- Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe und Vorbereitung des Benennungsverfahrens
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der
Jugendhilfeausschuss bildet eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur
Sichtung und Vorbereitung der Vorschläge der Kandidaten(innen) zur Bildung
des Familienbeirates der Stadt Rheine.
2. Die Fraktionen benennen in der Sitzung die
Mitglieder der interfraktionellen Arbeitsgruppe
Begründung:
I.
Ausgangslage
Der
Familienbeirat der Stadt Rheine besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern
und einer Anzahl von mindestens 10 Stellvertretern / Stellvertreterinnen.
Die Amtszeit
des Familienbeirates läuft parallel zur Wahlperiode des Rates der Stadt Rheine.
Der genannte Beirat ist daher neu zu bilden.
Die Bildung
des Familienbeirates geht zurück auf einen Beschluss des Rates der Stadt Rheine
vom 15. Dezember 1998. Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 10.
November 2020 erneut die Bildung des Familienbeirates beschlossen.
Die Benennung
der Mitglieder für den Familienbeirat hat der Rat der Stadt Rheine dem
Jugendhilfeausschuss übertragen.
II. Aufgaben/Stellung
des Familienbeirates
Familien- und
Kinderfreundlichkeit ist eine Entwicklungsstrategie im Rahmen kommunaler und
gesellschaftlicher Politik, bei der die Lebensbedingungen von Kindern,
Jugendlichen und Erziehungsberechtigten verbessert werden. Sie unterstützt die
Leistungsfähigkeit der Familien in ihren Kontakt- und Hilfenetzen.
Familien- und
Kinderfreundlichkeit schafft im Sinne einer sozialen Strukturpolitik wichtige
Voraussetzungen für ein vielseitiges wirtschaftliches, soziales und kulturelles
Leben in der Stadt Rheine und der Region.
Mit der
Einrichtung des ehrenamtlich arbeitenden Familienbeirates soll die Förderung
der Familien- und Kinderfreundlichkeit und somit die Förderung von Familien als
eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der Stadt Rheine gestärkt werden.
Der
Familienbeirat vertritt die Belange von Kindern und Jugendlichen und deren
Personensorgeberechtigten.
Um dies zu
erreichen, besitzt der Familienbeirat über seinen Sprecher die Möglichkeit, als
beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss in allen wichtigen
familienrelevanten Dingen angehört zu werden. Dabei arbeitet er eng mit den
familienpolitisch engagierten Gruppen des gesellschaftlichen Lebens, mit den
kommunalpolitischen Gremien und der Verwaltung zusammen.
Darüber
hinaus besitzt der Familienbeirat ein Eingaberecht an die für Eingaben zuständigen
Ausschüsse.
Der
Familienbeirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen.
III. Verfahren zur Bildung des Familienbeirates
Die Verwaltung hat durch öffentliche
Bekanntmachung, Presseartikel und direkte Ansprache die Zielgruppen um
Vorschläge gebeten.
Die
eingegangenen Vorschläge werden unter Beteiligung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe dem Jugendhilfeausschuss zur Benennung der Beiratsmitglieder
vorgelegt.
In
dem bisherigen Auswahlverfahren konnten die Kandidatinnen und Kandidaten vorab
in einem Personalbogen Angaben zum bisherigen persönlichen und beruflichen
Werdegang, bisherige oder zukünftige ehrenamtliche Tätigkeiten sowie
Themen/Bereiche denen man sich im Familienbeirat widmen möchte, eintragen.
Die
Verwaltung hält diese Vorstellungsmöglichkeit für die Kandidatinnen und
Kandidaten als ausreichende Arbeitsgrundlage für die interfraktionelle
Arbeitsgruppe, um eine objektive und geeignete Auswahl für die Besetzung des
Familienbeirates zu treffen. Für die Zusammensetzung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe hat die Verwaltung unter Beachtung der Fraktionsstärken im
Jugendhilfeausschuss ein Beschlussvorschlag unterbreitet.
IV. Größe
der interfraktionellen Arbeitsgruppe
Um eine
möglichst breite Beteiligung der Fraktionen im Rat der Stadt Rheine abzubilden,
schlägt die Verwaltung, wie auch bei der Bildung der interfraktionellen
Arbeitsgruppe für die Bildung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des
Seniorenbeirates folgende Besetzung vor:
3 Vertreter der CDU
2 Vertreter der SPD
2 Vertreter der Bündnis 90/Die Grünen
1 Vertreter der FDP
1 Vertreter der UWG
1 Vertreter der Linken
1 Vertreter der BFR