Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer Stellvertreterin
Vorlage
487/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sportausschuss der Stadt Rheine bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Karin Kleine-Bardenhorst zur Schriftführerin und Frau Martina Wietkamp zur stellvertretenden Schriftführerin

 


Begründung:

Gemäß § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schriftführer vom Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.