Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin
Vorlage
487/20
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss
der Stadt Rheine bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und
7 GO Frau Karin Kleine-Bardenhorst zur Schriftführerin und Frau Martina
Wietkamp zur stellvertretenden Schriftführerin
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 7
GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1
GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schriftführer
vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung zu
erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt
ist.