Betreff
Bildung des Beirates zum Stadtjugendring
Vorlage
471/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine benennt folgende 5 Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu Beiratsmitgliedern des Stadtjugendringes:

 

Für die CDU:                          ________________

 

Für die SPD:                                      _________________

 

Für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN:        ________________

 

Für die FDP:                           ________________

 

Für die UWG :                         ________________

 

Für Die Linke                         ­­­­­­­­­­­­­­__________________

 

Für die BfR                             ___________________

 


Begründung:

 

Nach § 8 der Satzung des Stadtjugendringes Rheine e. V. ist als Organ des Stadtjugendringes ein Beirat zu bilden. Der Beirat ist installiert worden, nachdem die hauptamtliche Stelle beim Stadtjugendring eingerichtet worden ist.

                             

 

§ 8 Beirat

 

a. Der Beirat besteht aus

 

- der Leitung des Jugendamtes der Stadt Rheine;

- jeweils einem Ausschussmitglied der im Jugendhilfeausschuss vertretenen

  Fraktionen, die durch den Jugendhilfeausschuss zu benennen sind;(1)

- der/den 1. Vorsitzenden sowie der/den stellvertretenden Vorsitzenden des

  Stadtjugendringes.

 

b. Aufgaben des Beirates sind:

 

- Unterstützung des Vorstandes des Stadtjugendringes bei der Erarbeitung

  konzeptioneller und pädagogischer Konzepte;

- Unterstützung bei der Außendarstellung und Imagepflege;

- Mitwirkung und Unterstützung bei den Aufgaben, die dem Stadtjugendring

  nach § 75 KJHG übertragen worden sind.

 

c. Der Beirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.

Auf Antrag von mindestens 2/5 der Beiratsmitglieder oder auf Vorstandsbeschluss ist der Beirat mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen.

 

d. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.

 

(1)   Da die Satzung des Stadtjugendringes bei der Bildung des Beirates nicht unterscheidet, ob es sich bei den Vertretern der Fraktionen um stimmberechtigte Mitglieder handeln muss, schlägt die Verwaltung vor, auch die Fraktionen zu berücksichtigen,

die nur beratend im JHA vertreten sind.