Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem
Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine stellt den Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2022-2024 für
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ zur Kenntnis.
Begründung:
Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ hat gemäß § 12 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 14
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) spätestens
einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan
aufzustellen. Dieser besteht aus dem Ergebnisplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht.
Über die
Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans entscheidet gemäß § 5 der
Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe b) EigVO der Rat der Stadt
Rheine. Diese Beschlussfassung ist gemäß § 5 Abs. 4 EigVO durch den
Betriebsausschuss vorzuberaten.
Finanzielle
Auswirkungen im Wirtschaftsplan
Die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2021 im Wirtschaftsplan 2020 schloss jeweils mit
ordentlichen Erträgen und Aufwendungen in Höhe von 1.045.050 Euro ab. Der
städtische Betriebskostenzuschuss belief sich auf 856.950 EUR.
Der Wirtschaftsplan
2021 schließt bei den ordentlichen Erträgen mit einem Betrag von 1.160.240 EUR
und ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.210.940 EUR. Die Differenz ergibt
sich aus den zu isolierenden Belastungen der COVID-19-Pandemie. Die einzelnen
Abweichungen sind im beigefügten Wirtschaftsplan 2021 näher erläutert.
Belastungen des
Wirtschaftsplans durch die COVID-19-Pandemie
Gemäß § 1 Abs. 2
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) ist dieses auch bei
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, die von der Option des § 27 EigVO
(Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeinden) Gebrauch
machen, anzuwenden.
Hiernach sind bei
der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2021 die auf die COVID-19-Pandemie
entfallenden Mindererträge oder Mehrerträge gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG als
außerordentlicher Ertrag im Ergebnisplan aufzunehmen.
Die Betriebsleitung
erwartet bei der Vermietung und Verpachtung von Räumen Mindererträge in Höhe
von 50.700 EUR gegenüber der mit der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020
vorgenommenen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für 2021, welche noch
keine Belastungen aus der COVID-19-Pandemie beinhaltet.
Durch die
Verpflichtung zur eigenständigen Isolierung der Belastungen aus der
COVID-19-Pandemie entsteht im Finanzplan der Kulturelle Begegnungsstätte
Kloster Bentlage ein Finanzmittelfehlbetrag in gleicher Höhe, den diese nicht
eigenständig ausgleichen kann. Laut der Kommentierung zu § 10 EigVO muss die
Gemeinde die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Die Verwaltung
beabsichtigt für den Fall, dass die Zahlungsfähigkeit der Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage nicht mehr eigenständig sichergestellt werden
kann, diese durch die Bereitstellung liquider Mittel sicherzustellen.
Finanzielle
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Der Entwurf des
Haushaltsplans 2021 der Stadt Rheine sieht in der Produktgruppe 42 einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 884.000 EUR vor.
Demgegenüber sieht
der Wirtschaftsplan 2021 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle
Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ einen allgemeinen Betriebskostenzuschuss von
874.170 EUR vor. Hinzu kommt der einmalige Zuschuss für die Erneuerung der
Lichtanlage in der Scheune in Höhe von 47.500 EUR, so dass der im Jahr 2021
Gesamtzuschussbedarf 921.670 EUR
beträgt.
Der
Betriebskostenzuschuss sollte im Haushaltsplan der Stadt Rheine 2021
entsprechend um 37.670 EUR erhöht werden.
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2021f.