Betreff
Ausbau Am Großen Unland (53014-414)
(Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
441/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße:

 

Am Großen Unland (Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)/verkehrsberuhigter Bereich

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem Betonsteinpflaster

 

b)             Plateaupflasterungen mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen,

mit einer Innenfläche aus Betonsteinpflaster

 

c)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit bodendeckender Bepflanzung

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Am Großen Unland hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger (7 Personen) erschienen. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.

 

Da die Anlieger einheitlich anstelle einer T-30-Zone eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich angeregt haben - mit Erörterung der Vor- und Nachteile seitens der Verwaltung - wurde die Planung zur Abwägung entsprechend geändert.

     

 

1.1        Sammeleingabe:

 

1.1.1    Eingabe:

Baumaßnahme als Sanierung statt erstmaliger Erschließung einordnen

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1.1:

                                                                                                                                                           

Die gemeinsamen Anlieger der Häuser Nr. 9-17 stellen es in Frage, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine erstmalige Erschließung oder um eine Sanierungsmaßnahme handelt und wünschen hierfür eine konkrete Begründung. Ferner wird auf das Internetportal Boris.de verwiesen in dessen Karten die Anliegergrundstücke als „erschließungs-/beitragsfrei nach dem KAG“ ausgewiesen sind.

 

Dieser Punkt der Eingabe enthält Fragen zum Beitragsrecht. Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung getroffen. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung der Stadt Rheine. Die Fragen werden im Rahmen der Beitragserhebung behandelt und beantwortet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.1.2    Eingabe:

ausreichender Fahrbahnzustand, keine Notwendigkeit der Erneuerung

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1.2:

                                                                                                                                                           

Die Anliegergruppe hält die Baumaßnahme aufgrund der Randlage im Stadtgebiet für derzeit nicht notwendig. Für den Anliegerverkehr und Radverkehr sei die Straße ausreichend.

 

Bei der auszubauenden Straße handelt es sich um eine nur teilweise befestigte provisorische Fahrbahn. Die Seite der Anliegergrundstücke ist über längere Abschnitte unbefestigt, so dass Fußgänger über Schotter und Grasflächen laufen müssen. Hinzu kommt die fehlende Straßenbeleuchtung, so dass es in den Herbst- und Wintermonaten zu gefährlichen Situationen kommen kann.

Für eine endgültige Herstellung ist auch der Einbau einer Entwässerung erforderlich, die hier nur unzureichend (ca. 3 Straßenabläufe) existiert. Um für Kfz-Fahrer wie auch für Radfahrer und Fußgänger einen sicheren Verkehrsraum herstellen zu können, ist ein baldiger Ausbau vorgesehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.1.3    Eingabe:

fraglicher Ausbauzeitpunkt

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 1.1.3:

 

Die gemeinsamen Anlieger sind verwundert über den jetzigen Zeitpunkt des Ausbaues. Nachdem die Straße jahrzehntelang in dem Zustand belassen wurde, interessieren sich die Anlieger für die Gründe des gewählten Ausbauzeitpunktes.

                                                                                                                                                           

Im Jahr 2010 wurde die Straße „Am Großen Unland“ aufgrund des unzureichenden Fahrbahnzustandes in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen aufgenommen und darin mit einem Ausbau für das Jahr 2013 gelistet. Nach Abwägung mit anderen anstehenden Baumaßnahmen ist der Ausbau der Straße in den Folgejahren mehrfach nach hinten geschoben worden. Während dieser Zwischenzeit sind notwendige Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.2     Sammeleingabe:

 

1.2.1  Eingabe:

         Verkehrsberuhigter Ausbau mit Beeten und Plateauaufpflasterungen

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.1:

                                                                                                                                                           

Die Anliegergemeinschaft wünscht einheitlich einen verkehrsberuhigten Ausbau mit der Einplanung von Grünbeeten und Plateauaufpflasterungen, um die zurzeit sehr hohe gefahrene Geschwindigkeit effektiv zu senken. Eine Planskizze wurde beigefügt.

