Betreff
Durchführung von Fördermaßnahmen in den Schulferien
Vorlage
452/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die dargestellte Umsetzung der Corona bedingten Förderprogramme im Bereich Betreuung und Bildung zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden seitens des Landes NRW verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um pandemiebedingte Benachteiligungen bei den Schülerinnen und Schüler (SuS) abzubauen sowie berufstätige Eltern zu entlasten, deren Urlaubskontingente durch die Schulschließungen weitestgehend aufgebraucht wurden.

 

Das Land stellt verschiedene Förderprogramme mit unterschiedlichen Zielsetzungen zur Verfügung. Es erfolgt hierzu im Folgenden eine kurze Darstellung der verschiedenen Programme sowie eine Übersicht darüber, in welchem Umfang seitens der Schulverwaltung hierauf zurückgegriffen wurde. Da eine Veröffentlichung der Förderrichtlinien jeweils erst in zeitlich enger Nähe zum jeweiligen Ferienblock stattfand, war hier eine Umsetzung von Maßnahmen nur dank der Bereitschaft der Vertragspartner im Bereich der Betreuung sowie dem Engagement der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einzelner Schulleitungen möglich.

 

 

Zeitraum: Sommerferien

 

Förderprogramm 1 – Bildung und Betreuung in den Sommerferien

 

Zielsetzung

Durchführung dezentraler Bildungs- und Betreuungsangebote für Kindergruppen im Rahmen der Sommerferien.

 

Durchführung

Da die sich die Vorgaben der Förderrichtlinie mit dem durch die Stadt Rheine regulär angebotenen Ferienprogramm an Grundschulen weitestgehend deckten, war es möglich, das Angebot auszubauen und in größerem Umfang auf Fördergelder zuzugreifen. Insgesamt wurden ca. 74.000 Euro abgerufen (Förderquote 80 %) mit denen schwerpunktmäßig im Primarbereich Betreuungsgruppen gebildet wurden. Hintergrund ist, dass für den weiterführenden Schulbereich regulär kein Ferienbetreuungsangebot vorgehalten wird. Dennoch war es in Kooperation mit dem Jugend- und Familiendienst möglich, eine Betreuungsgruppe für SuS der Sekundarstufe I einzurichten. Diese Gruppe wurde an der Nelson-Mandela-Schule verortet und gut frequentiert.

 

Teilnehmerzahl

ca. 320

 

Zeitraum: Herbstferien bis Jahresende

 

Für diesen Zeitraum stellte das Land zeitgleich vier weitere Förderprogramme zur Verfügung.  Die inhaltliche Ausgestaltung der Förderrichtlinien zielte auf eine breite Verteilung hinsichtlich der Träger dieser Angebote. Eine Übersicht der durch die Schulverwaltung der Stadt Rheine umgesetzten Maßnahmen ist aufgeführt:

 

 

Förderprogramm 2 – Bildung und Erziehung

 

Zielsetzung

Durchführung dezentraler Bildungs- und Betreuungsangebote für Kindergruppen für mindestens 6 Stunden täglich.

 

Durchführung

Auch in diesem Fall entsprachen die Vorgaben der Förderrichtlinie den Inhalten der regulären städtischen Herbstferienbetreuung, sodass hier auf Mittel zurückgegriffen werden konnte. Darüber hinaus konnten mit Unterstützung des Jugend- und Familiendienstes sowie des TV Jahn noch zwei zusätzliche Angebote ermöglicht werden, die teilweise auch außerhalb der Schulferien stattfinden und auch SuS der weiterführenden Schulen zugänglich sind. Insgesamt wurden so ca. 26.600 Euro an Fördermitteln beantragt.

 

Teilnehmerzahl

ca. 300

 

 

 

 

 

Förderprogramm 3 – Fachliche Förderung und Potenzialentwicklung

 

Zielsetzung

Ausgleich von Corona bedingten Lerndefiziten durch pädagogisches Fachpersonal, welches für mindestens 6 Stunden täglich Inhalte des schulischen Lehrplans vermittelt.

 

Durchführung

Die Förderprogramme wurden in enger zeitlicher Nähe zu den Herbstferien aufgelegt. Mit der Unterstützung der Stadt Rheine konnte an der Südeschschule aufgrund des Engagements der dortigen Schulleitung ein Angebot eingerichtet werden, welches die gesamten Herbstferien abdeckt. Dieses ist den SuS der Südeschschule zugänglich gewesen, die dort durch Dozentinnen und Dozenten Schulstoff vertieften und intensivierten. Um das Angebot inklusiv zu gestalten, wurde neben dem pädagogischen Personal außerdem eine Integrationsraft eingesetzt. Insgesamt wurden hierfür ca. 7.900 Euro an Fördermitteln beantragt.

 

Teilnehmerzahl

ca. 70

 

 

 

 

Auf die weiteren Förderprogramme wurde nicht durch die Schulverwaltung zurückgegriffen. Hierbei handelte es sich einmal um ein Programm für berufsbildende Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Rheine befinden. Ein weiteres Programm befasste sich mit der individuellen Förderung von Kindern mit festgestellten Förderbedarfen im häuslichen Umfeld. Hier wurde das Jugendamt aktiv, um die mögliche Umsetzung von Hilfeleistungen zu prüfen. Nicht zuletzt organisierte auch das Team Beratung und Begleitung von Zugewanderten im Rahmen ihrer Zuständigkeit Angebote über die dargestellten Förderprogramme, wie etwa das Programm „FIT in Deutsch/Feriensprachoffensive“.

 

Sämtliche der aufgeführten Angebote sind für die Familien kostenlos. Die Stadt Rheine unterstützt die Träger und Schulen, indem sie den eigentlich notwendigen Eigenanteil für die Maßnahmen übernimmt. Dazu war vom Träger ein formloser Antrag vorzulegen mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und einer Begründung, warum der Eigenanteil nicht getragen werden kann.

 

Insgesamt sollte für den Zeitraum ab den Herbstferien (Förderprogramme 2 + 3) ein Eigenanteil in Höhe von bis zu 10.000 € übernommen werden, der durch Corona bedingte Minderaufwendungen an anderer Stelle im Betreuungsbereich gedeckt werden kann. Die restlichen 17.500 € an Aufwendungen für die Betreuung in den Sommerferien sind Kosten, die auch im Rahmen der regulären Betreuung angefallen wären. Sie sind daher bereits im Budget enthalten. Weiterhin ermächtigte der Schulausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2020 die Verwaltung, unterhalb festgelegter Wertgrenzen Corona bedingte Maßnahmen im Schulbereich auch ohne gesonderten Beschluss des Ausschusses durchführen zu können.