(Sailerweg bis Salzbergener Str./B 481)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung –
Zu II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für
den Ausbau der Straße:
Am Großen Unland (Sailerweg bis Salzbergener Str./B
481)/verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem Betonsteinpflaster
b)
Plateaupflasterungen
mit Unterbau und einer Umrandung aus Plateausteinen,
mit einer Innenfläche aus Betonsteinpflaster
c) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
bodendeckender Bepflanzung
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Am Großen Unland hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 5 Anlieger (7 Personen) erschienen. Es wurden 3 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 3 beigefügt.
Da die Anlieger einheitlich anstelle einer T-30-Zone eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich angeregt haben - mit Erörterung der Vor- und Nachteile seitens der Verwaltung - wurde die Planung zur Abwägung entsprechend geändert.
1.1
Sammeleingabe:
1.1.1 Eingabe:
Baumaßnahme
als Sanierung statt erstmaliger Erschließung einordnen
Abwägung zu 1.1.1:
Die gemeinsamen Anlieger der Häuser Nr. 9-17
stellen es in Frage, ob es sich bei der Baumaßnahme um eine erstmalige
Erschließung oder um eine Sanierungsmaßnahme handelt und wünschen hierfür eine
konkrete Begründung. Ferner wird auf das Internetportal Boris.de verwiesen in
dessen Karten die Anliegergrundstücke als „erschließungs-/beitragsfrei nach dem
KAG“ ausgewiesen sind.
Dieser Punkt der Eingabe enthält Fragen zum Beitragsrecht. Im Rahmen der Offenlage werden nur Entscheidungen zur Ausbauplanung getroffen. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung der Stadt Rheine. Die Fragen werden im Rahmen der Beitragserhebung behandelt und beantwortet.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.1.2 Eingabe:
ausreichender
Fahrbahnzustand, keine Notwendigkeit der Erneuerung
Abwägung zu 1.1.2:
Die Anliegergruppe hält die Baumaßnahme
aufgrund der Randlage im Stadtgebiet für derzeit nicht notwendig. Für den
Anliegerverkehr und Radverkehr sei die Straße ausreichend.
Für eine endgültige Herstellung ist auch der Einbau einer Entwässerung erforderlich, die hier nur unzureichend (ca. 3 Straßenabläufe) existiert. Um für Kfz-Fahrer wie auch für Radfahrer und Fußgänger einen sicheren Verkehrsraum herstellen zu können, ist ein baldiger Ausbau vorgesehen.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.2:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.1.3 Eingabe:
fraglicher
Ausbauzeitpunkt
Abwägung zu 1.1.3:
Die gemeinsamen Anlieger sind verwundert
über den jetzigen Zeitpunkt des Ausbaues. Nachdem die Straße jahrzehntelang in
dem Zustand belassen wurde, interessieren sich die Anlieger für die Gründe des
gewählten Ausbauzeitpunktes.
Im Jahr 2010 wurde die Straße „Am Großen Unland“ aufgrund des unzureichenden Fahrbahnzustandes in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen aufgenommen und darin mit einem Ausbau für das Jahr 2013 gelistet. Nach Abwägung mit anderen anstehenden Baumaßnahmen ist der Ausbau der Straße in den Folgejahren mehrfach nach hinten geschoben worden. Während dieser Zwischenzeit sind notwendige Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt.
Abwägungsbeschluss zu 1.1.3:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.2 Sammeleingabe:
1.2.1 Eingabe:
Verkehrsberuhigter Ausbau mit Beeten
und Plateauaufpflasterungen
Abwägung
zu 1.2.1:
Die Anliegergemeinschaft wünscht einheitlich
einen verkehrsberuhigten Ausbau mit der Einplanung von Grünbeeten und
Plateauaufpflasterungen, um die zurzeit sehr hohe gefahrene Geschwindigkeit
effektiv zu senken. Eine Planskizze wurde beigefügt.
In den Morgen- sowie späten Nachtmittagsstunden wird die Straße laut Mitteilung der Anlieger durch sehr schnell fahrenden Berufsverkehr frequentiert, so dass das Ausfahren aus den Grundstückszufahrten z.T. als gefährlich eingestuft wird. Um dieser Situation wirksam entgegenwirken zu können, wird anstelle einer T-30-Zone ein verkehrsberuhigter Bereich gewünscht.
