Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2021 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 –Schulen, Soziales, Migration und Integration
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monate |
1 |
Sozialarbeiter*innen für die Betreuung von
Zuwanderern |
3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan |
2 |
Sozialarbeiter*in für Teilhabemanagement im
Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
36 Monate (jährliche Beantragung der
Fördermittel notwendig) |
3 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG |
60 Monate |
4 |
Sachbearbeitung Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten
sowie Einbürgerungsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG |
36 Monate (jährliche Beantragung der
Fördermittel notwendig) |
5 |
Ermittlungsdienst/Fahrtätigkeiten
Rückkehrmanagement |
0,5 / EG 5 TVöD |
12 Monate |
|
Summe |
6,0 |
|
die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2021 der Stadt Rheine wurde am 06.10.2020 mit der Vorlage 380/20 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 26.01.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Dieser richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 in seiner Sitzung am 16.02.2021 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 380/20 vom 06.10.2020
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84) enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2020 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2021.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Verschiebung zwischen
einzelnen Organisationseinheiten (nachrichtliche Darstellung) |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 2. 3. |
Leitung Fachstelle Migration und Integration Unterhaltsheranziehung Hausmeister |
0,5 0,28 1,0 |
A 13 LBesG A 10 LBesG., EG 10 TVöD; EG 9c TVöD EG 5 TVöD |
|
Fazit: stellenplanneutrale Verschiebung |
1,78 |
|
Begründungen zu der Stellenverschiebung
zu 1: |
Aufgrund
einer in den letzten Jahren vollzogenen Neuorganisation des Dezernats II war
seit längerer Zeit die Stelle „Leitung Fachstelle Migration und Integration“
unbesetzt. Die nunmehr im Dezernat II etablierten Strukturen lassen zu, dass
ein Stellenanteil von 0,5 Anteilen in die Schulverwaltung verschoben wird. Hier ist für die Umsetzung der zahlreichen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an städtischen Schulen sowie für die Umsetzung der zahlreichen Förderprogramme im Bereich der Digitalisierung/Medienentwicklungsplanung zusätzliche Personalressource notwendig. In der Folge wird ein Stellenanteil von 0,5 Stellenanteilen (derzeit A 13) in die Schulverwaltung verschoben; eine Berichterstattung wird im Schulausschuss erfolgen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sich keine Konsequenzen für den Gesamtstellenplan 2020 ergeben werden, da es sich um eine stellenplanneutrale Verschiebung zwischen verschiedenen Produktbereichen innerhalb des Fachbereiches 8 handelt. |
zu 2: |
Bei der Verschiebung von
Stellenanteilen im Aufgabengebiet „Unterhaltsheranziehung“ handelt es sich um
eine stellenplanneutrale Verschiebung von Stellenanteilen vom Fachbereich 8
in das Jugendamt. Grund hierfür ist eine Anpassung der Zuordnung von
Stellenanteilen auf Produktbereiche vor dem Hintergrund organisatorischer
Veränderungen. Die 0,28 Stellenanteile verteilen sich wie folgt: · A 10 LBesG: 0,08 Anteile; · EG 10 TVöD: 0,05 Stellenanteile · EG 9c TVöD: 0,15 Stellenanteile Es handelt sich somit um eine stellenplanneutrale Verschiebung von Stellenanteilen vom Fachbereich 8 zum Jugendamt. |
zu 3: |
Aufgrund hoher Flüchtlingszahlen
wurde im Jahr 2017 eine Hausmeisterstelle von der Schulverwaltung in den
Bereich Migration und Integration verschoben. Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass die Anzahl der zu betreuenden Bewohner*innen und ihrer Asylunterkünfte gesunken ist. Gleichzeitig ist der Bedarf an Schulhausmeister*innen im Bereich der Schulverwaltung gestiegen; im Falle der Erkrankung von Schulhausmeister*innen sind durch die Verwaltung kurzfristig Vertretungen zu stellen, um den Schulbetrieb zu gewährleisten; dieses gilt auch für Urlaubsvertretungen. Von der früheren Regelung, wonach die Stellung einer Vertretung auf den/die Schulhausmeister*in übertragen wurde und eine entsprechende jährliche Vergütungspauschale gezahlt wurde, wurde aufgrund von Änderungen im Tarifrecht Abstand genommen. Um die Vertretung gewährleisten zu können,, wird eine 1,0 Hausmeister*in-Stelle aus dem
Bereich der Migration in den Bereich der Schulen verlagert. Es handelt sich
um eine stellenplanneutrale Verschiebung.
