Betreff
Zügigkeiten der städtischen Gymnasien
Vorlage
447/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss beauftragt den Arbeitskreis Schulstruktur mit der Prüfung der Zügigkeiten der städtischen Gymnasien.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 20.07.2020 legt die Bezirksregierung Münster dar, dass die Anzahl der Eingangsklassen an den Gymnasien nur teilweise den im Jahr 2018 prognostizierten Erwartungen entsprechen.

Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass nach § 81 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW die Schulträger die Größe ihrer Schulen durch Angabe der Anzahl der Eingangsklassen in Jahrgangsstufe 5 (Zügigkeit) zu bestimmen hat. Auf die dazu durch das 15. Schulrechtsänderungsgesetz neu aufgenommen Bestimmung des § 81 Absatz 4 Schulgesetzt wird hingewiesen. Demnach kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schulleitung und mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde im Bedarfsfall ohne Änderung der Schule die Zahl der Parallelklassen einer Schule vorübergehend durch die Bildung einer Mehrklasse erhöhen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Bezirksregierung die Zügigkeiten der städtischen Gymnasien neu festzulegen.

 

Mit Vorlage 216/19 hat der Rat der Stadt Rheine die Zügigkeiten der Gymnasien wie folgt bestätigt:

Kopernikus-Gymnasium                    5-zügig

Gymnasium Dionysianum                 4- zügig

Emsland-Gymnasium                        4- zügig

 

Bei den dort dargelegten Prognosen wurden die aktuellen Geburtenzahlen inklusive eines Wanderungssaldo berücksichtigt.

 

Die rechtliche Grundlage zur Klassenbildung ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW verankert. In den Gymnasien beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 27 (Klasse 5-9). Es gilt eine Bandbreite 25 bis 29.

 

Die Prognosen sind von der Schulverwaltung zu aktualisieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, die aktualisierten Prognosen zunächst im Arbeitskreis Schulstruktur zu beraten und danach eine Beschlussfassung für den Schulausschuss bzw. Rat vorzubereiten. Die Anmeldetage für die weiterführenden Schulen finden vom 22.-25.02.2021 statt (nur Euregio-GS vom 01.-04.02.2021 im vorgezogenen Anmeldeverfahren), so dass eine Beratung und Beschlussfassung zeitgerecht möglich ist.

 


Anlage:

Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 20.07.2020