Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte
Kloster Bentlage nimmt den wirtschaftlichen Sonderbericht der Betriebsleitung
vom 12.11.2020 sowie den Gesamtbericht 4/2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Die Anforderungen an die Kulturelle Begegnungsstätte
Kloster Bentlage für das wirtschaftliche Berichtswesen ergeben sich aus den
Vorgaben der EigVO NRW und der Betriebssatzung. Zuständig für das Berichtswesen
ist die Betriebsleitung.
Gemäß § 15 EigVO NRW bedürfen erfolgsgefährdende Mehraufwendungen der
Zustimmung des Betriebsausschusses, es sei denn, dass sie unabweisbar sind.
Sind sie unabweisbar, so sind der Bürgermeister und der Betriebsausschuss unverzüglich zu unterrichten.
Mit dem als Anlage beigefügten Sonderbericht vom 12.11.2020 unterrichtet die
Betriebsleitung über außerplanmäßigen unabwendbaren Mehraufwand aufgrund von
bisher unbekannten Leistungsansprüchen zur betrieblichen Altersvorsorge.
Die zu erwartenden wirtschaftlichen Gesamtauswirkungen, sowohl des genannten
einmaligen Mehraufwands, als auch durch die Auswirkungen der Corona-Krise, sind
in der Anlage „Zwischenbericht 4/2020“
dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1: Sonderbericht der Betriebsleitung vom 12.11.2020
Anlage 2: Wirtschaftlicher Gesamtbericht 4/2020