Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2019 für den Sonderbereich
2, Produktgruppe 21 – Jugendamt zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind
Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten.
Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den
Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf
Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf
den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der
Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den
Sonderbereich 2, Produktgruppe 21 – Jugendamt
Verschlechterungen in Höhe von 2.550.400 €.
Im Finanzplan
ergaben sich Verbesserungen in Höhe von 2.900 €.
Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:
Verbesserungen in
einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen
in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives
Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
(=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird
dieser dem Eigenkapital zugeführt.
Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.
Anlage:
Teiljahresabschlussbericht