 

In den Morgen- sowie späten Nachtmittagsstunden wird die Straße laut Mitteilung der Anlieger durch sehr schnell fahrenden Berufsverkehr frequentiert, so dass das Ausfahren aus den Grundstückszufahrten z.T. als gefährlich eingestuft wird. Um dieser Situation wirksam entgegenwirken zu können, wird anstelle einer T-30-Zone ein verkehrsberuhigter Bereich gewünscht.

Die Vor- und Nachteile des verkehrsberuhigten Bereiches gegenüber einer T-30-Zone wurden den Anliegern in Gesprächsterminen und per Mailverkehr ausführlich erörtert. Am Großen Unland besteht ein Nachteil darin, dass eine Ausweisung von Stellplätzen auf Grund der geringen Verkehrsflächenbreite nicht möglich ist. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Straße aufgrund des direkt angrenzenden Naturschutzgebietes nur in 5,50 m Breite gebaut werden kann und dies für eine Ausweisung von Stellplätzen nicht ausreicht.

 

Ein verkehrsplanerischer Vorteil ist die Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger auf der Mischfläche durch die gefahrene Schrittgeschwindigkeit, sofern diese durch bauliche Mittel erwirkt wird.

 

Die Einplanung von Beeten und Plateauaufpflasterungen ist daher unumgänglich, um die Geschwindigkeit der Kfz-Fahrer zu senken. Für den Busverkehr stellen die 1,8 m breiten Aufpflasterungen keine Beeinträchtigung dar.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Straße Am Großen Unland verkehrsberuhigt auszubauen und Grünbeete, sowie Plateauaufpflasterungen zu ergänzen.

 

1.2.2  Eingabe:

         Verschiebung der geplanten Leuchte vor Haus Nr. 3

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird gewünscht, die auf der Grenze zwischen Haus Nr. 3 und 5 geplante Leuchte, nach Norden, oberhalb der Zufahrt von Haus Nr. 3 mit mind. 50 cm Abstand zu positionieren.

 

Dem Wunsch steht nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 3 zu verschieben.

 

1.2.3  Eingabe:

         Veränderung der geplanten Rinnenführung

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.3:

                                                                                                                                                           

Von der Anliegergemeinschaft wird gewünscht, dass die Entwässerungsrinne durchgängig in 2 Meter Abstand von der östlichen Grenze eingeplant wird.

 

Die Lage der Rinne mit dem entsprechenden Quergefälle der Straße wird im Zuge der bereits durchgeführten detaillierten Höhenplanung festgelegt. Eine Veränderung würde bei dieser Planung dazu führen, dass die neue Fahrbahn nicht mehr an die Geländehöhen im Randbereich anzupassen wäre und ist daher technisch nicht zielführend.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

1.2.4  Eingabe:

         Alternative Wege für den Schulbus der Gertrudenschule und

         für die Taxis zur Personenbeförderung der Caritas suchen

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2.4:

                                                                                                                                                           

Seitens der Anlieger wird angeregt, eine alternative Route zu finden für den Schulbus, der ca. zweimal pro Woche sowohl bei der Hinfahrt, als auch bei der Rückfahrt von der Salzbergener Straße  her einfährt und über die Straße Am Großen Unland  weiter zur Unlandstraße (Gertrudenschule) fährt. Teilweise wird dabei auch ein Gelenkbus eingesetzt.

Ebenso wird eine Umverteilung des Verkehrs zur Personenbeförderung/Taxibulli gewünscht.

 

Diese Eingabe, die sich auf eine Änderung der Verkehrsführung im weiteren Umfeld bezieht, wurde an den Arbeitskreis Verkehr zur Prüfung und Beratung weitergegeben.

Es bestand Einvernehmen, dass der Fahrtweg des Schulbusses über die Straße „Am großen Unland“ die für die Schüler/innen sicherste Variante ist, da sie direkt am Schulgelände, abgesichert durch ein Umlaufgitter, ein- und aussteigen können. Insofern wird empfohlen, den aktuellen Fahrtweg beizubehalten.

 

Die auszubauende Straße Am Großen Unland bleibt nach der Fertigstellung mit Plateauaufpflasterungen für den Bus befahrbar, da die Spurbreite des Busses breiter als die Plateaubreite ist. Jedoch wird die Begegnung von Pkw/Bus sehr beengt sein und ein Ausweichen auf den Randbereich erfordern.

