Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und eines Stellvertreters
Vorlage
461/20
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Nadine Sinnigen zur Schriftführerin
und Herrn Ingo Schmitz zum stellvertretenden Schriftführer.
Begründung:
Gemäß
§ 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift
aufzunehmen.
Nach
§ 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der
Schriftführer vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die
Tagesordnung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an
sichergestellt ist.