker

Brauer, Karl-Heinz

(10)    Moritzer, Ulrich

Hundrup, Reinhard

(11)    Willers, Karlo

Köhler, Sebastian

(12)    Heile, Markus

Berning, Daniel

(13)    Winkelhaus, Heinrich

Rieke, Wilhelm

(14)    Jansen, Heinz-Jürgen

Floyd-Wenke, Annette

 


Begründung:

 

zu 1)

Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Technischen Betriebe besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied und 14 weiteren Mitgliedern. Für alle Mitglieder werden Vertreter/innen bestellt.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 ist der Vorsitzende/r des Verwaltungsrats die/der jeweilige Beigeordnete der Stadt Rheine, zu deren/dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Vertreter/in der/des Vorsitzenden ist sein/e Stellvertreter/in im Amt als Beigeordnete/r der Stadt Rheine.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 werden die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Vertreter/innen gem. § 114a Abs. 8 GO NRW vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt; für die Wahl gilt § 50 Abs. 5 GO NRW sinngemäß. Verwaltungsratsmitglieder und ihre Vertreter/innen können außer Mitgliedern des Rates der Stadt Rheine auch Bürger sein, die über die erforderliche Sachkunde verfügen.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 endet die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.

 

Gemäß § 5 Abs. 7 nehmen die Kämmerin / der Kämmerer der Stadt Rheine und die/der Vorsitzende/r des Personalrates der AöR „Technische Betriebe Rheine“ an den Sitzungen des Verwaltungsrates mit beratender Stimme teil.