Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine benennt folgende 5
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu
Beiratsmitgliedern des Stadtjugendringes:
Für die CDU: ________________
Für die SPD: _________________
Für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: ________________
Für die FDP: ________________
Für die UWG : ________________
Für Die Linke __________________
Für die BfR ___________________
Begründung:
Nach § 8 der Satzung des Stadtjugendringes Rheine e. V. ist als Organ des Stadtjugendringes ein Beirat zu bilden. Der Beirat ist installiert worden, nachdem die hauptamtliche Stelle beim Stadtjugendring eingerichtet worden ist.
§ 8 Beirat
a. Der Beirat besteht aus
- der Leitung des Jugendamtes der Stadt Rheine;
- jeweils einem Ausschussmitglied der im Jugendhilfeausschuss vertretenen
Fraktionen, die durch den Jugendhilfeausschuss zu benennen sind;(1)
- der/den 1. Vorsitzenden sowie der/den stellvertretenden Vorsitzenden des
Stadtjugendringes.
b. Aufgaben des Beirates sind:
- Unterstützung des Vorstandes des Stadtjugendringes bei der Erarbeitung
konzeptioneller und pädagogischer Konzepte;
- Unterstützung bei der Außendarstellung und Imagepflege;
- Mitwirkung und Unterstützung bei den Aufgaben, die dem Stadtjugendring
nach § 75 KJHG übertragen worden sind.
c. Der Beirat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
Auf Antrag von mindestens 2/5 der Beiratsmitglieder oder auf Vorstandsbeschluss ist der Beirat mit einer Frist von 4 Wochen einzuberufen.
d. Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.
(1)
Da die
Satzung des Stadtjugendringes bei der Bildung des Beirates nicht unterscheidet,
ob es sich bei den Vertretern der Fraktionen um stimmberechtigte Mitglieder
handeln muss, schlägt die Verwaltung vor, auch die Fraktionen zu
berücksichtigen,
die nur beratend im JHA vertreten
sind.