Betreff
Digitalpakt, aktueller Sachstand zum Mittelabruf der Zusatzvereinbarung
Vorlage
451/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur

Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen sowie zur Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1. Hinweise zum Förderprogramm Sofortausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler

 

2. Hinweise zum Förderprogramm von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen

 

 

1.) Sofortausstattung bedürftiger Schülerinnen und Schüler

 

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Sofortausstattung an Schulen Nordrhein-Westfalens auf Basis der Zusatzvereinbarung zum „DigitalPakt Schule“. Auf die Stadt Rheine entfallen auf Basis der Zusatzvereinbarung Mittel in Höhe von 440.153,94 EUR. Der Schulträger hat einen Eigenanteil von 10 % aufzubringen.

Förderfähig ist die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für bedürftige Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte. Eingeschlossen in die Förderung sind notwendige Kosten der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 EUR je mobilem Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).

Die individuelle Beurteilung der Bedürftigkeit einer Schülerin oder eines Schülers erfolgt durch die Schule, wobei der Schulträger mit den nachfolgenden Kriterien eine Orientierungshilfe gibt:

 

·         Die Schülerin oder der Schüler erhält Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Ein Nachweis hierüber ist ausdrücklich nicht erforderlich. Ggf. liegen entsprechende          Informationen im Sekretariat vor.

 

·         Der Schülerin / dem Schüler steht zuhause kein gebrauchsfähiges Endgerät für die Teilnahme am Distanzunterricht zur Verfügung.

Diese Feststellung kann durch eine formlose Erklärung der Schülerin / des Schülers oder der Eltern erfolgen.

Ein Indiz hierfür könnte unter anderem die Nicht- oder nur unregelmäßige Teilnahme am Distanzunterricht während der letzten Corona bedingten Schließung der Schulen sein.

Das Kriterium wäre aus Sicht der Schulverwaltung auch erfüllt, wenn im häuslichen Bereich das einzig verfügbare Endgerät parallel auch für Homeoffice eines Elternteils oder Homeschooling  von Geschwistern benötigt wird.

 

·         Weitere Gründe könnten bei der Beurteilung der Bedürftigkeit aus fachlicher Sicht der Schule bestehen.

Um den Schulen möglichst schnell entsprechende Endgeräte zur Verfügung stellen zu können, werden zunächst die als Klassensätze bestellten IPads den Schulen als Leihgeräte im Sinne dieser Richtlinie zur Verfügung gestellt.

Die Verteilung dieser zeitnahen Erstversorgung durch verfügbare Geräte ergibt sich aufgrund einer berechneten Quote. Für die Berechnung dieser Quote wurde die zuletzt gemeldete Zahl der in der Schule bekannten Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf Leistungen zu Bildung und Teilhaben zugrunde gelegt.

Die Verteilung der Endgeräte erfolgt über die Schulen. Über die Bedürftigkeit eines Schülers entscheidet die Schulleitung anhand der vorgenannten Kriterien.

 

Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wird durch den Abschluss eines Leihvertrages mit den Erziehungsberechtigten dokumentiert. Das Gerät steht der Schülerin/dem Schüler bis zum Schulwechsel oder Schulabgang zur Verfügung, sofern sich die Grundlagen zur Feststellung der Bedürftigkeit nicht ändern. Der Support wird durch die Schul-IT sichergestellt. Bei der Übergabe des Tablets ist dieses konfiguriert und kann unmittelbar genutzt werden.

Die Schulen sind entsprechend informiert worden, dass der Roll-Out von 820 Leihgeräten noch im November 2020 zu erwarten ist.

2.) Dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Ausstattung von Lehrkräften an Schulen in Nordrhein-Westfalen. Auf die Stadt Rheine entfallen hierbei Mittel in Höhe von 355.500 EUR.

Die Beschaffung schulgebundener mobiler Endgeräte, einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs, um diese den Lehrkräften zur dienstlichen Aufgabenerledigung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, wird dabei gefördert.

In einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, der medienbetreuenden Lehrkräfte sowie der Verwaltung der Stadt Rheine wurde ein Anforderungsprofil für die Lehrerendgeräte festgelegt. Der je nach Einsatzplanung differenzierte Bedarf an den unterschiedlichen Schulen wurde in dieser Runde deutlich. Die unterschiedlichen Ansprüche an diese Geräte wurden in der Stadtschulleiterkonferenz noch einmal bekräftigt.

Dementsprechend wurde den Schulen die Möglichkeit eingeräumt, zwischen einem Notebook oder einem Tablet zu entscheiden. Es haben sich 15 Schulen für IPads und 8 Schulen für Laptops entschieden.

Die Bestellungen der IPads werden über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag abgewickelt.

Die aktuelle Marktlage lässt vermuten, dass mit einer Lieferung der bestellten Geräte erst im Januar 2021 zu rechnen ist. Die Laptops werden über einen Rahmenvertrag des Zweckverbandes Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West (KAAW) beschafft, ein Zugriff ist erst Ende November möglich. Zu den Lieferzeiten können zum jetzigen Zeitpunkt keine Termine genannt werden.

Aufgrund der bekannten Lieferzeitenproblematik wurden die Förderprogramme DigitalPakt Schule - Sofortausstattungsprogramm und Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen angepasst hinsichtlich der Verfahrensbestimmungen angepasst. Die Fristen wurden bis zum 31.07.2021 verlängert. Die Antragstellung durch die Stadt Rheine ist in Vorbereitung, so dass ein Mittelabruf für 2020 an versiert wird. Sollte es jedoch noch zu Lieferengpässen kommen, ist in jedem Fall ein fristgerechter Mittelabruf in 2021 möglich.