Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 8, Schulen, Soziales, Migration und
Integration – Schulen- mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter
Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den
endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Fachbereiches Schulen, Soziales, Migration und Integration – Produktgruppe 85 (Schulen) zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches Schulen, Soziales, Migration und Integration – Schulen-. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration, Produktgruppe 85 – Schulen, im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 100.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 850
Aufwendungen
Aufgrund der Corona-Pandemie sind im Schulbereich höhere Aufwendungen zur Einhaltung der Hygienekonzepte erforderlich. Es wird diesbezüglich auf die unten genannten Ausführungen zu Buchstabe B) verwiesen.
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Corona bedingte Anschaffungen zur Einhaltung der
Hygienekonzepte |
alt |
1.636.545 |
2.047.145 |
2.048.345 |
2.049.545 |
|
neu |
1.736.545 |
2.047.145 |
2.048.345 |
2.049.545 |
Verschlechterung |
|
100.000 |
0 |
0 |
0 |
B) Corona bedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der Corona bedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als Corona bedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Fachbereich 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration, Produktgruppe 85 – Schulen- zusätzlich folgende Corona bedingten Belastungen zu isolieren:
Produkt: 850
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
13 |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen |
Anschaffungen
zur Einhaltung der Hygienekonzepte |
-100.000 EUR |
Anlage:
Bericht zum Stichtag 31.10.2020, Fachbereich 8, Produktgruppe Schulen