Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beauftragt den Arbeitskreis Schulstruktur mit der Prüfung der Zügigkeiten der
städtischen Gymnasien.
Begründung:
Mit Schreiben vom
20.07.2020 legt die Bezirksregierung Münster dar, dass die Anzahl der
Eingangsklassen an den Gymnasien nur teilweise den im Jahr 2018
prognostizierten Erwartungen entsprechen.
Die
Bezirksregierung weist darauf hin, dass nach § 81 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz
NRW die Schulträger die Größe ihrer Schulen durch Angabe der Anzahl der
Eingangsklassen in Jahrgangsstufe 5 (Zügigkeit) zu bestimmen hat. Auf die dazu
durch das 15. Schulrechtsänderungsgesetz neu aufgenommen Bestimmung des § 81
Absatz 4 Schulgesetzt wird hingewiesen. Demnach kann der Schulträger im
Einvernehmen mit der Schulleitung und mit Genehmigung der oberen
Schulaufsichtsbehörde im Bedarfsfall ohne Änderung der Schule die Zahl der
Parallelklassen einer Schule vorübergehend durch die Bildung einer Mehrklasse
erhöhen.
Vor diesem
Hintergrund empfiehlt die Bezirksregierung die Zügigkeiten der städtischen
Gymnasien neu festzulegen.
Mit Vorlage 216/19
hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeiten der Gymnasien wie folgt bestätigt:
Kopernikus-Gymnasium 5-zügig
Gymnasium
Dionysianum 4- zügig
Emsland-Gymnasium 4- zügig
Bei den dort
dargelegten Prognosen wurden die aktuellen Geburtenzahlen inklusive eines
Wanderungssaldo berücksichtigt.
Die rechtliche
Grundlage zur Klassenbildung ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs.
2 Schulgesetz NRW verankert. In den Gymnasien beträgt der
Klassenfrequenzrichtwert 27 (Klasse 5-9). Es gilt eine Bandbreite 25 bis 29.
Die Prognosen sind
von der Schulverwaltung zu aktualisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, die
aktualisierten Prognosen zunächst im Arbeitskreis Schulstruktur zu beraten und
danach eine Beschlussfassung für den Schulausschuss bzw. Rat vorzubereiten. Die
Anmeldetage für die weiterführenden Schulen finden vom 22.-25.02.2021 statt
(nur Euregio-GS vom 01.-04.02.2021 im vorgezogenen Anmeldeverfahren), so dass
eine Beratung und Beschlussfassung zeitgerecht möglich ist.
Anlage:
Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 20.07.2020