Die Vor- und Nachteile des verkehrsberuhigten Bereiches gegenüber einer T-30-Zone wurden den Anliegern in Gesprächsterminen und per Mailverkehr ausführlich erörtert. Am Großen Unland besteht ein Nachteil darin, dass eine Ausweisung von Stellplätzen auf Grund der geringen Verkehrsflächenbreite nicht möglich ist. Dies beruht auf der Tatsache, dass die Straße aufgrund des direkt angrenzenden Naturschutzgebietes nur in 5,50 m Breite gebaut werden kann und dies für eine Ausweisung von Stellplätzen nicht ausreicht.
Ein
verkehrsplanerischer Vorteil ist die Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger auf
der Mischfläche durch die gefahrene Schrittgeschwindigkeit, sofern diese durch
bauliche Mittel erwirkt wird.
Die Einplanung von Beeten und Plateauaufpflasterungen ist daher unumgänglich, um die Geschwindigkeit der Kfz-Fahrer zu senken. Für den Busverkehr stellen die 1,8 m breiten Aufpflasterungen keine Beeinträchtigung dar.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.1:
Der
Bauausschuss beschließt, die Straße Am Großen Unland verkehrsberuhigt
auszubauen und Grünbeete, sowie Plateauaufpflasterungen zu ergänzen.
1.2.2 Eingabe:
Verschiebung der geplanten Leuchte vor
Haus Nr. 3
Abwägung
zu 1.2.2:
Von Anliegerseite wird gewünscht, die auf
der Grenze zwischen Haus Nr. 3 und 5 geplante Leuchte, nach Norden, oberhalb
der Zufahrt von Haus Nr. 3 mit mind. 50 cm Abstand zu positionieren.
Dem
Wunsch steht nichts entgegen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.2:
Der
Bauausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 3 zu verschieben.
1.2.3 Eingabe:
Veränderung der geplanten Rinnenführung
Abwägung
zu 1.2.3:
Von der Anliegergemeinschaft wird gewünscht,
dass die Entwässerungsrinne durchgängig in 2 Meter Abstand von der östlichen
Grenze eingeplant wird.
Die Lage der Rinne mit dem entsprechenden Quergefälle der Straße wird im Zuge der bereits durchgeführten detaillierten Höhenplanung festgelegt. Eine Veränderung würde bei dieser Planung dazu führen, dass die neue Fahrbahn nicht mehr an die Geländehöhen im Randbereich anzupassen wäre und ist daher technisch nicht zielführend.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.3:
Der
Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
1.2.4 Eingabe:
Alternative Wege für den Schulbus der
Gertrudenschule und
für die Taxis zur Personenbeförderung
der Caritas suchen
Abwägung
zu 1.2.4:
Seitens der Anlieger wird angeregt, eine
alternative Route zu finden für den Schulbus, der ca. zweimal pro Woche sowohl
bei der Hinfahrt, als auch bei der Rückfahrt von der Salzbergener Straße her einfährt und über die Straße Am Großen
Unland weiter zur Unlandstraße
(Gertrudenschule) fährt. Teilweise wird dabei auch ein Gelenkbus eingesetzt.
Ebenso wird eine Umverteilung des Verkehrs
zur Personenbeförderung/Taxibulli gewünscht.
Diese Eingabe, die sich auf eine Änderung der Verkehrsführung im weiteren Umfeld bezieht, wurde an den Arbeitskreis Verkehr zur Prüfung und Beratung weitergegeben.
Es bestand Einvernehmen, dass der Fahrtweg des Schulbusses über die Straße „Am großen Unland“ die für die Schüler/innen sicherste Variante ist, da sie direkt am Schulgelände, abgesichert durch ein Umlaufgitter, ein- und aussteigen können. Insofern wird empfohlen, den aktuellen Fahrtweg beizubehalten.
Die auszubauende Straße Am Großen Unland bleibt nach der Fertigstellung mit Plateauaufpflasterungen für den Bus befahrbar, da die Spurbreite des Busses breiter als die Plateaubreite ist. Jedoch wird die Begegnung von Pkw/Bus sehr beengt sein und ein Ausweichen auf den Randbereich erfordern.
Der übrige Durchgangs- und Anliegerverkehr wird durch den verkehrsberuhigten Ausbau in seiner Geschwindigkeit reduziert werden.