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Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leitung Fachstelle Migration und Integration |
0,5 |
A 13 LBesG |
|
Summe |
0,5 |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Aufgrund
einer in den letzten Jahren vollzogenen Neuorganisation des Dezernats II war
die Stelle der „Leitung Fachstelle Migration und Integration“ unbesetzt. Die
nunmehr im Dezernat II etablierten neuen Organisationsstrukturen erfordern
eine Anpassung des Stellenplans. Es erfolgt eine Reduzierung des Stellenplans
um 0,5 Stellenanteile. Die 2. Hälfte der o. a. Stelle wird in die
Schulverwaltung verschoben (siehe unter Punkt 2; Verschiebung zwischen
einzelnen Organisationseinheiten). |
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Verwaltungskraft Begegnungszentrum „Mitte 51“ |
0,25 |
EG 5 |
|
Summe |
0,25 |
|
Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Im
September 2019 wurde der 1. Bauabschnitt des Begegnungszentrums „Mitte 51“
eröffnet. Gefördert wurde der Umbau aus Städtebaufördermitteln zur
Integration von geflüchteten Menschen. Bildung, Beratung und Begegnung bilden
die Themenschwerpunkte des Zentrums. Nach umfangreicher Nutzerbeteiligung und der entsprechenden Beschlüsse des Sozialausschusses wurde der FB 8 beauftragt, zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren das Hausmanagement zu übernehmen. Politischer Auftrag ist zu prüfen, ob die Verwaltung und der Betrieb des Zentrums danach bürgerschaftlich organisiert werden kann. Insofern hat der FB 8 zunächst eine 0,5 Stelle, besetzt mit einer Sozialarbeiterin, für das „Hausmanagement“ zur Verfügung gestellt. In die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betrieb des Begegnungszentrums wurde eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft eingerechnet. Derzeit ist Teil I des Begegnungszentrums fertiggestellt und das Vermietungs- und Betriebsgeschäft ist angelaufen und entwickelt sich positiv. Zur Unterstützung des Hausmanagements wurde daher eine Verwaltungskraft im Umfang von 10 Std./Woche eingesetzt. Sie ist zuständig für die Belegungsplanung des Begegnungszentrums, erstellt Nutzungsvereinbarungen und übernimmt das Vertragsmanagement. Die Kosten für die Beschäftigung dieser Verwaltungskraft sind Bestandteil der Kostenkalkulation für das Begegnungszentrum; es erfolgt eine teilweise Refinanzierung über Mieteinnahmen. Eine Aufnahme der Stellenanteile in den Stellenplan 2021 ist notwendig. Ausblick
für 2021 ff. Bei Inbetriebnahme weiterer Bauabschnitte ist über eine Anpassung des Stundenkontingents zu entscheiden. Im Jahr 2021 ist über die Organisationsstruktur und das Bewirtschaftungskonzept und damit über ggf. dann weiterhin an das Zentrum geknüpfte Stellenanteile (Hausmanagement und Verwaltung) und deren Abbildung im Stellenplan zu entscheiden. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2021 |
1 |
Grundsicherung |
A 10 LBesG. |
EG 9c TVöD |
|
|
|
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Nach Ausscheiden des bisherigen
verbeamteten Stelleninhabers wurde die
Stelle mit einer Angestellten besetzt. Insofern ist eine Anpassung der
Wertigkeit im Stellenplan notwendig. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 380/20
vom 06.10.2020
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss ist folgende Änderung gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 06.10.2020 erforderlich:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Leistungsgewährung nach dem SGB II |
1,0 |
EG 9c TVöD |
|
|
|
|
|
Summe |
1,0 |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Der Kreis Steinfurt erstattet der
Stadt Rheine die Personal- und Sachkosten für die Aufgabenwahrnehmung im SGB
II. Grundlage für die Berechnung der erstattungsfähigen Aufwendungen ist die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II (sog. Vollzeitäquivalente -
VzÄ) in Rheine. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist im maßgeblichen
Zeitraum trotz der Corona-Pandemie gesunken, sodass mit einer Minderung um
1,0 VzÄ für das Jahr 2021 gerechnet wird. Aus diesem Grunde wird der
Stellenplan für die Leistungsgewährung nach dem SGB II um eine Stelle
reduziert. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
||||||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2021 |
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1 |
Sozialarbeit Team Beratung und Begleitung |
SuE 17 TVöD |
SuE 12 TVöD |
|||
|
|
|
|
|||
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Die Stelle war aufgrund früherer
Organisationsstrukturen in die Entgeltgruppe SuE 17 TVöD eingruppiert. Der
bisherige Stelleninhaber, der einen Besitzstandswahrungsanspruch hatte, ist
in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit eingetreten. In der Konsequenz wird die Stelle in ihrer Wertigkeit an die aktuellen
Verhältnisse angepasst. |
|
|
Die finanziellen Auswirkungen durch
die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen
für Haushaltsjahr 2021 eingeflossen.