 

Der übrige Durchgangs- und Anliegerverkehr wird durch den verkehrsberuhigten Ausbau in seiner Geschwindigkeit reduziert werden.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

2        Eingabe:

         Zufahrt zur Naturschutzfläche gewährleisten (Flurstück Nr. 4)

                                                                                                                            

Abwägung zu 2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird darauf hingewiesen, dass die Naturschutzfläche über das Tor – nördlich des Sailerweges - angefahren werden muss für Grünpflege- und für Gehölzarbeiten.

 

Dieser Wunsch wurde bei der Umplanung berücksichtigt, so dass von dem Vorschlag der Anliegergemeinschaft (nach Rücksprache) leicht abgewichen wurde. Ein Beet ist nun südlich des Hauszuganges Nr. 8 eingeplant, so dass von der Salzbergener Straße her kommend die Zufahrt auf das NSG-Gelände mit einem Traktor möglich ist.

 

 

Abwägungsbeschluss zu.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

3        Sammeleingabe:

         Überprüfung der Parkplatzsituation im Umfeld

                                                                                                                            

Abwägung zu 3:

                                                                                                                                                           

Von Anliegern des Sailerweges wird darum gebeten, bei dem verkehrsberuhigten Ausbau der Straße Am Großen Unland und den fehlenden Parkmöglichkeiten, auch die beengte Stellplatzsituation der umliegenden Straßen (Sailerweg, Unlandstraße) zu beachten und eine Lösung dafür zu suchen.

 

Aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes verbleibt nur eine geringe Straßenbreite von 5,50 m für den Neuausbau. Bei dieser Breite ist eine Ausweisung von Stellplätzen nicht mehr möglich.

Da sich die Eingabe auf die allgemeine Parkplatzsituation in diesem Gebiet bezieht, wird sie zur Kenntnisnahme der Vorlage beigefügt.

 

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Am Großen Unland (Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)/verkehrsberuhigter Bereich

 

Die Straße Am Großen Unland war bisher nur provisorisch hergestellt. Die mangelhafte und sehr schmale Fahrbahn sowie die unzureichenden Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sind Grundlagen für einen Ausbau der Straße.

Während in der Planung der Offenlage eine Ausweisung als T-30-Zone vorgesehen war, wird nun -  auf einheitlichem Wunsch der Anlieger – ein verkehrsberuhigter Bereich  eingeplant.

 

Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches wird durch eine Einengung mittels eines Beetes und einer Plateauaufpflasterung gekennzeichnet. Im weiteren Verlauf wird diese Kombination mit 1, 50 m breiten Beeten und etwa 1,8 m/1,8m großen Plateaus wiederholt. Dadurch werden die Kfz-Fahrer in ihrer Geschwindigkeit abgebremst, wobei der Bus, der ca. 1 bis 2 mal wöchentlich zur Gertrudenschule dort her fährt, die Aufpflasterungen ohne Behinderung überfahren kann.

Aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes und damit verbundenen schmalen Straßenbreite von 5,50 m, stehen den Anliegern keine ausgewiesenen Stellplätze im Straßenraum zur Verfügung.

 

Die befahrbare Mischfläche wird niveaugleich gepflastert und besteht aus grauem Betonsteinpflaster. Die Breite beträgt 4,00 m bis 5,50 m (6,50 m).

Die Flächen werden in 8 cm starkem Betonsteinpflaster ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 1,0 (nach RStO 12) gewählt.

 

Die Begrünung der Beete besteht aus bodendeckenden Sträuchern und Stauden. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

 

Im Randbereich zur NSG-Fläche hin wird ein etwa 50 -100 cm breiter Streifen (innerhalb der Straßenparzelle) mit Schotterrasen angelegt, um die Begegnung größerer Fahrzeuge zu ermöglichen.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt, die mit fledermaus- und insektenfreundlichen Leuchten ausgestattet sind. 

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal. Dazu wird der Kanal auf südlicher Seite verlängert.

 

 

Finanzierung

 

Bei dem geplanten Ausbau der Straße „Am Großen Unland“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

Die Baukosten der Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.


Anlagen:

 

Anlagen 1  bis 3:        Eingaben

Anlage   4:                  Lageplan zur Abwägung