Abwägungsbeschluss zu 1.2.4:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
2 Eingabe:
Zufahrt
zur Naturschutzfläche gewährleisten (Flurstück Nr. 4)
Abwägung
zu 2:
Von Anliegerseite wird darauf hingewiesen,
dass die Naturschutzfläche über das Tor – nördlich des Sailerweges - angefahren
werden muss für Grünpflege- und für Gehölzarbeiten.
Dieser Wunsch wurde bei der Umplanung berücksichtigt, so dass von dem Vorschlag der Anliegergemeinschaft (nach Rücksprache) leicht abgewichen wurde. Ein Beet ist nun südlich des Hauszuganges Nr. 8 eingeplant, so dass von der Salzbergener Straße her kommend die Zufahrt auf das NSG-Gelände mit einem Traktor möglich ist.
Abwägungsbeschluss zu.2:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
3 Sammeleingabe:
Überprüfung
der Parkplatzsituation im Umfeld
Abwägung
zu 3:
Von Anliegern des Sailerweges wird darum
gebeten, bei dem verkehrsberuhigten Ausbau der Straße Am Großen Unland und den
fehlenden Parkmöglichkeiten, auch die beengte Stellplatzsituation der
umliegenden Straßen (Sailerweg, Unlandstraße) zu beachten und eine Lösung dafür
zu suchen.
Aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes verbleibt nur eine geringe Straßenbreite von 5,50 m für den Neuausbau. Bei dieser Breite ist eine Ausweisung von Stellplätzen nicht mehr möglich.
Da sich die Eingabe auf die allgemeine Parkplatzsituation in diesem Gebiet bezieht, wird sie zur Kenntnisnahme der Vorlage beigefügt.
Abwägungsbeschluss zu 3:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Zu II:
Festlegung des Bauprogramms
Am Großen Unland (Sailerweg bis Salzbergener Str./B
481)/verkehrsberuhigter Bereich
Die Straße Am Großen Unland war bisher nur provisorisch hergestellt. Die mangelhafte und sehr schmale Fahrbahn sowie die unzureichenden Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sind Grundlagen für einen Ausbau der Straße.
Während in der Planung der Offenlage eine Ausweisung als T-30-Zone vorgesehen war, wird nun - auf einheitlichem Wunsch der Anlieger – ein verkehrsberuhigter Bereich eingeplant.
Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches wird durch eine Einengung mittels eines Beetes und einer Plateauaufpflasterung gekennzeichnet. Im weiteren Verlauf wird diese Kombination mit 1, 50 m breiten Beeten und etwa 1,8 m/1,8m großen Plateaus wiederholt. Dadurch werden die Kfz-Fahrer in ihrer Geschwindigkeit abgebremst, wobei der Bus, der ca. 1 bis 2 mal wöchentlich zur Gertrudenschule dort her fährt, die Aufpflasterungen ohne Behinderung überfahren kann.
Aufgrund des angrenzenden Naturschutzgebietes und damit verbundenen schmalen Straßenbreite von 5,50 m, stehen den Anliegern keine ausgewiesenen Stellplätze im Straßenraum zur Verfügung.
Die
befahrbare Mischfläche wird niveaugleich gepflastert und besteht aus grauem
Betonsteinpflaster. Die Breite beträgt 4,00 m bis 5,50 m (6,50 m).
Die Flächen werden in 8 cm starkem Betonsteinpflaster ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 1,0 (nach RStO 12) gewählt.
Die Begrünung der Beete besteht aus bodendeckenden Sträuchern und Stauden. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.
Im Randbereich zur NSG-Fläche hin wird ein etwa 50 -100 cm breiter Streifen (innerhalb der Straßenparzelle) mit Schotterrasen angelegt, um die Begegnung größerer Fahrzeuge zu ermöglichen.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt, die mit fledermaus- und insektenfreundlichen Leuchten ausgestattet sind.
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal. Dazu wird der
Kanal auf südlicher Seite verlängert.
Finanzierung
Bei dem
geplanten Ausbau der Straße „Am Großen Unland“ handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB
i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine
Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
Die Baukosten der Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2020 veranschlagt.
Anlagen:
Anlagen 1 bis 3: Eingaben
Anlage 4: Lageplan zur Abwägung