Es wird auf die Vorlage 420/20, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2021 – 20
Fachbereichs 8 – Produkte 8101, 8102, 8103 und Produktgruppen 82, 83 und 84, verwiesen.
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2021/
Produktgruppenstellenplan 2021
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2021, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 16.02.2021 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Sozialarbeiter*innen für die Betreuung von Zuwanderern |
3,0 / SuE 12 TVöD |
sukzessive Überführung in den Stellenplan |
2 |
Sozialarbeiter*in für Teilhabemanagement im Rahmen der
Landesinitiative „Gemeinsam klappt`s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
31.12.2022 |
2 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG |
31.03.2024 |
|
Summe |
4,5 |
|
5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2021
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
|
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Sachbearbeitung Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten sowie
Einbürgerungsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG |
36 Monate (jährliche Beantragung von Fördermitteln notwendig) |
2 |
Ermittlungsdienst/Fahrtätigkeiten Rückkehrmanagement |
0,5 / EG 5 TVöD |
12 Monate |
|
|
|
|
|
Summe |
1,5 |
|
Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Durch das Landesprogram „
Kommunales Integrationsmanagement“ wird eine 1,0 Stelle für Asyl-,
Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten“ bis zum Jahr 2022 mit einer
fachbezogenen Pauschale von 50 T€ gefördert. Die Stelle wurde
zwischenzeitlich mit einer Kollegin besetzt. |
zu 2: |
Für die Identitätsklärung von
ausländischen Staatsangehörigen (sog. Ermittlungsdienst) sollen die zeitlich
befristeten Stellen im Umfang von 0,5 Stellenanteilen für einen Zeitraum von
12 Monaten verlängert werden. Die Stelleninhaber nehmen ebenfalls
Fahrdiensttätigkeiten im Rahmen des Rückkehrmanagements wahr. |
|
5.3 entfallende befristete Stellen zum
HH-Jahr 2021
Die nachstehenden befristeten
Stellen entfallen zum HH-Jahr 2021:
|
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Ermittlungsdienst/Fahrtätigkeiten Rückkehrmanagement |
0,5 / EG 5 TVöD |
12 Monate |
|
|
|
|
|
Summe |
0,5 |
|
Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:
Es wird auf die Begründung unter
Punkt 5.2 Nr. 2 verwiesen. Es handelte sich um jeweils auf 12 Monate
befristete Stellen, die nunmehr wegen Zeitablauf entfallen. Gleichzeitig ist
jedoch aufgrund des bestehenden Arbeitsanfalls eine Verlängerung geplant
(siehe Punkt 5.2 Nr. 2) |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2021 |
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1 |
Produktverantwortung für 8103 und die Produktgruppe 82 |
A 11 |
A 12 |
|||
|
|
|
|
|||
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Aufgrund eines veränderten
Aufgabenzuschnitts in dem Aufgabengebiet des Stelleninhabers wurde die Stelle
in der Bewertungskommission am 01.12.2020 mit A 12 LBesG NRW bewertet. Eine Anpassung des Stellenplans
ist erforderlich. |
6. Ausblick für das Jahr 2021/2022
Die Landesregierung hat in Aussicht gestellt, über das Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ eine 1,0 Stelle Koordination (Overhead) zu fördern. Die Förderlaufzeit ist bis 2022 geplant.
Inzwischen liegt die Förderrichtlinie zwar vor, jedoch ist eine Antragstellung ausschließlich über den Kreis Steinfurt möglich. In den Gremien des Kreises sollen die politischen Beratungen zum Förderprogramm im Februar 2021 abgeschlossen sein, so dass von einer Antragstellung frühestens zum 01.03.2021 ausgegangen wird. Somit scheint es realistisch, dass die Stadt Rheine in den Jahren 2021 und 2022 Erträge in Form von Landesfördermitteln erzielt und die Mittel für die Besetzung einer Stelle im Produkt 8101 (Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern) verwendet werden. Aufgrund der Teilnahme am Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ erfüllt die Stadt Rheine die inhaltlichen Anforderungen an die Förderung vollumfänglich. Die zur Antragstellung notwendigen Informationen der Stadt Rheine liegen dem Kreis Steinfurt vor.
Anlage
Anlage 1: Stellenplan 2021, Fachbereich 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration (für die Produkte 8101, 8102, 8103 und die Produktgruppen 82, 83 und 84)