Betreff
Sanierung der Kita St. Ludgerus in Elte
Vorlage
482/20
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Träger der Kita St. Ludgerus/Elte, die kath. Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer, Rheiner Str. 13 in 48432 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 377.500 €.

 

Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Sanierungsmaßnahme vom Land NRW mit 266.000 € gefördert wird.


Begründung:

 

Die Zentralrendantur Rheine hat für die kath. Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer den Antrag gestellt, eine Sanierungsmaßnahme in der Kita St. Ludgerus/Elte zu fördern.

 

In der Kita St. Ludgerus/Elte sind die Sanierung der Dachflächen und der Heizungsanlage notwendig. Die Kostenschätzung für diese beiden Gewerke beläuft sich auf 569.000 €. Der Träger hat zusammen mit dem beauftragten Architekten den Vertretern der Stadt Rheine von der Hochbauverwaltung und dem Jugendamt die notwendigen Maßnahmen vor Ort erläutert.

 

Zwar hatte es schon im Jahr 2013 im Rahmen des damaligen U3-Ausbaus der Kita eine Teilsanierung gegeben, die jetzt in Rede stehenden Sanierungsarbeiten waren seinerzeit aber nicht Teil der Sanierung.

 

Die Heizungsanlage stammt noch aus dem Jahr 2003 und große Teile der Kita werden nicht geheizt. Beim Bau der Kita 1972 war es Standard, nur die eigentlichen Gruppenräume zu beheizen. Eingangsbereich, Flure und die zentrale Halle sind ohne Heizung. Gerade die zentrale Halle, die im Rahmen des offenen Konzepts intensiv genutzt wird, muss im Rahmen der Sanierung mit einer Heizung ausgestattet werden.

 

Die Vorabinformation des Landesjugendamtes bestätigt, dass die Nachrüstung bisher nicht geheizter Räume im Rahmen einer Sanierung förderfähig sei.

 

Die Sanierungsmaßnahme ist notwendig. Die Kosten sind angemessen, wirtschaftlich und liegen im ortsüblichen Bereich.

 

 

Zur Finanzierung:

 

Zu den veranschlagten Gesamtkosten von 569.000 € werden 266.000 € Landesmittel erwartet. Nach Abzug der vorrangig einzusetzenden KiBiz-Rücklage in Höhe von 80.000 € verbleiben 223.000 €.

 

Das Bistum Münster ist bereit, 50 % dieser offenen Kosten zu tragen, wenn die Stadt Rheine den gleichen Zuschuss zur Sanierungsmaßnahme beiträgt.

 

Der Eigenanteil der Stadt Rheine beträgt damit 111.500 €. Dieser Betrag steht noch vollständig im Haushaltsansatz für 2020 zur Verfügung.